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Branchenbuch Kreisfreie Stadt Rosenheim

Kurz gesagt

Kreisfreie Stadt Rosenheim umfasst im Verzeichnis 1 Städte und Gemeinden mit zusammen 697 Einträgen, davon 35 öffentliche Stellen. Wählen Sie unten einen Ort, um Betriebe und Ämter dort zu sehen.

Kreisfreie Stadt Rosenheim gehört zu Bayern. Erfasst sind 1 Orte mit zusammen 697 Einträgen, von der Werkstatt bis zum Bürgeramt.

Die meisten Einträge entfallen auf Restaurants (103), Friseure (49) und Ärzte und Praxen (45). Wie vollständig eine Branche erfasst ist, schwankt allerdings von Region zu Region.

Neben den Betrieben sind 35 öffentliche Stellen erfasst, von der Gemeindeverwaltung bis zur Zulassungsstelle.

Einordnung und Datenlage

Im Vergleich der 96 Kreise in Bayern ist das Rang 38, also mittleres Feld.

Mit 10,2 Betrieben je 1.000 Einwohner liegt der Kreis nahe am Bundesschnitt von 8,6.

Ämter und Behörden

Die folgende Übersicht zeigt, welche Stellen erfasst sind; die Zahl nennt die Standorte im gesamten Kreis.

Stärkste Branchen in der Region

Die Zahl nennt die Einträge im gesamten Kreis, der Verweis führt zur Liste in Rosenheim als größtem Standort.

Städte und Gemeinden

In der Nachbarschaft

Häufige Fragen

Wie viele Orte umfasst Kreisfreie Stadt Rosenheim in diesem Verzeichnis?

1 Städte und Gemeinden sind erfasst, zusammen mit 697 Einträgen. Die Zuordnung folgt dem amtlichen Gemeindeschlüssel, nicht der Postleitzahl.

Welcher Ort hat die meisten Einträge?

Rosenheim mit 697 Einträgen. Die vollständige Liste steht auf der Ortsseite von Rosenheim.

Finde ich hier auch Ämter und Behörden?

Ja, 35 öffentliche Stellen sind im Kreis erfasst. Jede Ortsseite führt die Ämter der jeweiligen Gemeinde gesondert auf.

Warum fehlt mein Ort oder mein Betrieb?

Erfasst werden Gemeinden ab einer Mindestgröße und Betriebe, die in der offenen Datenquelle mit Namen und Adresse stehen. Fehlt ein Betrieb, lässt er sich über das Formular kostenlos nachtragen.

Die Einträge wurden aus offenen Daten und geprüften Einreichungen zusammengestellt (Stand 09/2026). Sie ersetzen keine verbindliche Auskunft des Betriebs.