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Zum Grünen Wunder

Restaurant in Angermünde

Adresse und Lage

Zu Zum Grünen Wunder liegt keine Straßenanschrift vor, wohl aber eine Ortsangabe in Angermünde.

Rechnerisch liegt der Eintrag etwa zwei Kilometer vom Zentrum entfernt, im Westen der Stadtmitte.

Im Bundesland Brandenburg zählt Angermünde zu Landkreis Uckermark und hat etwa 13.775 Einwohner.

Bei dieser Einwohnerzahl gibt es je Branche oft nur wenige Anbieter am Ort, der Umkreis gehört daher zur Suche dazu.

Kontakt und Zeiten

Zum Eintrag gehören Telefon und Website. Terminfragen klärt ein Anruf meist schneller als eine Nachricht.

Geöffnet ist nach den vorliegenden Angaben Do–So 10:00–16:00 Uhr.

Wer gleich schreibt, worum es geht und bis wann es fertig sein soll, bekommt in aller Regel zügiger eine belastbare Antwort.

Typische Leistungen in dieser Branche

Diese Aufstellung beschreibt die Branche Restaurants allgemein und ist keine Auskunft über das konkrete Angebot dieses Betriebs.

  • Feiern und Familienfeste
  • Reservierung für Gruppen
  • Mittagstisch und Abendkarte
  • Außer-Haus-Verkauf

Einordnung vor Ort

Zu Restaurants sind in Angermünde 10 Einträge erfasst. Bei dieser Dichte lohnt es sich, zwei oder drei Betriebe anzufragen.

Sterne und Noten gibt es hier nicht, weil sie sich aus offenen Daten nicht seriös ableiten lassen.

Von den 10 Einträgen am Ort führen 10 eine Telefonnummer und 7 eine Website.

Punkte für das erste Gespräch

Allgemeine Anhaltspunkte für das erste Gespräch, nicht auf diesen Eintrag gemünzt.

PunktWorum es geht
Erreichbarkeit während der ArbeitBei mehrtägigen Arbeiten ist wichtig, wer währenddessen ansprechbar ist und wann.
AnsprechpartnerEin Name für Rückfragen erspart später das Suchen. Bei größeren Betrieben ist das keine Selbstverständlichkeit.
Termin und DauerEin Starttermin ohne geschätzte Dauer hilft wenig. Beides gehört in die Absprache.
AbnahmeEin kurzer gemeinsamer Rundgang am Ende klärt Unstimmigkeiten, solange sie noch leicht zu beheben sind.

Weitere Einträge in Angermünde

Restaurants in Angermünde

Restaurants in der Umgebung

Wenn in Angermünde kein passender Termin zu bekommen ist, lohnt der Blick in die Nachbarorte. Die Entfernungen sind Luftlinie ab Ortsmitte.

Kurz beantwortet

Welche Adresse hat Zum Grünen Wunder?

Zu Zum Grünen Wunder liegt bislang keine vollständige Anschrift vor, der Eintrag ist Angermünde zugeordnet. Fehlende Angaben können jederzeit nachgetragen werden.

Welche Kontaktdaten sind zu Zum Grünen Wunder hinterlegt?

Nach den hinterlegten Angaben telefonisch unter +49 3331 26040 und über die Website blumberger-muehle.nabu.de. Ob die Angaben noch stimmen, prüft dieses Portal nicht laufend nach.

Sind zu Zum Grünen Wunder Öffnungszeiten bekannt?

Hinterlegt sind: Do–So 10:00–16:00 Uhr. An Feiertagen und in Ferienzeiten weichen die Zeiten häufig ab, ein kurzer Anruf vor der Fahrt spart den Umweg.

Gibt es weitere Anbieter dieser Art in Angermünde?

Ja. Das Verzeichnis führt für Angermünde 10 Einträge aus dem Bereich Restaurants. Die vollständige Liste steht auf der Branchenseite dieser Stadt.

Auf welcher Quelle beruhen diese Daten?

Aus OpenStreetMap, einer offenen Geodatenbank unter der ODbL. Übernommen werden nur Einträge mit Namen und Adresse oder Koordinaten. Fehler in der Quelle wandern mit; Korrekturen nimmt das Portal entgegen und gibt sie an die Quelle zurück.

Das ist Ihr Betrieb?

Dieser Eintrag stammt aus offenen Daten und wurde nicht vom Betrieb selbst angelegt. Sie können ihn kostenlos übernehmen und ergänzen: Beschreibung, Leistungen, Öffnungszeiten und Kontaktwege.

Übernehmen und Austragen sind kostenlos und ohne Begründung möglich. Für das Austragen genügt eine Bestätigung per E-Mail.

Zur Quelle dieser Angaben

Quelle ist die offene Geodatenbank OpenStreetMap, deren Inhalte unter der Open Database License stehen. Was ein Eintrag dort hergibt, hängt davon ab, wie sorgfältig er vor Ort erfasst wurde. Das Portal ergänzt die Einordnung, nicht die Fakten.

Offizielle Website der Gemeinde: angermuende.de

wo-wer-was.de ist ein unabhängiges Verzeichnis und kein amtliches Portal. Verbindliche Auskünfte erteilt der jeweilige Betrieb oder die zuständige Stelle. Stand der Daten: 09/2026.