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Wunderbar

Restaurant in Baesweiler

Anschrift und Umfeld

Wunderbar ist unter der Anschrift Werner-Reinartz-Straße 1, 52499 Baesweiler verzeichnet.

Gemessen an den hinterlegten Koordinaten liegt der Standort rund 3 Kilometer vom Zentrum entfernt, im Nordwesten der Stadtmitte.

Der Ort liegt in Nordrhein-Westfalen, genauer in Kreis Städteregion Aachen, und hat ungefähr 28.005 Einwohner.

Das Angebot ist hier meist ortsnah, aber nicht sehr tief; bei Terminnot ist das Umland die naheliegende Erweiterung.

Erreichbarkeit und Öffnungszeiten

Zu diesem Eintrag ist kein Kontaktweg hinterlegt. Das ist eine Lücke in der Datenquelle und kein Hinweis darauf, dass der Betrieb nicht erreichbar wäre.

Öffnungszeiten sind nicht hinterlegt. Bei Betrieben, die ohnehin nach Termin arbeiten, ist das der Normalfall.

Je konkreter die Anfrage, desto eher kommt ein verwertbares Angebot zurück statt einer Rückfrage.

Typische Leistungen in dieser Branche

Diese Aufstellung beschreibt die Branche Restaurants allgemein und ist keine Auskunft über das konkrete Angebot dieses Betriebs.

  • Terrasse und Biergarten
  • Außer-Haus-Verkauf
  • Vegetarische und vegane Gerichte
  • Feiern und Familienfeste

Einordnung vor Ort

Im Verzeichnis stehen für Baesweiler insgesamt 18 Einträge aus dem Bereich Restaurants. Ein Vergleich mehrerer Angebote ist hier also ohne Weiteres möglich.

Eine Reihung nach Güte gibt es hier nicht. Was oben steht, ist am besten dokumentiert, mehr nicht.

Die Dokumentationstiefe schwankt: 7 der 18 Betriebe haben eine Website hinterlegt, 10 ihre Zeiten.

Was vorher zu klären ist

Was sich vor der Beauftragung klären lässt, spart hinterher Diskussionen.

PunktWorum es geht
Angebot in TextformWas schriftlich steht, lässt sich vergleichen und später belegen. Mündliche Zusagen sind schwer nachzuhalten.
NachweiseBei zulassungspflichtigen Arbeiten lohnt der Blick auf Eintragung und Versicherung. Seriöse Betriebe legen das ohne Umstände vor.
AnsprechpartnerEin Name für Rückfragen erspart später das Suchen. Bei größeren Betrieben ist das keine Selbstverständlichkeit.
ÄnderungenWer während der Arbeit etwas dazubestellt, sollte sich den Mehrpreis vorher bestätigen lassen.

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Die folgenden Orte liegen in der Nähe; die Kilometerangabe ist Luftlinie zwischen den Ortsmitten, nicht die Fahrstrecke.

Häufige Fragen

Wo finde ich Wunderbar?

Wunderbar ist im Verzeichnis unter Werner-Reinartz-Straße 1, 52499 Baesweiler geführt. Die Angabe stammt aus OpenStreetMap und wird beim nächsten Abgleich erneut geprüft.

Über welchen Weg ist Wunderbar erreichbar?

Zu diesem Eintrag ist kein Kontaktweg hinterlegt. Wer den Betrieb kennt, kann die Angaben über die Korrekturadresse ergänzen lassen.

Zu welchen Zeiten ist Wunderbar geöffnet?

Öffnungszeiten sind für diesen Eintrag nicht erfasst. Viele Betriebe dieser Art arbeiten nach Vereinbarung, hier führt eine direkte Anfrage weiter.

Findet sich in Baesweiler noch mehr aus dieser Branche?

Ja. Das Verzeichnis führt für Baesweiler 18 Einträge aus dem Bereich Restaurants. Die vollständige Liste steht auf der Branchenseite dieser Stadt.

Woher stammen die Angaben zu diesem Eintrag?

Aus OpenStreetMap, einer offenen Geodatenbank unter der ODbL. Übernommen werden nur Einträge mit Namen und Adresse oder Koordinaten. Fehler in der Quelle wandern mit; Korrekturen nimmt das Portal entgegen und gibt sie an die Quelle zurück.

Das ist Ihr Betrieb?

Dieser Eintrag stammt aus offenen Daten und wurde nicht vom Betrieb selbst angelegt. Sie können ihn kostenlos übernehmen und ergänzen: Beschreibung, Leistungen, Öffnungszeiten und Kontaktwege.

Übernehmen und Austragen sind kostenlos und ohne Begründung möglich. Für das Austragen genügt eine Bestätigung per E-Mail.

Zur Quelle dieser Angaben

Dieser Eintrag geht auf OpenStreetMap zurück, lizenziert unter der Open Database License. Was dort nicht erfasst ist, fehlt auch hier; geschätzt oder ergänzt wird nichts. Hinweise auf Fehler sind ausdrücklich erwünscht.

Offizielle Website der Gemeinde: baesweiler.de

Die Einträge wurden aus offenen Daten und geprüften Einreichungen zusammengestellt (Stand 09/2026). Sie ersetzen keine verbindliche Auskunft des Betriebs.