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Reisebüros in Düsseldorf

Kurz gesagt

Dieses Verzeichnis kennt 49 Betriebe für Reisebüros in Düsseldorf. Jeder Eintrag lässt sich melden, korrigieren oder ergänzen.

Diese Seite ist der Ausgangspunkt für Reisebüros in Düsseldorf. Sie nennt die verzeichneten Betriebe und beschreibt, was diese Arbeit ausmacht und wo die Unterschiede zwischen Angeboten liegen.

Ein Markt dieser Größe bringt bei Reisebüros auch Anbieter hervor, die überregional werben und die Arbeit weitergeben. Die Frage, wer tatsächlich kommt, lohnt sich in Düsseldorf besonders.

Als kreisfreie Stadt in Nordrhein-Westfalen bündelt Düsseldorf Aufgaben, die in Landkreisen auf zwei Ebenen verteilt sind. Für Sie heißt das: eine Anlaufstelle statt zwei. Bei 631.217 Einwohnern umfasst das Stadtgebiet 37 Postleitzahlen von 40210 bis 40629. Gemessen an der Einwohnerzahl ist der Bereich Reisebüros in Düsseldorf eher dünn besetzt: rund 0,8 Einträge je 10.000 Einwohner. Insgesamt führt das Verzeichnis 5009 Einträge für Düsseldorf über alle Branchen hinweg. Neuss liegt etwa 6.4 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Düsseldorf.

Die Einträge im Überblick

Das kleine Reisebüro

Angermunder Straße 36, 40489 Düsseldorf

  • Öffnungszeiten Mo–Di 09:30–13:00 Uhr und 16:00–18:30 Uhr · Mi 09:30–13:00 Uhr · Do–Fr 09:30–13:00 Uhr und 16:00–18:30 Uhr · Sa 09:30–13:00 Uhr

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DB Lounge

Heinz-Schmöle-Straße 12, 40227 Düsseldorf

  • Öffnungszeiten Mo–Fr 07:00–21:00 Uhr · Sa, So, Feiertags 08:00–20:00 Uhr

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Il Mondo

Lorettostraße 31, 40219 Düsseldorf

  • Öffnungszeiten Mo–Fr 10:00–14:00 Uhr und 15:00–18:30 Uhr · Sa 10:00–14:00 Uhr · So, Feiertags geschlossen

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KL-Reisen

Kölner Landstraße 203, 40591 Düsseldorf

  • Öffnungszeiten Mo–Fr 10:00–13:30 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Sa 10:00–14:00 Uhr

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Pass-Reisebüro

Kölner Landstraße 204, 40591 Düsseldorf

  • Öffnungszeiten Mo, Di, Do, Fr 09:30–14:00 Uhr und 14:30–18:00 Uhr · Mi 09:30–14:00 Uhr · Sa 10:00–13:30 Uhr

Details zum Eintrag

Dieses Verzeichnis lebt von Ergänzungen. Wenn Sie einen Betrieb in Düsseldorf kennen, der hier fehlt, tragen Sie ihn ein. Betrieb eintragen

Das Besondere an dieser Branche

Der zentrale Unterschied liegt zwischen Pauschalreise und vermittelten Einzelleistungen. Eine Pauschalreise unterliegt der Insolvenzabsicherung, Sie erhalten einen Sicherungsschein, und der Veranstalter haftet für die Durchführung als Ganzes. Wer dagegen Flug, Hotel und Mietwagen einzeln bucht, hat mehrere Verträge mit mehreren Anbietern und im Insolvenzfall keinen vergleichbaren Schutz. Beides wird oft im selben Gespräch angeboten.

Treten Mängel während der Reise auf, zählt die Anzeige vor Ort: Der Reiseleitung oder dem Veranstalter ist der Mangel zu melden und eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Nur dann bleiben Minderung und Schadensersatz nach der Rückkehr durchsetzbar. Halten Sie den Zustand mit Fotos, Datum und den Namen der Ansprechpartner fest.

Das gehört zum Leistungsbild

Typischerweise wird Folgendes angeboten. Wer mehrere dieser Punkte zugleich braucht, sollte das gleich in der Anfrage nennen.

  • Reiseversicherung
  • Hilfe bei Umbuchung und Storno
  • Kreuzfahrten und Rundreisen
  • Gruppenreisen

Woran Sie Angebote messen

Achten Sie bei Reisebüros darauf, ob Material, Anfahrt und Entsorgung im Preis enthalten sind. Genau daran unterscheiden sich Angebote, die auf den ersten Blick gleich aussehen.

Reihenfolge, die sich bewährt hat
SchrittWorauf es ankommt
AnfrageAufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe
AngebotPositionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen
AusführungÄnderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich
Unterlagen danachRechnung, Protokolle und Garantiekarten zusammen ablegen
ZahlungsweiseÜberweisung statt bar, sonst entfällt der Steuerbonus

Zur Preisfrage

Wer bei Reisebüros nach dem Preis fragt, sollte zugleich nach dem Leistungsumfang fragen. Der günstigere Betrag mit kleinerem Umfang ist am Ende oft der teurere Auftrag.

Auch im Umland

In Nordrhein-Westfalen sind einige Genehmigungs- und Meldewege landesspezifisch geregelt. Für Vorhaben in Düsseldorf ist die zuständige Stelle vor Ort maßgeblich.

Weitere Branchen am Ort

Alle Branchen in Düsseldorf

Nachgefragt

Wann muss ich den Reisepreis zahlen?

Eine Anzahlung ist bei einer Pauschalreise erst zulässig, wenn der Sicherungsschein vorliegt, der Restbetrag wird üblicherweise einige Wochen vor Abreise fällig, zusammen mit den Reiseunterlagen. Zahlen Sie nicht auf Konten, die nicht zum Veranstalter gehören, und bewahren Sie alle Belege bis nach der Rückkehr auf.

Was ist bei Reisen mit Kindern zu beachten?

Kinder brauchen eigene Reisedokumente, ein Eintrag im Pass der Eltern genügt nicht mehr. Reist ein Kind nur mit einem Elternteil oder mit Dritten, verlangen manche Länder eine Einverständniserklärung des anderen Sorgeberechtigten. Kinderfestpreise und Altersgrenzen richten sich nach dem Alter am Tag der Rückreise.

Was nützt mir der Sicherungsschein?

Er belegt die gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzabsicherung für Pauschalreisen. Wird der Veranstalter zahlungsunfähig, sind geleistete Anzahlungen geschützt und die Rückreise abgesichert. Ohne Sicherungsschein darf keine Anzahlung verlangt werden. Prüfen Sie deshalb, ob das Dokument mit der Buchungsbestätigung kam, bevor Sie überweisen.

Kostet die Vermittlung über dieses Portal etwas?

Hier wird nichts vermittelt. Dieses Verzeichnis listet nur, wer wo eingetragen ist, nimmt keine Provision und verkauft keine Anfragen weiter.

Wie melde ich einen Mangel richtig?

Schriftlich, mit Beschreibung des Mangels und einer angemessenen Frist zur Nachbesserung. Wichtig ist die Reihenfolge: Erst Nachbesserung verlangen, dann erst über Minderung oder Ersatzvornahme nachdenken.

Sollte ich Material selbst besorgen?

Möglich ist es, aber es verschiebt die Verantwortung: Für die Eignung des beigestellten Materials haften Sie, und bei einem Mangel wird die Abgrenzung schwierig. Klären Sie das vorher ausdrücklich.

Passende Erklärungen

wo-wer-was.de ist ein unabhängiges Verzeichnis und kein amtliches Portal. Verbindliche Auskünfte erteilt der jeweilige Betrieb oder die zuständige Stelle. Stand der Daten: 09/2026.