Bestattungsunternehmen in Friesoythe
Für Friesoythe fehlt zu Bestattungsunternehmen bisher ein Eintrag. Wer hier ansässig ist, kann seinen Betrieb kostenlos eintragen lassen.
- 0Einträge
- 23.234Einwohner
- NiedersachsenBundesland
- 26169Postleitzahl
In Friesoythe gehört Bestattungsunternehmen zu den Leistungen, die regelmäßig gebraucht werden. Diese Seite bündelt die eingetragenen Betriebe und die Fragen, die vor der Beauftragung zu klären sind.
Der Auftragsbestand bei Bestattungsunternehmen schwankt in Friesoythe stärker als in Ballungsräumen. Außerhalb der Saison sind Termine hier deutlich leichter zu bekommen.
Friesoythe liegt im Landkreis Cloppenburg in Niedersachsen. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Auf die Postleitzahl 26169 kommen 23.234 Einwohner. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 172 Einträge. Mit 23.1 Kilometern Entfernung ist Cloppenburg der nächste größere Ort, was die Auswahl in Friesoythe praktisch erweitert.
Verzeichnete Betriebe
In Friesoythe ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Bestattungsinstitut Matthiesen Edewecht, rund 14.7 km
- Bestattungshaus Behrens-Funke Bad Zwischenahn, rund 19.7 km
- Santjer Bestattungen Ostrhauderfehn, rund 20.3 km
- Cloppenburger Bestattungsinstitut Cloppenburg, rund 22.9 km
- Bestattungsinstitut "Ruhe Sanft" Cloppenburg, rund 23 km
- Santjer Bestattungen Rhauderfehn, rund 23.1 km
- Bestattungshaus Nils Martens Inh. Bettina Büsing Wardenburg, rund 23.7 km
- Bestattungshaus Speckmann Oldenburg, rund 26.4 km
Sie betreiben in Friesoythe einen Betrieb im Bereich Bestattungsunternehmen und stehen hier nicht? Der Eintrag ist kostenlos und dauert wenige Minuten. Betrieb eintragen
Aus der Praxis dieser Branche
Der Sterbefall ist dem Standesamt anzuzeigen, bei einem Sterbefall im Haushalt spätestens am dritten Werktag, die Sterbeurkunde wird danach ausgestellt und in mehreren Ausfertigungen für Versicherungen, Renten und Banken benötigt. Bis wann bestattet sein muss, regeln die Bundesländer unterschiedlich. Vor einer Feuerbestattung ist eine zweite Leichenschau vorgeschrieben. Die Kosten tragen zunächst die Erben, bei Bedürftigkeit kann das Sozialamt einspringen.
Für den Umgang mit der Asche gilt in Deutschland die Bestattungspflicht auf einem Friedhof oder einer dafür zugelassenen Fläche, etwa in einem Bestattungswald oder auf See. Die Urne mit nach Hause zu nehmen, ist nur dort möglich, wo das Landesrecht es ausdrücklich zulässt. Auch das Verstreuen der Asche folgt den Regeln des jeweiligen Bundeslandes.
Womit diese Betriebe beauftragt werden
Typischerweise wird Folgendes angeboten. Wer mehrere dieser Punkte zugleich braucht, sollte das gleich in der Anfrage nennen.
- Trauerdrucksachen und Anzeigen
- Vorsorgevertrag zu Lebzeiten
- Überführung und Versorgung
- Erd-, Feuer- und Seebestattung
Vor der Beauftragung klären
Bei Bestattungsunternehmen ist die Zahl der beteiligten Gewerke entscheidend. Wer selbst koordiniert, spart die Aufschläge, trägt dafür aber das Terminrisiko zwischen den Beteiligten.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Unterlagen | Grundriss, Fotos oder Maße bereitlegen, das spart eine Rückfragerunde |
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
| Unterlagen danach | Rechnung, Protokolle und Garantiekarten zusammen ablegen |
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
Wie abgerechnet wird
Kostenangaben zu Bestattungsunternehmen schwanken regional erheblich. Sinnvoll ist der Vergleich mehrerer Angebote für dieselbe Leistungsbeschreibung, nicht der Blick auf Durchschnittswerte.
Betriebe in der Nähe
Der Einzugsbereich vieler Betriebe rund um Friesoythe reicht bis in Landkreis Cloppenburg hinein. Entfernung und Anfahrtspauschale sind deshalb früh zu klären.
- Bestattungsunternehmen Saterland
- Bestattungsunternehmen Garrel
- Bestattungsunternehmen Edewecht
- Bestattungsunternehmen Barßel
- Bestattungsunternehmen Bad Zwischenahn
- Bestattungsunternehmen Ostrhauderfehn
- Bestattungsunternehmen Apen
- Bestattungsunternehmen Werlte
- Bestattungsunternehmen Cloppenburg
- Bestattungsunternehmen Wardenburg
Weitere Einträge am Ort
Häufige Fragen
Wer zahlt, wenn kein Geld da ist?
Zahlungspflichtig sind die Erben, daneben bestehen Unterhaltspflichten. Ist es den Verpflichteten nicht zuzumuten, die Kosten zu tragen, übernimmt das Sozialamt eine ortsübliche einfache Bestattung auf Antrag. Der Antrag sollte vor der Beauftragung gestellt werden, nachträglich werden nur erforderliche Kosten anerkannt.
Welche Unterlagen brauche ich beim Bestattungsunternehmen?
Die Todesbescheinigung, den Personalausweis der verstorbenen Person, die Geburtsurkunde, bei Verheirateten Heiratsurkunde oder Stammbuch, bei Geschiedenen das Scheidungsurteil und bei Verwitweten die Sterbeurkunde des Ehepartners. Dazu, falls vorhanden, Unterlagen zur Grabstelle, ein Vorsorgevertrag und eine Sterbegeldversicherung.
Kann ich Teile selbst organisieren?
Teilweise ja. Die Länder regeln unterschiedlich, welche Schritte einem zugelassenen Bestatter vorbehalten sind, insbesondere Überführung und Versorgung. Sarg, Blumen, Trauerdruck und Ablauf der Feier können Angehörige selbst übernehmen. Fragen Sie nach Einzelleistungen, denn jeder Betrieb muss sie getrennt anbieten und ausweisen.
Was gehört in eine gute Anfrage?
Ort und Objekt, die Aufgabe in ein bis zwei Sätzen, der gewünschte Zeitrahmen und wie Sie erreichbar sind. Fotos helfen fast immer und ersparen eine Rückfragerunde.
Wie kommt ein Betrieb in diese Liste?
Über das Eintragsformular oder über OpenStreetMap. Der Eintrag ist kostenlos, jede Einreichung wird vor der Veröffentlichung gesichtet.
Muss ich eine Anzahlung leisten?
Bei größeren Aufträgen ist eine Abschlagszahlung üblich, vor allem wenn Material vorfinanziert wird. Ungewöhnlich ist eine Vorkasse über den vollen Betrag, besonders bei einem Betrieb, mit dem Sie noch nie gearbeitet haben.
Zum Weiterlesen
Stand 09/2026. Die Angaben sind redaktionell und unverbindlich. Für Auskünfte zum Einzelfall wenden Sie sich an den Betrieb oder die zuständige Stelle.
