Bestattungsunternehmen in Göppingen
Aktuell stehen für Göppingen 3 Einträge zum Stichwort Bestattungsunternehmen im Verzeichnis. Sortiert wird nach Vollständigkeit der Angaben, nicht nach Bezahlung.
- 3Einträge
- 59.300Einwohner
- Baden-WürttembergBundesland
- 4 PLZPostleitzahl
Für Göppingen listet diese Seite Betriebe im Bereich Bestattungsunternehmen. Dazu kommt ein Überblick über typische Leistungen, Preisfragen und die Punkte, die vor der Vergabe geklärt sein sollten.
Bei Bestattungsunternehmen sind in einer Stadt dieser Größe Terminfenster häufig knapper als in Ballungsräumen. Frühzeitige Anfrage ist der praktische Hebel.
Göppingen ist Teil des Landkreis Göppingen in Baden-Württemberg, und dieser Zuschnitt bestimmt auch, wo Betriebe aus der Umgebung ihren Einzugsbereich sehen. Der Ort hat 59.300 Einwohner und 4 Postleitzahlen von 73033 bis 73116. Das ergibt etwa 0,5 Einträge je 10.000 Einwohner. Für Bestattungsunternehmen ist das eher dünn. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 531 Einträge. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Schwäbisch Gmünd, rund 14.9 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Göppingen in der Regel mit an.
Die Einträge im Überblick
Diese Liste ist nicht vollständig und behauptet das auch nicht. Wer in Göppingen im Bereich Bestattungsunternehmen arbeitet, kann sie in wenigen Minuten ergänzen. Betrieb eintragen
Das Besondere an dieser Branche
Die Bestattungsart bestimmt den weiteren Weg: Erdbestattung im Reihen- oder Wahlgrab, Urnenbeisetzung, Gemeinschaftsgrab, Beisetzung in einem Bestattungswald oder auf See. Am Grab hängt ein Nutzungsrecht für eine festgelegte Ruhezeit, das sich später verlängern lässt. Was als Grabmal zulässig ist, steht in der Friedhofssatzung, ebenso die Regeln zu Pflege und Bepflanzung.
Der Sterbefall ist dem Standesamt anzuzeigen, bei einem Sterbefall im Haushalt spätestens am dritten Werktag, die Sterbeurkunde wird danach ausgestellt und in mehreren Ausfertigungen für Versicherungen, Renten und Banken benötigt. Bis wann bestattet sein muss, regeln die Bundesländer unterschiedlich. Vor einer Feuerbestattung ist eine zweite Leichenschau vorgeschrieben. Die Kosten tragen zunächst die Erben, bei Bedürftigkeit kann das Sozialamt einspringen.
Leistungen im Überblick
Typischerweise wird Folgendes angeboten. Wer mehrere dieser Punkte zugleich braucht, sollte das gleich in der Anfrage nennen.
- Überführung und Versorgung
- Trauerdrucksachen und Anzeigen
- Behördengänge und Sterbeurkunden
- Trauerfeier und Redner
Angebote richtig vergleichen
Prüfen Sie bei Bestattungsunternehmen, ob der Betrieb den Auftrag selbst ausführt oder weitergibt. Beides ist üblich, aber es ändert, wer für Mängel gerade steht.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Zahlungsweise | Überweisung statt bar, sonst entfällt der Steuerbonus |
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
| Vorauswahl | Zwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort |
| Gewährleistung | Fristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen |
| Unterlagen | Grundriss, Fotos oder Maße bereitlegen, das spart eine Rückfragerunde |
Was das kostet
Für Bestattungsunternehmen in Göppingen gilt wie überall: Ein Kostenvoranschlag ist ohne ausdrückliche Vereinbarung unverbindlich, darf aber nicht wesentlich überschritten werden, ohne dass Sie informiert werden.
Auch im Umland
Wer in Göppingen vergleicht, sollte die Nachbarorte in Landkreis Göppingen einbeziehen. Ein paar Kilometer mehr Anfahrt sind oft günstiger als ein knappes Angebot vom überlasteten Betrieb um die Ecke.
- Bestattungsunternehmen Eislingen/Fils
- Bestattungsunternehmen Uhingen
- Bestattungsunternehmen Süßen
- Bestattungsunternehmen Ebersbach an der Fils
- Bestattungsunternehmen Lorch
- Bestattungsunternehmen Donzdorf
- Bestattungsunternehmen Weilheim an der Teck
- Bestattungsunternehmen Schorndorf
- Bestattungsunternehmen Schwäbisch Gmünd
- Bestattungsunternehmen Geislingen an der Steige
Andere Leistungen in dieser Stadt
Nachgefragt
Was ist in den ersten Stunden zu tun?
Zuerst die ärztliche Leichenschau veranlassen, ohne Todesbescheinigung geht nichts weiter. Danach Sterbefallanzeige beim Standesamt, dafür werden Personalausweis, Geburts- und gegebenenfalls Heiratsurkunde des Verstorbenen benötigt. Prüfen Sie, ob eine Bestattungsvorsorge, ein Testament oder ein Wunsch zur Bestattungsart vorliegt, bevor Sie entscheiden.
Wer zahlt, wenn kein Geld da ist?
Zahlungspflichtig sind die Erben, daneben bestehen Unterhaltspflichten. Ist es den Verpflichteten nicht zuzumuten, die Kosten zu tragen, übernimmt das Sozialamt eine ortsübliche einfache Bestattung auf Antrag. Der Antrag sollte vor der Beauftragung gestellt werden, nachträglich werden nur erforderliche Kosten anerkannt.
Welche Unterlagen brauche ich beim Bestattungsunternehmen?
Die Todesbescheinigung, den Personalausweis der verstorbenen Person, die Geburtsurkunde, bei Verheirateten Heiratsurkunde oder Stammbuch, bei Geschiedenen das Scheidungsurteil und bei Verwitweten die Sterbeurkunde des Ehepartners. Dazu, falls vorhanden, Unterlagen zur Grabstelle, ein Vorsorgevertrag und eine Sterbegeldversicherung.
Was ist der Unterschied zwischen Angebot und Kostenvoranschlag?
Ein angenommenes Angebot ist verbindlich, der Kostenvoranschlag ist eine fachmännische Schätzung. Welches von beidem vorliegt, steht meist im Dokument selbst. Fragen Sie nach, wenn es nicht dasteht.
Muss ich eine Anzahlung leisten?
Bei größeren Aufträgen ist eine Abschlagszahlung üblich, vor allem wenn Material vorfinanziert wird. Ungewöhnlich ist eine Vorkasse über den vollen Betrag, besonders bei einem Betrieb, mit dem Sie noch nie gearbeitet haben.
Darf ich einen Teil der Rechnung zurückbehalten?
Bei berechtigten Mängeln ja, in angemessener Höhe. Als Faustregel gilt ein Vielfaches der voraussichtlichen Beseitigungskosten. Ein pauschaler Abzug ohne benannten Mangel ist dagegen selbst eine Vertragsverletzung.
Zum Weiterlesen
Zusammengestellt aus offenen Quellen, Stand 09/2026. Eine Prüfung von Qualifikationen, Zulassungen oder Versicherungen findet nicht statt und wird hier nicht behauptet.