Soho Bar
Bar in Grenzach-Wyhlen
Lage im Ort
Zu Soho Bar liegt keine Straßenanschrift vor, wohl aber eine Ortsangabe in Grenzach-Wyhlen.
Gemessen an den hinterlegten Koordinaten liegt der Standort rund 5 Kilometer vom Zentrum entfernt, im Westen der Stadtmitte.
Mit rund 15.092 Einwohnern gehört Grenzach-Wyhlen zu Landkreis Lörrach im Bundesland Baden-Württemberg.
Bei dieser Einwohnerzahl gibt es je Branche oft nur wenige Anbieter am Ort, der Umkreis gehört daher zur Suche dazu.
Kontaktaufnahme
Kontaktangaben liegen nicht vor. Betriebe können ihren Eintrag jederzeit kostenlos übernehmen und die Angaben ergänzen.
Öffnungszeiten sind nicht hinterlegt. Bei Betrieben, die ohnehin nach Termin arbeiten, ist das der Normalfall.
Für eine brauchbare Antwort hilft es, das Anliegen gleich in der ersten Anfrage zu beschreiben: worum es geht, wie dringend es ist und wo die Arbeit anfällt.
Typische Leistungen in dieser Branche
Diese Aufstellung beschreibt die Branche Bars und Kneipen allgemein und ist keine Auskunft über das konkrete Angebot dieses Betriebs.
- Raucherbereich oder Außenplätze
- Livemusik und Veranstaltungen
- Sportübertragungen
- Bier vom Fass
Vergleichbare Einträge am Ort
Neben diesem Eintrag sind in Grenzach-Wyhlen weitere 2 Betriebe aus dem Bereich Bars und Kneipen verzeichnet.
Sortiert wird nach Datenlage. Wer oben steht, hat mehr hinterlegt, nicht notwendigerweise mehr zu bieten.
Die Dokumentationstiefe schwankt: 0 der 3 Betriebe haben eine Website hinterlegt, 0 ihre Zeiten.
Vor der Beauftragung
Allgemeine Anhaltspunkte für das erste Gespräch, nicht auf diesen Eintrag gemünzt.
| Punkt | Worum es geht |
|---|---|
| Angebot in Textform | Was schriftlich steht, lässt sich vergleichen und später belegen. Mündliche Zusagen sind schwer nachzuhalten. |
| Termin und Dauer | Ein Starttermin ohne geschätzte Dauer hilft wenig. Beides gehört in die Absprache. |
| Gewährleistung | Die gesetzliche Frist gilt ohnehin. Interessant ist, wie der Betrieb im Fall der Fälle damit umgeht. |
| Nachweise | Bei zulassungspflichtigen Arbeiten lohnt der Blick auf Eintragung und Versicherung. Seriöse Betriebe legen das ohne Umstände vor. |
Weitere Einträge in Grenzach-Wyhlen
Bars und Kneipen in der Umgebung
Betriebe aus dem Umland kommen für viele Arbeiten ohne Weiteres her. Diese Orte liegen am nächsten.
Häufige Fragen zu diesem Eintrag
Wo finde ich Soho Bar?
Zu Soho Bar liegt bislang keine vollständige Anschrift vor, der Eintrag ist Grenzach-Wyhlen zugeordnet. Fehlende Angaben können jederzeit nachgetragen werden.
Wie nehme ich Kontakt zu Soho Bar auf?
Zu diesem Eintrag ist kein Kontaktweg hinterlegt. Wer den Betrieb kennt, kann die Angaben über die Korrekturadresse ergänzen lassen.
Wann hat Soho Bar geöffnet?
Öffnungszeiten sind für diesen Eintrag nicht erfasst. Viele Betriebe dieser Art arbeiten nach Vereinbarung, hier führt eine direkte Anfrage weiter.
Wie viele Einträge dieser Branche gibt es in Grenzach-Wyhlen?
Ja. Das Verzeichnis führt für Grenzach-Wyhlen 3 Einträge aus dem Bereich Bars und Kneipen. Die vollständige Liste steht auf der Branchenseite dieser Stadt.
Wer hat diesen Eintrag erstellt?
Aus OpenStreetMap, einer offenen Geodatenbank unter der ODbL. Übernommen werden nur Einträge mit Namen und Adresse oder Koordinaten. Fehler in der Quelle wandern mit; Korrekturen nimmt das Portal entgegen und gibt sie an die Quelle zurück.
Das ist Ihr Betrieb?
Dieser Eintrag stammt aus offenen Daten und wurde nicht vom Betrieb selbst angelegt. Sie können ihn kostenlos übernehmen und ergänzen: Beschreibung, Leistungen, Öffnungszeiten und Kontaktwege.
Übernehmen und Austragen sind kostenlos und ohne Begründung möglich. Für das Austragen genügt eine Bestätigung per E-Mail.
Herkunft und Grenzen der Daten
Quelle ist die offene Geodatenbank OpenStreetMap, deren Inhalte unter der Open Database License stehen. Was ein Eintrag dort hergibt, hängt davon ab, wie sorgfältig er vor Ort erfasst wurde. Das Portal ergänzt die Einordnung, nicht die Fakten.
Offizielle Website der Gemeinde: grenzach-wyhlen.de
Stand 09/2026. Die Angaben sind redaktionell und unverbindlich. Für Auskünfte zum Einzelfall wenden Sie sich an den Betrieb oder die zuständige Stelle.
