Reisebüros in Kassel
Aktuell stehen für Kassel 26 Einträge zum Stichwort Reisebüros im Verzeichnis. Sortiert wird nach Vollständigkeit der Angaben, nicht nach Bezahlung.
- 26Einträge
- 204.687Einwohner
- HessenBundesland
- 34117,34128Postleitzahl
Ob es um Pauschalreise, Beratung, Storno, Flug geht oder um eine kleinere Arbeit zwischendurch: Diese Übersicht für Kassel zeigt die verzeichneten Betriebe und erklärt, wie ein Vergleich sinnvoll aufgebaut wird.
Kassel ist eine Großstadt mit etwa 204.687 Einwohnern. Im Bereich Reisebüros gibt es in der Regel mehrere Betriebe zur Auswahl.
Als kreisfreie Stadt in Hessen bündelt Kassel Aufgaben, die in Landkreisen auf zwei Ebenen verteilt sind. Für Sie heißt das: eine Anlaufstelle statt zwei. Bei 204.687 Einwohnern umfasst das Stadtgebiet die Postleitzahlen 34117, 34128. Das ergibt etwa 1,3 Einträge je 10.000 Einwohner. Für Reisebüros ist das im üblichen Rahmen. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 1842 Einträge. Fuldatal liegt etwa 4.1 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Kassel.
Diese Betriebe sind erfasst
Ihr Betrieb gehört in diese Liste? Der Grundeintrag kostet nichts. Optional lässt sich ein Eintrag hervorheben und um ein Bild ergänzen. Betrieb eintragen
Das Besondere an dieser Branche
Der zentrale Unterschied liegt zwischen Pauschalreise und vermittelten Einzelleistungen. Eine Pauschalreise unterliegt der Insolvenzabsicherung, Sie erhalten einen Sicherungsschein, und der Veranstalter haftet für die Durchführung als Ganzes. Wer dagegen Flug, Hotel und Mietwagen einzeln bucht, hat mehrere Verträge mit mehreren Anbietern und im Insolvenzfall keinen vergleichbaren Schutz. Beides wird oft im selben Gespräch angeboten.
Das Reisebüro vermittelt, Vertragspartner der Reise ist der Veranstalter, für die Beratung wird üblicherweise keine Gebühr verlangt, weil die Provision vom Veranstalter kommt. Bei reinen Flugbuchungen erheben viele Büros ein Serviceentgelt. Vor Reisebeginn kann jederzeit zurückgetreten werden, dann wird eine Entschädigung nach der im Vertrag vereinbarten Staffel fällig, die mit dem Reisetermin steigt.
Typische Leistungen
Diese Leistungen gehören üblicherweise zum Bild. Ob ein einzelner Betrieb sie alle abdeckt, steht damit nicht fest und sollte vorher gefragt werden.
- Hilfe bei Umbuchung und Storno
- Gruppenreisen
- Reiseversicherung
- Pauschalreisen und Flüge
Was vor der Vergabe geklärt sein sollte
Bei Reisebüros lohnt die Frage nach dem konkreten Ausführungszeitraum statt nach dem frühestmöglichen Beginn. Der frühe Start nützt nichts, wenn danach drei Wochen nichts passiert.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Vorauswahl | Zwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort |
| Zwischenstand | Bei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen |
| Zahlungsweise | Überweisung statt bar, sonst entfällt der Steuerbonus |
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
Kosten und Angebote
Angebote für Reisebüros unterscheiden sich oft weniger im Preis als in dem, was nicht drinsteht. Prüfen Sie zuerst, welche Vorarbeiten jeweils enthalten sind.
Im Umkreis
Zuständigkeiten und Gebührenordnungen unterscheiden sich in Hessen teils von Nachbarbundesländern. Für Kassel gilt das Landesrecht von Hessen.
Mehr aus diesem Ort
Die wiederkehrenden Fragen
Lohnt eine Reiserücktrittsversicherung?
Wenn die Stornostaffel hoch ist und die Reise weit im Voraus gebucht wurde, meistens ja. Achten Sie auf Ausschlüsse für bekannte Vorerkrankungen, auf die Frist für den Abschluss nach der Buchung und darauf, ob auch Reiseabbruch und Rückführung mitversichert sind.
Wann muss ich den Reisepreis zahlen?
Eine Anzahlung ist bei einer Pauschalreise erst zulässig, wenn der Sicherungsschein vorliegt, der Restbetrag wird üblicherweise einige Wochen vor Abreise fällig, zusammen mit den Reiseunterlagen. Zahlen Sie nicht auf Konten, die nicht zum Veranstalter gehören, und bewahren Sie alle Belege bis nach der Rückkehr auf.
Was nützt mir der Sicherungsschein?
Er belegt die gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzabsicherung für Pauschalreisen. Wird der Veranstalter zahlungsunfähig, sind geleistete Anzahlungen geschützt und die Rückreise abgesichert. Ohne Sicherungsschein darf keine Anzahlung verlangt werden. Prüfen Sie deshalb, ob das Dokument mit der Buchungsbestätigung kam, bevor Sie überweisen.
Muss ich eine Anzahlung leisten?
Bei größeren Aufträgen ist eine Abschlagszahlung üblich, vor allem wenn Material vorfinanziert wird. Ungewöhnlich ist eine Vorkasse über den vollen Betrag, besonders bei einem Betrieb, mit dem Sie noch nie gearbeitet haben.
Was gehört in eine gute Anfrage?
Ort und Objekt, die Aufgabe in ein bis zwei Sätzen, der gewünschte Zeitrahmen und wie Sie erreichbar sind. Fotos helfen fast immer und ersparen eine Rückfragerunde.
Was steht auf einer korrekten Rechnung?
Name und Anschrift beider Seiten, Steuer- oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Rechnungsdatum und Nummer, Leistungsbeschreibung, Zeitpunkt der Leistung sowie Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag. Für den Steuerbonus müssen Lohn- und Materialkosten getrennt ausgewiesen sein.
Zum Nachschlagen
Redaktioneller Hinweis: Diese Seite gibt den Datenstand 09/2026 wieder. wo-wer-was.de gehört zu keinem der gelisteten Betriebe und vermittelt keine Aufträge.