Bestattungsunternehmen in Kerpen
4 Betriebe aus dem Bereich Bestattungsunternehmen sind für Kerpen gelistet. Die Angaben stammen aus offenen Datenquellen und aus geprüften Einreichungen.
- 4Einträge
- 67.627Einwohner
- Nordrhein-WestfalenBundesland
- 50169,50170,50171Postleitzahl
In Kerpen gehört Bestattungsunternehmen zu den Leistungen, die regelmäßig gebraucht werden. Diese Seite bündelt die eingetragenen Betriebe und die Fragen, die vor der Beauftragung zu klären sind.
In Kerpen kennen sich die Betriebe im Bereich Bestattungsunternehmen untereinander. Das hat einen praktischen Vorteil: Wer keine Kapazität hat, nennt oft jemanden, der welche hat.
Verwaltungstechnisch gehört Kerpen zum Kreis Rhein-Erft-Kreis (Nordrhein-Westfalen). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. Der Ort hat 67.627 Einwohner und die Postleitzahlen 50169, 50170, 50171. Gemessen an der Einwohnerzahl ist der Bereich Bestattungsunternehmen in Kerpen eher dünn besetzt: rund 0,6 Einträge je 10.000 Einwohner. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 408 Einträge. Düren liegt etwa 16.1 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Kerpen.
Betriebe im Verzeichnis
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Das Besondere an dieser Branche
Stirbt jemand außerhalb des Wohnorts, kommt eine Überführung hinzu. Aus dem Ausland ist dafür ein Leichenpass erforderlich, je nach Zielland auch ein besonders ausgekleideter Sarg, dazu kommen Papiere in beglaubigter Übersetzung. Reiseversicherungen decken eine Rückführung teilweise ab. Innerhalb Deutschlands ist der Ablauf einfacher, die Entfernung bestimmt dann im Wesentlichen die Kosten.
Für den Umgang mit der Asche gilt in Deutschland die Bestattungspflicht auf einem Friedhof oder einer dafür zugelassenen Fläche, etwa in einem Bestattungswald oder auf See. Die Urne mit nach Hause zu nehmen, ist nur dort möglich, wo das Landesrecht es ausdrücklich zulässt. Auch das Verstreuen der Asche folgt den Regeln des jeweiligen Bundeslandes.
Womit diese Betriebe beauftragt werden
Typischerweise wird Folgendes angeboten. Wer mehrere dieser Punkte zugleich braucht, sollte das gleich in der Anfrage nennen.
- Überführung und Versorgung
- Erd-, Feuer- und Seebestattung
- Behördengänge und Sterbeurkunden
- Trauerdrucksachen und Anzeigen
Woran Sie Angebote messen
Wer bei Bestattungsunternehmen ein Angebot bekommt, sollte auf die Positionen schauen, die pauschal ausgewiesen sind. Pauschalen sind nicht schlechter, aber sie verbergen, wie gerechnet wurde.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
| Rechnung | Pflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben |
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
| Nachträge | Vorab festlegen, ab welcher Abweichung Rücksprache gehalten wird |
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
Was das kostet
Was Bestattungsunternehmen kostet, entscheidet sich an drei Größen: Umfang, Zustand vor Ort und wie voll die Auftragsbücher gerade sind. Nur die erste können Sie selbst beeinflussen.
Nachbarorte
Der Einzugsbereich vieler Betriebe rund um Kerpen reicht bis in Kreis Rhein-Erft-Kreis hinein. Entfernung und Anfahrtspauschale sind deshalb früh zu klären.
- Bestattungsunternehmen Erftstadt
- Bestattungsunternehmen Nörvenich
- Bestattungsunternehmen Frechen
- Bestattungsunternehmen Bergheim
- Bestattungsunternehmen Elsdorf
- Bestattungsunternehmen Hürth
- Bestattungsunternehmen Merzenich
- Bestattungsunternehmen Brühl
- Bestattungsunternehmen Pulheim
- Bestattungsunternehmen Düren
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Nachgefragt
Was ist in den ersten Stunden zu tun?
Zuerst die ärztliche Leichenschau veranlassen, ohne Todesbescheinigung geht nichts weiter. Danach Sterbefallanzeige beim Standesamt, dafür werden Personalausweis, Geburts- und gegebenenfalls Heiratsurkunde des Verstorbenen benötigt. Prüfen Sie, ob eine Bestattungsvorsorge, ein Testament oder ein Wunsch zur Bestattungsart vorliegt, bevor Sie entscheiden.
Wer zahlt, wenn kein Geld da ist?
Zahlungspflichtig sind die Erben, daneben bestehen Unterhaltspflichten. Ist es den Verpflichteten nicht zuzumuten, die Kosten zu tragen, übernimmt das Sozialamt eine ortsübliche einfache Bestattung auf Antrag. Der Antrag sollte vor der Beauftragung gestellt werden, nachträglich werden nur erforderliche Kosten anerkannt.
Muss ich eine Anzahlung leisten?
Bei größeren Aufträgen ist eine Abschlagszahlung üblich, vor allem wenn Material vorfinanziert wird. Ungewöhnlich ist eine Vorkasse über den vollen Betrag, besonders bei einem Betrieb, mit dem Sie noch nie gearbeitet haben.
Sollte ich Material selbst besorgen?
Möglich ist es, aber es verschiebt die Verantwortung: Für die Eignung des beigestellten Materials haften Sie, und bei einem Mangel wird die Abgrenzung schwierig. Klären Sie das vorher ausdrücklich.
Sind die Betriebe nach Qualität sortiert?
Nein. Sortiert wird nach Vollständigkeit der hinterlegten Angaben, hervorgehobene Einträge stehen oben und sind als solche gekennzeichnet. Eine Bewertung der Arbeitsqualität findet hier nicht statt.
Hintergrund und Begriffe
Hinweis: Diese Seite ist redaktionell zusammengestellt und nicht amtlich. Für den Einzelfall gilt die Auskunft des Anbieters. Angaben mit Stand 09/2026.