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Hotel Gasthaus zur Krone

Hotel in Laupheim

Wo dieser Eintrag liegt

Zu Hotel Gasthaus zur Krone liegt keine Straßenanschrift vor, wohl aber eine Ortsangabe in Laupheim.

Nach den Koordinaten der Datenquelle befindet sich der Standort rund einen Kilometer vom Zentrum entfernt, im Osten der Stadtmitte.

Verwaltungsseitig liegt Laupheim in Landkreis Biberach, Bundesland Baden-Württemberg; die Einwohnerzahl beträgt etwa 23.044.

Bei dieser Einwohnerzahl deckt der Ort viele, aber nicht alle Gewerke ab; für Spezielleres führt der Weg oft in die nächste größere Stadt.

Erreichbarkeit

Hinterlegt sind Telefon, E-Mail und Website. Für eine verbindliche Auskunft ist der direkte Weg der schnellste.

Eine Zeitangabe fehlt. Wer sicher gehen will, fragt vorab nach, statt sich auf feste Zeiten zu verlassen.

Je konkreter die Anfrage, desto eher kommt ein verwertbares Angebot zurück statt einer Rückfrage.

Typische Leistungen in dieser Branche

Diese Aufstellung beschreibt die Branche Hotels allgemein und ist keine Auskunft über das konkrete Angebot dieses Betriebs.

  • Frühstücksbuffet
  • Tagungsräume und Technik
  • Parkplätze und Garage
  • Einzel- und Doppelzimmer

Das Umfeld in Zahlen

Neben diesem Eintrag sind in Laupheim weitere 7 Betriebe aus dem Bereich Hotels verzeichnet.

Eine Reihung nach Güte gibt es hier nicht. Was oben steht, ist am besten dokumentiert, mehr nicht.

8 Einträge, davon 7 mit Website und 0 mit Zeitangabe: So sieht die Datenlage hier aus.

Punkte für das erste Gespräch

Was sich vor der Beauftragung klären lässt, spart hinterher Diskussionen.

PunktWorum es geht
Angebot in TextformWas schriftlich steht, lässt sich vergleichen und später belegen. Mündliche Zusagen sind schwer nachzuhalten.
Referenzen in der NäheVergleichbare Arbeiten in der Umgebung sagen mehr als eine Bildergalerie.
AbnahmeEin kurzer gemeinsamer Rundgang am Ende klärt Unstimmigkeiten, solange sie noch leicht zu beheben sind.
ÄnderungenWer während der Arbeit etwas dazubestellt, sollte sich den Mehrpreis vorher bestätigen lassen.

Weitere Einträge in Laupheim

Hotels in Laupheim

Hotels in der Umgebung

Die folgenden Orte liegen in der Nähe; die Kilometerangabe ist Luftlinie zwischen den Ortsmitten, nicht die Fahrstrecke.

Kurz beantwortet

Wo genau liegt Hotel Gasthaus zur Krone?

Zu Hotel Gasthaus zur Krone liegt bislang keine vollständige Anschrift vor, der Eintrag ist Laupheim zugeordnet. Fehlende Angaben können jederzeit nachgetragen werden.

Welche Kontaktdaten sind zu Hotel Gasthaus zur Krone hinterlegt?

Nach den hinterlegten Angaben telefonisch unter +49 7392 91 43 34, per E-Mail an kontakt@krone-laupheim.com und über die Website krone-laupheim.com. Ob die Angaben noch stimmen, prüft dieses Portal nicht laufend nach.

Wann hat Hotel Gasthaus zur Krone geöffnet?

Öffnungszeiten sind für diesen Eintrag nicht erfasst. Viele Betriebe dieser Art arbeiten nach Vereinbarung, hier führt eine direkte Anfrage weiter.

Gibt es weitere Anbieter dieser Art in Laupheim?

Ja. Das Verzeichnis führt für Laupheim 8 Einträge aus dem Bereich Hotels. Die vollständige Liste steht auf der Branchenseite dieser Stadt.

Wer hat diesen Eintrag erstellt?

Aus OpenStreetMap, einer offenen Geodatenbank unter der ODbL. Übernommen werden nur Einträge mit Namen und Adresse oder Koordinaten. Fehler in der Quelle wandern mit; Korrekturen nimmt das Portal entgegen und gibt sie an die Quelle zurück.

Das ist Ihr Betrieb?

Dieser Eintrag stammt aus offenen Daten und wurde nicht vom Betrieb selbst angelegt. Sie können ihn kostenlos übernehmen und ergänzen: Beschreibung, Leistungen, Öffnungszeiten und Kontaktwege.

Übernehmen und Austragen sind kostenlos und ohne Begründung möglich. Für das Austragen genügt eine Bestätigung per E-Mail.

Quelle

Basis ist OpenStreetMap, lizenziert unter der ODbL. Übernommen wird, was Name und Ortsbezug hat; alles Weitere nur, wenn es dort auch steht. Wer einen Fehler findet, kann ihn melden, das Portal gibt ihn weiter.

Offizielle Website der Gemeinde: laupheim.de

Stand 09/2026. Die Angaben sind redaktionell und unverbindlich. Für Auskünfte zum Einzelfall wenden Sie sich an den Betrieb oder die zuständige Stelle.