Bestattungsunternehmen in Lichtenfels
Zu Bestattungsunternehmen liegt für Lichtenfels bislang kein Eintrag vor. Das heißt nicht, dass es keinen Betrieb gibt: Die Liste wächst über Einreichungen und offene Daten.
- 0Einträge
- 20.403Einwohner
- BayernBundesland
- 96215Postleitzahl
Zwischen der ersten Anfrage und dem fertigen Auftrag liegen bei Bestattungsunternehmen meist mehrere Entscheidungen. Diese Seite für Lichtenfels nimmt sie der Reihe nach durch und listet die Betriebe, die hier verzeichnet sind.
Mittelstädte wie Lichtenfels liegen bei Bestattungsunternehmen oft im Schatten der nächsten Großstadt. Betriebe von dort fahren her, rechnen die Anfahrt aber mit ein.
Lichtenfels ist Teil des Landkreis Lichtenfels in Bayern, und dieser Zuschnitt bestimmt auch, wo Betriebe aus der Umgebung ihren Einzugsbereich sehen. Bei 20.403 Einwohnern umfasst das Stadtgebiet die Postleitzahl 96215. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 186 Einträge. Mit 30.9 Kilometern Entfernung ist Bamberg der nächste größere Ort, was die Auswahl in Lichtenfels praktisch erweitert.
Betriebe im Verzeichnis
In Lichtenfels ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Lothar Pabstmann Bestattungen OHG Kronach, rund 20.8 km
- Otto Pluschke Bestattungsinstitut "Pietät" Kronach, rund 21.6 km
- Melzer Bestattungen Bamberg, rund 29.3 km
- Pietät Freudensprung GmbH Bamberg, rund 29.3 km
- Bestattungen Hohensee-Metzner Bamberg, rund 29.7 km
- Hospizverein Emmaus Hildburghausen, rund 39 km
- Bestattungsinstitut KNOLL Hildburghausen, rund 39.1 km
- Bestattungen Klein Haßfurt, rund 41.2 km
Fehlt Ihr Betrieb in dieser Liste? Tragen Sie ihn kostenlos ein, wir prüfen die Angaben und schalten den Eintrag frei. Betrieb eintragen
Was Sie wissen sollten
Im Trauerfall entscheidet oft die Reihenfolge: Der Auftrag wird erteilt, bevor etwas verglichen wurde. Bestattungsunternehmen müssen Preisverzeichnisse vorlegen, und die Leistungen sind einzeln beauftragbar, von der Überführung über Sarg oder Urne bis zur Trauerfeier. Fremdkosten wie Friedhofsgebühren, Krematorium, Urkunden und Anzeigen werden ausgelegt und weitergereicht, sie sind kein Teil der Bestatterleistung.
Die Bestattungsart bestimmt den weiteren Weg: Erdbestattung im Reihen- oder Wahlgrab, Urnenbeisetzung, Gemeinschaftsgrab, Beisetzung in einem Bestattungswald oder auf See. Am Grab hängt ein Nutzungsrecht für eine festgelegte Ruhezeit, das sich später verlängern lässt. Was als Grabmal zulässig ist, steht in der Friedhofssatzung, ebenso die Regeln zu Pflege und Bepflanzung.
Typische Leistungen
Diese Leistungen gehören üblicherweise zum Bild. Ob ein einzelner Betrieb sie alle abdeckt, steht damit nicht fest und sollte vorher gefragt werden.
- Erd-, Feuer- und Seebestattung
- Trauerdrucksachen und Anzeigen
- Überführung und Versorgung
- Vorsorgevertrag zu Lebzeiten
Vor der Beauftragung klären
Für Bestattungsunternehmen gilt: Ein schriftliches Angebot mit klaren Positionen ist die Grundlage jeder späteren Reklamation. Mündliche Zusagen lassen sich im Streitfall kaum belegen.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
| Nachträge | Vorab festlegen, ab welcher Abweichung Rücksprache gehalten wird |
| Erreichbarkeit | Feste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht |
| Zahlungsweise | Überweisung statt bar, sonst entfällt der Steuerbonus |
| Vorauswahl | Zwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort |
Zur Preisfrage
Bei Bestattungsunternehmen entscheidet der Aufwand vor Ort, nicht die Preisliste. Ein Ortstermin vor dem Angebot spart in aller Regel mehr, als er kostet.
Auch im Umland
Wer in Lichtenfels vergleicht, sollte die Nachbarorte in Landkreis Lichtenfels einbeziehen. Ein paar Kilometer mehr Anfahrt sind oft günstiger als ein knappes Angebot vom überlasteten Betrieb um die Ecke.
- Bestattungsunternehmen Bad Staffelstein
- Bestattungsunternehmen Coburg
- Bestattungsunternehmen Rödental
- Bestattungsunternehmen Neustadt bei Coburg
- Bestattungsunternehmen Kronach
- Bestattungsunternehmen Sonneberg
- Bestattungsunternehmen Kulmbach
- Bestattungsunternehmen Bamberg
- Bestattungsunternehmen Hildburghausen
- Bestattungsunternehmen Haßfurt
Weitere Branchen am Ort
Nachgefragt
Kann ich Teile selbst organisieren?
Teilweise ja. Die Länder regeln unterschiedlich, welche Schritte einem zugelassenen Bestatter vorbehalten sind, insbesondere Überführung und Versorgung. Sarg, Blumen, Trauerdruck und Ablauf der Feier können Angehörige selbst übernehmen. Fragen Sie nach Einzelleistungen, denn jeder Betrieb muss sie getrennt anbieten und ausweisen.
Welche Unterlagen brauche ich beim Bestattungsunternehmen?
Die Todesbescheinigung, den Personalausweis der verstorbenen Person, die Geburtsurkunde, bei Verheirateten Heiratsurkunde oder Stammbuch, bei Geschiedenen das Scheidungsurteil und bei Verwitweten die Sterbeurkunde des Ehepartners. Dazu, falls vorhanden, Unterlagen zur Grabstelle, ein Vorsorgevertrag und eine Sterbegeldversicherung.
Welche Kosten kommen neben dem Bestatter auf mich zu?
Die Gebühren des Friedhofsträgers für Grabstelle und Beisetzung, das Krematorium bei Feuerbestattung, Urkunden, Trauerhallennutzung, Musik, Redner, Blumen, Anzeigen und später das Grabmal samt Genehmigung. Diese Posten stehen nicht in der Preisliste des Bestatters, sondern in den Satzungen und Angeboten der jeweiligen Stellen.
Wie viele Angebote sollte ich einholen?
Zwei bis drei reichen, wenn alle dieselbe Leistungsbeschreibung bekommen haben. Mehr Angebote erhöhen vor allem den Aufwand und verzögern den Start.
Was passiert, wenn ich den Termin absage?
Eine Absage ist möglich, bei kurzfristigen Absagen kann der Betrieb aber den entgangenen Verdienst geltend machen, wenn er den Tag nicht anderweitig füllen kann. Je früher Sie absagen, desto unproblematischer ist es.
Bekomme ich etwas von der Steuer zurück?
Für Arbeiten im eigenen Haushalt sind 20 Prozent der Lohnkosten absetzbar, bei Handwerkerleistungen bis 1.200 Euro im Jahr. Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung, Barzahlung wird nicht anerkannt.
Zum Nachschlagen
wo-wer-was.de ist ein unabhängiges Verzeichnis und kein amtliches Portal. Verbindliche Auskünfte erteilt der jeweilige Betrieb oder die zuständige Stelle. Stand der Daten: 09/2026.