Bestattungsunternehmen in Nauheim
Noch kein Bestattungsunternehmen für Nauheim im Verzeichnis. Die Umgebungsliste unten zeigt die nächstgelegenen Einträge.
- 0Einträge
- 10.856Einwohner
- HessenBundesland
- 64569Postleitzahl
Diese Seite ist der Ausgangspunkt für Bestattungsunternehmen in Nauheim. Sie nennt die verzeichneten Betriebe und beschreibt, was diese Arbeit ausmacht und wo die Unterschiede zwischen Angeboten liegen.
Nauheim ist eine Kleinstadt mit etwa 10.856 Einwohnern. Betriebe im Bereich Bestattungsunternehmen arbeiten hier meist im Umkreis mehrerer Gemeinden.
Verwaltungstechnisch gehört Nauheim zum Landkreis Groß-Gerau (Hessen). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. Der Ort hat 10.856 Einwohner und die Postleitzahl 64569. Insgesamt führt das Verzeichnis 65 Einträge für Nauheim über alle Branchen hinweg. Rüsselsheim am Main liegt etwa 6.3 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Nauheim.
Verzeichnete Betriebe
In Nauheim ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Petri Mörfelden-Walldorf, rund 10.9 km
- Kaspar Bestattungen Erzhausen, rund 11.9 km
- Grünewald * Baum Bestattungen GbR Mainz, rund 12 km
- Pietät Andrä Erzhausen, rund 12.7 km
- Wiedenmann Bestattungen Mainz, rund 13.8 km
- Bestattungsinstitut Karl Rech Mainz, rund 14.1 km
- Erstes Hattersheimer Beerdigungsinstitut Gerhard Hanke Hattersheim am Main, rund 14.2 km
- Bestattungen Fraund/Amelung Hofheim am Taunus, rund 14.4 km
Sie finden Ihren Betrieb hier nicht oder die Angaben stimmen nicht mehr? Beides lässt sich über das Formular korrigieren, kostenlos und ohne Vertrag. Betrieb eintragen
Aus der Praxis dieser Branche
Der Sterbefall ist dem Standesamt anzuzeigen, bei einem Sterbefall im Haushalt spätestens am dritten Werktag, die Sterbeurkunde wird danach ausgestellt und in mehreren Ausfertigungen für Versicherungen, Renten und Banken benötigt. Bis wann bestattet sein muss, regeln die Bundesländer unterschiedlich. Vor einer Feuerbestattung ist eine zweite Leichenschau vorgeschrieben. Die Kosten tragen zunächst die Erben, bei Bedürftigkeit kann das Sozialamt einspringen.
Zur Trauerfeier gehören Entscheidungen, die in kurzer Zeit zu treffen sind: Ort und Zeitpunkt, Redner oder Geistliche, Musik, Trauerdruck und Anzeige. Ein Bestattungsvorsorgevertrag hält solche Wünsche vorab fest, hinterlegte Beträge werden dabei üblicherweise über ein Treuhandkonto oder eine Versicherung gesichert. Das entlastet Angehörige und schafft Klarheit über den vereinbarten Leistungsumfang.
Leistungen im Überblick
Die folgende Aufstellung beschreibt die Branche, nicht einen einzelnen Betrieb. Sie hilft vor allem dabei, die eigene Anfrage präziser zu formulieren.
- Erd-, Feuer- und Seebestattung
- Vorsorgevertrag zu Lebzeiten
- Trauerfeier und Redner
- Behördengänge und Sterbeurkunden
Woran Sie Angebote messen
Für Bestattungsunternehmen gilt: Ein schriftliches Angebot mit klaren Positionen ist die Grundlage jeder späteren Reklamation. Mündliche Zusagen lassen sich im Streitfall kaum belegen.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Gewährleistung | Fristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen |
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
| Material | Klären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet |
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
Kosten und Angebote
Wer bei Bestattungsunternehmen nach dem Preis fragt, sollte zugleich nach dem Leistungsumfang fragen. Der günstigere Betrag mit kleinerem Umfang ist am Ende oft der teurere Auftrag.
Auch im Umland
In Hessen sind einige Genehmigungs- und Meldewege landesspezifisch geregelt. Für Vorhaben in Nauheim ist die zuständige Stelle vor Ort maßgeblich.
- Bestattungsunternehmen Groß-Gerau
- Bestattungsunternehmen Trebur
- Bestattungsunternehmen Büttelborn
- Bestattungsunternehmen Rüsselsheim am Main
- Bestattungsunternehmen Raunheim
- Bestattungsunternehmen Flörsheim am Main
- Bestattungsunternehmen Ginsheim-Gustavsburg
- Bestattungsunternehmen Bischofsheim
- Bestattungsunternehmen Mörfelden-Walldorf
- Bestattungsunternehmen Hochheim am Main
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Fragen und Antworten
Kann ich Teile selbst organisieren?
Teilweise ja. Die Länder regeln unterschiedlich, welche Schritte einem zugelassenen Bestatter vorbehalten sind, insbesondere Überführung und Versorgung. Sarg, Blumen, Trauerdruck und Ablauf der Feier können Angehörige selbst übernehmen. Fragen Sie nach Einzelleistungen, denn jeder Betrieb muss sie getrennt anbieten und ausweisen.
Wie lange dauert es bis zur Beisetzung?
Das hängt an der Bestattungsfrist des Bundeslandes, an der Belegung des Friedhofs und bei einer Feuerbestattung an den Kapazitäten des Krematoriums, dazu kommt die zweite Leichenschau. Üblich sind einige Tage bis wenige Wochen. Eine Trauerfeier kann auch später stattfinden, etwa bei einer Urnenbeisetzung.
Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Kostet die Vermittlung über dieses Portal etwas?
Hier wird nichts vermittelt. Dieses Verzeichnis listet nur, wer wo eingetragen ist, nimmt keine Provision und verkauft keine Anfragen weiter.
Muss ich eine Anzahlung leisten?
Bei größeren Aufträgen ist eine Abschlagszahlung üblich, vor allem wenn Material vorfinanziert wird. Ungewöhnlich ist eine Vorkasse über den vollen Betrag, besonders bei einem Betrieb, mit dem Sie noch nie gearbeitet haben.
Zum Nachschlagen
wo-wer-was.de ist ein unabhängiges Verzeichnis und kein amtliches Portal. Verbindliche Auskünfte erteilt der jeweilige Betrieb oder die zuständige Stelle. Stand der Daten: 09/2026.
