Domherrnklause
Bar in Nieder-Olm
Standort und Umgebung
Zu finden ist Domherrnklause in der Bahnhofstraße 32, 55268 Nieder-Olm.
Die Lage im Stadtgebiet: unmittelbar im Zentrum, im Südosten der Stadtmitte.
Nieder-Olm gehört zu Landkreis Mainz-Bingen in Rheinland-Pfalz und zählt rund 10.393 Einwohner.
Kleinere Gemeinden werden häufig von Betrieben aus der Umgebung mitversorgt, was für die Anfahrt einzukalkulieren ist.
Erreichbarkeit
Zu diesem Eintrag ist kein Kontaktweg hinterlegt. Das ist eine Lücke in der Datenquelle und kein Hinweis darauf, dass der Betrieb nicht erreichbar wäre.
Eine Zeitangabe fehlt. Wer sicher gehen will, fragt vorab nach, statt sich auf feste Zeiten zu verlassen.
Je konkreter die Anfrage, desto eher kommt ein verwertbares Angebot zurück statt einer Rückfrage.
Typische Leistungen in dieser Branche
Diese Aufstellung beschreibt die Branche Bars und Kneipen allgemein und ist keine Auskunft über das konkrete Angebot dieses Betriebs.
- Cocktails und Longdrinks
- Sportübertragungen
- Reservierung für Gruppen
- Raucherbereich oder Außenplätze
Wie dicht das Angebot am Ort ist
Das Verzeichnis führt für Nieder-Olm 5 Einträge zu Bars und Kneipen. Der Vergleich bleibt überschaubar.
Eine Reihung nach Güte gibt es hier nicht. Was oben steht, ist am besten dokumentiert, mehr nicht.
Die Dokumentationstiefe schwankt: 0 der 5 Betriebe haben eine Website hinterlegt, 1 ihre Zeiten.
Worauf zu achten ist
Die folgenden Punkte helfen beim Vergleich mehrerer Angebote, unabhängig vom einzelnen Betrieb.
| Punkt | Worum es geht |
|---|---|
| Ansprechpartner | Ein Name für Rückfragen erspart später das Suchen. Bei größeren Betrieben ist das keine Selbstverständlichkeit. |
| Zahlung | Vorkasse in voller Höhe ist unüblich. Abschläge nach Baufortschritt sind der Normalfall. |
| Aufräumen und Entsorgung | Was mit Abfall und Altteilen geschieht, steht selten von allein im Angebot, kostet aber Geld. |
| Anfahrt | Bei Betrieben aus dem Umland gehört die Anfahrt zur Kalkulation. Danach fragt man besser vorher als hinterher. |
Weitere Einträge in Nieder-Olm
- ABERLOUR-Lounge
- Bistro Life Spiel & Spass Kettelerstraße 4
- Saulheimer
- Winners
Bars und Kneipen in der Umgebung
Wenn in Nieder-Olm kein passender Termin zu bekommen ist, lohnt der Blick in die Nachbarorte. Die Entfernungen sind Luftlinie ab Ortsmitte.
Häufige Fragen
Wo finde ich Domherrnklause?
Domherrnklause ist im Verzeichnis unter Bahnhofstraße 32, 55268 Nieder-Olm geführt. Die Angabe stammt aus OpenStreetMap und wird beim nächsten Abgleich erneut geprüft.
Über welchen Weg ist Domherrnklause erreichbar?
Zu diesem Eintrag ist kein Kontaktweg hinterlegt. Wer den Betrieb kennt, kann die Angaben über die Korrekturadresse ergänzen lassen.
Sind zu Domherrnklause Öffnungszeiten bekannt?
Öffnungszeiten sind für diesen Eintrag nicht erfasst. Viele Betriebe dieser Art arbeiten nach Vereinbarung, hier führt eine direkte Anfrage weiter.
Findet sich in Nieder-Olm noch mehr aus dieser Branche?
Ja. Das Verzeichnis führt für Nieder-Olm 5 Einträge aus dem Bereich Bars und Kneipen. Die vollständige Liste steht auf der Branchenseite dieser Stadt.
Auf welcher Quelle beruhen diese Daten?
Aus OpenStreetMap, einer offenen Geodatenbank unter der ODbL. Übernommen werden nur Einträge mit Namen und Adresse oder Koordinaten. Fehler in der Quelle wandern mit; Korrekturen nimmt das Portal entgegen und gibt sie an die Quelle zurück.
Das ist Ihr Betrieb?
Dieser Eintrag stammt aus offenen Daten und wurde nicht vom Betrieb selbst angelegt. Sie können ihn kostenlos übernehmen und ergänzen: Beschreibung, Leistungen, Öffnungszeiten und Kontaktwege.
Übernehmen und Austragen sind kostenlos und ohne Begründung möglich. Für das Austragen genügt eine Bestätigung per E-Mail.
Quelle
Quelle ist die offene Geodatenbank OpenStreetMap, deren Inhalte unter der Open Database License stehen. Was ein Eintrag dort hergibt, hängt davon ab, wie sorgfältig er vor Ort erfasst wurde. Das Portal ergänzt die Einordnung, nicht die Fakten.
Offizielle Website der Gemeinde: nieder-olm.de
Stand 09/2026. Die Angaben sind redaktionell und unverbindlich. Für Auskünfte zum Einzelfall wenden Sie sich an den Betrieb oder die zuständige Stelle.
