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Blumen Schloßmacher

Blumenladen in Niederzier

Wo dieser Eintrag liegt

Zu Blumen Schloßmacher liegt keine Straßenanschrift vor, wohl aber eine Ortsangabe in Niederzier.

Vom Ortskern aus gesehen liegt die Adresse rund 3 Kilometer vom Zentrum entfernt, im Süden der Stadtmitte.

Zuständig ist Kreis Düren in Nordrhein-Westfalen. Niederzier kommt auf rund 14.493 Einwohner.

Kleinere Gemeinden werden häufig von Betrieben aus der Umgebung mitversorgt, was für die Anfahrt einzukalkulieren ist.

Erreichbarkeit und Öffnungszeiten

Im Eintrag steht bisher ausschließlich Website als Kontaktweg.

Die hinterlegten Öffnungszeiten lauten: Mo 09:00–12:00 Uhr · Di–Fr 09:00–12:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Sa 09:00–13:00 Uhr · Feiertags geschlossen. Abweichungen an Feiertagen und in Ferienzeiten sind üblich.

Je konkreter die Anfrage, desto eher kommt ein verwertbares Angebot zurück statt einer Rückfrage.

Typische Leistungen in dieser Branche

Diese Aufstellung beschreibt die Branche Blumenläden allgemein und ist keine Auskunft über das konkrete Angebot dieses Betriebs.

  • Abo für Büro und Praxis
  • Blumenlieferung im Stadtgebiet
  • Hochzeitsfloristik
  • Sträuße und Gestecke

Wie dicht das Angebot am Ort ist

Weitere Betriebe dieser Branche sind für Niederzier noch nicht verzeichnet.

Die Reihenfolge der Listen richtet sich nach der Vollständigkeit der Angaben, nicht nach einer Bewertung. Empfehlungen spricht dieses Portal nicht aus.

Vor der Beauftragung

Allgemeine Anhaltspunkte für das erste Gespräch, nicht auf diesen Eintrag gemünzt.

PunktWorum es geht
AbnahmeEin kurzer gemeinsamer Rundgang am Ende klärt Unstimmigkeiten, solange sie noch leicht zu beheben sind.
MaterialOb Material im Preis steckt oder gesondert abgerechnet wird, macht am Ende oft den größten Unterschied.
ZahlungVorkasse in voller Höhe ist unüblich. Abschläge nach Baufortschritt sind der Normalfall.
NachweiseBei zulassungspflichtigen Arbeiten lohnt der Blick auf Eintragung und Versicherung. Seriöse Betriebe legen das ohne Umstände vor.

Weitere Einträge in Niederzier

Blumenläden in Niederzier

Blumenläden in der Umgebung

Für den Fall, dass es am Ort eng wird: Diese Nachbarorte sind im Verzeichnis ebenfalls erfasst.

Häufige Fragen

Unter welcher Anschrift ist Blumen Schloßmacher verzeichnet?

Zu Blumen Schloßmacher liegt bislang keine vollständige Anschrift vor, der Eintrag ist Niederzier zugeordnet. Fehlende Angaben können jederzeit nachgetragen werden.

Wie erreiche ich Blumen Schloßmacher?

Nach den hinterlegten Angaben über die Website schloßmacher.de. Ob die Angaben noch stimmen, prüft dieses Portal nicht laufend nach.

Wann hat Blumen Schloßmacher geöffnet?

Hinterlegt sind: Mo 09:00–12:00 Uhr · Di–Fr 09:00–12:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Sa 09:00–13:00 Uhr · Feiertags geschlossen. An Feiertagen und in Ferienzeiten weichen die Zeiten häufig ab, ein kurzer Anruf vor der Fahrt spart den Umweg.

Welche vergleichbaren Betriebe sind in Niederzier verzeichnet?

Im Verzeichnis steht für Niederzier bislang nur dieser eine Eintrag aus dem Bereich Blumenläden. In den Nachbarorten sind weitere Betriebe erfasst.

Wer hat diesen Eintrag erstellt?

Aus OpenStreetMap, einer offenen Geodatenbank unter der ODbL. Übernommen werden nur Einträge mit Namen und Adresse oder Koordinaten. Fehler in der Quelle wandern mit; Korrekturen nimmt das Portal entgegen und gibt sie an die Quelle zurück.

Das ist Ihr Betrieb?

Dieser Eintrag stammt aus offenen Daten und wurde nicht vom Betrieb selbst angelegt. Sie können ihn kostenlos übernehmen und ergänzen: Beschreibung, Leistungen, Öffnungszeiten und Kontaktwege.

Übernehmen und Austragen sind kostenlos und ohne Begründung möglich. Für das Austragen genügt eine Bestätigung per E-Mail.

Zur Quelle dieser Angaben

Der Bestand kommt aus OpenStreetMap unter der Open Database License. Weil dort ehrenamtlich gepflegt wird, ist manches hervorragend dokumentiert und manches gar nicht. Das Portal bildet diesen Stand ab und schreibt nichts hinzu.

Offizielle Website der Gemeinde: niederzier.de

Stand 09/2026. Die Angaben sind redaktionell und unverbindlich. Für Auskünfte zum Einzelfall wenden Sie sich an den Betrieb oder die zuständige Stelle.