Bestattungsunternehmen in Regen
1 Einträge zu Bestattungsunternehmen sind für Regen hinterlegt. Wo Telefon, Website oder Öffnungszeiten fehlen, fehlen sie auch in der Datenquelle.
- 1Eintrag
- 11.009Einwohner
- BayernBundesland
- 94209Postleitzahl
Wer Trauerfall, Kosten, Formalitäten, Bestattungsarten in Regen beauftragen will, steht vor der Frage, wen er anfragt und woran er die Antworten misst. Diese Seite hilft bei beidem.
Regen ist eine Kleinstadt mit etwa 11.009 Einwohnern. Betriebe im Bereich Bestattungsunternehmen arbeiten hier meist im Umkreis mehrerer Gemeinden.
Verwaltungstechnisch gehört Regen zum Landkreis Regen (Bayern). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. Der Ort hat 11.009 Einwohner und die Postleitzahl 94209. Das ergibt etwa 0,9 Einträge je 10.000 Einwohner. Für Bestattungsunternehmen ist das im üblichen Rahmen. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 137 Einträge. Passau liegt etwa 49.7 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Regen.
Verzeichnete Betriebe
Ihr Betrieb gehört in diese Liste? Der Grundeintrag kostet nichts. Optional lässt sich ein Eintrag hervorheben und um ein Bild ergänzen. Betrieb eintragen
Das Besondere an dieser Branche
Der Sterbefall ist dem Standesamt anzuzeigen, bei einem Sterbefall im Haushalt spätestens am dritten Werktag, die Sterbeurkunde wird danach ausgestellt und in mehreren Ausfertigungen für Versicherungen, Renten und Banken benötigt. Bis wann bestattet sein muss, regeln die Bundesländer unterschiedlich. Vor einer Feuerbestattung ist eine zweite Leichenschau vorgeschrieben. Die Kosten tragen zunächst die Erben, bei Bedürftigkeit kann das Sozialamt einspringen.
Für den Umgang mit der Asche gilt in Deutschland die Bestattungspflicht auf einem Friedhof oder einer dafür zugelassenen Fläche, etwa in einem Bestattungswald oder auf See. Die Urne mit nach Hause zu nehmen, ist nur dort möglich, wo das Landesrecht es ausdrücklich zulässt. Auch das Verstreuen der Asche folgt den Regeln des jeweiligen Bundeslandes.
Leistungen im Überblick
Typischerweise wird Folgendes angeboten. Wer mehrere dieser Punkte zugleich braucht, sollte das gleich in der Anfrage nennen.
- Überführung und Versorgung
- Erd-, Feuer- und Seebestattung
- Behördengänge und Sterbeurkunden
- Trauerfeier und Redner
Woran Sie Angebote messen
Der Vergleich bei Bestattungsunternehmen gelingt über die Position, nicht über die Summe. Legen Sie die Angebote nebeneinander und suchen Sie die Posten, die nur in einem davon auftauchen.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
| Erreichbarkeit | Feste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht |
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
| Rechnung | Pflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben |
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
Was den Preis bestimmt
Für Bestattungsunternehmen in Regen gilt wie überall: Ein Kostenvoranschlag ist ohne ausdrückliche Vereinbarung unverbindlich, darf aber nicht wesentlich überschritten werden, ohne dass Sie informiert werden.
In der Umgebung
Für Vorhaben in Regen ist die Verwaltung in Landkreis Regen der erste Anlaufpunkt, wenn eine Genehmigung oder eine Auskunft nötig wird. Zuständig ist immer der Ort des Vorhabens, nicht Ihr Wohnort.
- Bestattungsunternehmen Deggendorf
- Bestattungsunternehmen Plattling
- Bestattungsunternehmen Osterhofen
- Bestattungsunternehmen Bogen
- Bestattungsunternehmen Vilshofen an der Donau
- Bestattungsunternehmen Straubing
- Bestattungsunternehmen Cham
- Bestattungsunternehmen Waldkirchen
- Bestattungsunternehmen Landau an der Isar
- Bestattungsunternehmen Roding
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Die wiederkehrenden Fragen
Wer zahlt, wenn kein Geld da ist?
Zahlungspflichtig sind die Erben, daneben bestehen Unterhaltspflichten. Ist es den Verpflichteten nicht zuzumuten, die Kosten zu tragen, übernimmt das Sozialamt eine ortsübliche einfache Bestattung auf Antrag. Der Antrag sollte vor der Beauftragung gestellt werden, nachträglich werden nur erforderliche Kosten anerkannt.
Kann ich Teile selbst organisieren?
Teilweise ja. Die Länder regeln unterschiedlich, welche Schritte einem zugelassenen Bestatter vorbehalten sind, insbesondere Überführung und Versorgung. Sarg, Blumen, Trauerdruck und Ablauf der Feier können Angehörige selbst übernehmen. Fragen Sie nach Einzelleistungen, denn jeder Betrieb muss sie getrennt anbieten und ausweisen.
Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Muss der Betrieb aus meinem Ort kommen?
Nein. Entscheidend ist, ob er Ihr Objekt anfährt und wie die Anfahrt berechnet wird. Gerade in kleineren Orten kommt der passende Betrieb häufig aus der Nachbargemeinde.
Sind die Betriebe nach Qualität sortiert?
Nein. Sortiert wird nach Vollständigkeit der hinterlegten Angaben, hervorgehobene Einträge stehen oben und sind als solche gekennzeichnet. Eine Bewertung der Arbeitsqualität findet hier nicht statt.
Hintergrund und Begriffe
Zusammengestellt aus offenen Quellen, Stand 09/2026. Eine Prüfung von Qualifikationen, Zulassungen oder Versicherungen findet nicht statt und wird hier nicht behauptet.