Bestattungsunternehmen in Reinheim
Für Reinheim fehlt zu Bestattungsunternehmen bisher ein Eintrag. Wer hier ansässig ist, kann seinen Betrieb kostenlos eintragen lassen.
- 0Einträge
- 16.729Einwohner
- HessenBundesland
- 64354Postleitzahl
Diese Seite ist der Ausgangspunkt für Bestattungsunternehmen in Reinheim. Sie nennt die verzeichneten Betriebe und beschreibt, was diese Arbeit ausmacht und wo die Unterschiede zwischen Angeboten liegen.
Reinheim ist eine Kleinstadt mit etwa 16.729 Einwohnern. Betriebe im Bereich Bestattungsunternehmen arbeiten hier meist im Umkreis mehrerer Gemeinden.
Verwaltungstechnisch gehört Reinheim zum Landkreis Darmstadt-Dieburg (Hessen). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. Der Ort hat 16.729 Einwohner und die Postleitzahl 64354. Insgesamt führt das Verzeichnis 206 Einträge für Reinheim über alle Branchen hinweg. Darmstadt liegt etwa 13.7 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Reinheim.
Diese Betriebe sind erfasst
In Reinheim ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Hans Zeiß Fürth, rund 19.6 km
- Bestattungen Parsch Obernburg am Main, rund 19.7 km
- Meyerhofer Bestattungen Egelsbach, rund 19.7 km
- Pietät Andrä Erzhausen, rund 19.8 km
- Bestattungen Hans Bormuth Fürth, rund 19.8 km
- Bestattungs-Institut Ewiger Friede Fürth, rund 19.8 km
- Kaspar Bestattungen Erzhausen, rund 20.4 km
- Pietät Schmied Dietzenbach, rund 20.5 km
Sie finden Ihren Betrieb hier nicht oder die Angaben stimmen nicht mehr? Beides lässt sich über das Formular korrigieren, kostenlos und ohne Vertrag. Betrieb eintragen
Was Sie wissen sollten
Der Sterbefall ist dem Standesamt anzuzeigen, bei einem Sterbefall im Haushalt spätestens am dritten Werktag, die Sterbeurkunde wird danach ausgestellt und in mehreren Ausfertigungen für Versicherungen, Renten und Banken benötigt. Bis wann bestattet sein muss, regeln die Bundesländer unterschiedlich. Vor einer Feuerbestattung ist eine zweite Leichenschau vorgeschrieben. Die Kosten tragen zunächst die Erben, bei Bedürftigkeit kann das Sozialamt einspringen.
Zur Trauerfeier gehören Entscheidungen, die in kurzer Zeit zu treffen sind: Ort und Zeitpunkt, Redner oder Geistliche, Musik, Trauerdruck und Anzeige. Ein Bestattungsvorsorgevertrag hält solche Wünsche vorab fest, hinterlegte Beträge werden dabei üblicherweise über ein Treuhandkonto oder eine Versicherung gesichert. Das entlastet Angehörige und schafft Klarheit über den vereinbarten Leistungsumfang.
Womit diese Betriebe beauftragt werden
Was Betriebe im Bereich Bestattungsunternehmen typischerweise anbieten. Der Umfang unterscheidet sich von Betrieb zu Betrieb, die Liste ist ein Anhaltspunkt und keine Zusicherung.
- Erd-, Feuer- und Seebestattung
- Überführung und Versorgung
- Trauerfeier und Redner
- Behördengänge und Sterbeurkunden
Worauf es bei der Auswahl ankommt
Bei Bestattungsunternehmen ist die Erreichbarkeit ein unterschätztes Kriterium. Ein Betrieb, der auf Rückfragen antwortet, arbeitet auch während des Auftrags meist verlässlicher.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Rechnung | Pflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben |
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
| Gewährleistung | Fristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen |
| Terminfenster | Konkreten Ausführungszeitraum vereinbaren, nicht nur den Startzeitpunkt |
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
Zur Preisfrage
Wer bei Bestattungsunternehmen nach dem Preis fragt, sollte zugleich nach dem Leistungsumfang fragen. Der günstigere Betrag mit kleinerem Umfang ist am Ende oft der teurere Auftrag.
Auch im Umland
Zuständigkeiten und Gebührenordnungen unterscheiden sich in Hessen teils von Nachbarbundesländern. Für Reinheim gilt das Landesrecht von Hessen.
- Bestattungsunternehmen Groß-Zimmern
- Bestattungsunternehmen Ober-Ramstadt
- Bestattungsunternehmen Roßdorf
- Bestattungsunternehmen Dieburg
- Bestattungsunternehmen Groß-Umstadt
- Bestattungsunternehmen Mühltal
- Bestattungsunternehmen Münster
- Bestattungsunternehmen Höchst im Odenwald
- Bestattungsunternehmen Darmstadt
- Bestattungsunternehmen Seeheim-Jugenheim
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Welche Unterlagen brauche ich beim Bestattungsunternehmen?
Die Todesbescheinigung, den Personalausweis der verstorbenen Person, die Geburtsurkunde, bei Verheirateten Heiratsurkunde oder Stammbuch, bei Geschiedenen das Scheidungsurteil und bei Verwitweten die Sterbeurkunde des Ehepartners. Dazu, falls vorhanden, Unterlagen zur Grabstelle, ein Vorsorgevertrag und eine Sterbegeldversicherung.
Wie lange dauert es bis zur Beisetzung?
Das hängt an der Bestattungsfrist des Bundeslandes, an der Belegung des Friedhofs und bei einer Feuerbestattung an den Kapazitäten des Krematoriums, dazu kommt die zweite Leichenschau. Üblich sind einige Tage bis wenige Wochen. Eine Trauerfeier kann auch später stattfinden, etwa bei einer Urnenbeisetzung.
Wer zahlt, wenn kein Geld da ist?
Zahlungspflichtig sind die Erben, daneben bestehen Unterhaltspflichten. Ist es den Verpflichteten nicht zuzumuten, die Kosten zu tragen, übernimmt das Sozialamt eine ortsübliche einfache Bestattung auf Antrag. Der Antrag sollte vor der Beauftragung gestellt werden, nachträglich werden nur erforderliche Kosten anerkannt.
Wie erkenne ich, ob ein Angebot vollständig ist?
Ein vollständiges Angebot benennt die Leistung, die Menge oder Fläche, das Material und den Zeitraum. Fehlt eine dieser Angaben, ist der Betrag später verhandelbar, und zwar nicht zu Ihren Gunsten.
Bekomme ich etwas von der Steuer zurück?
Für Arbeiten im eigenen Haushalt sind 20 Prozent der Lohnkosten absetzbar, bei Handwerkerleistungen bis 1.200 Euro im Jahr. Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung, Barzahlung wird nicht anerkannt.
Wer haftet, wenn beim Arbeiten etwas beschädigt wird?
Der ausführende Betrieb über seine Betriebshaftpflicht. Deshalb ist es sinnvoll, vor Beginn Fotos vom Zustand zu machen und Schäden sofort zu melden, nicht erst nach Abschluss.
Hintergrund und Begriffe
Die Einträge wurden aus offenen Daten und geprüften Einreichungen zusammengestellt (Stand 09/2026). Sie ersetzen keine verbindliche Auskunft des Betriebs.