Bestattungsunternehmen in Riesa
Aktuell stehen für Riesa 1 Einträge zum Stichwort Bestattungsunternehmen im Verzeichnis. Sortiert wird nach Vollständigkeit der Angaben, nicht nach Bezahlung.
- 1Eintrag
- 29.127Einwohner
- SachsenBundesland
- 01587,01589,01591Postleitzahl
In Riesa gehört Bestattungsunternehmen zu den Leistungen, die regelmäßig gebraucht werden. Diese Seite bündelt die eingetragenen Betriebe und die Fragen, die vor der Beauftragung zu klären sind.
Der Auftragsbestand bei Bestattungsunternehmen schwankt in Riesa stärker als in Ballungsräumen. Außerhalb der Saison sind Termine hier deutlich leichter zu bekommen.
Riesa liegt im Landkreis Meißen in Sachsen. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Bei 29.127 Einwohnern umfasst das Stadtgebiet die Postleitzahlen 01587, 01589, 01591. Auf die Einwohnerzahl gerechnet sind das rund 0,3 Einträge je 10.000 Einwohner, also eher dünn besetzt. Über alle Branchen zusammen sind für Riesa 380 Einträge erfasst. Radebeul liegt etwa 34.8 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Riesa.
Verzeichnete Betriebe
Sie betreiben in Riesa einen Betrieb im Bereich Bestattungsunternehmen und stehen hier nicht? Der Eintrag ist kostenlos und dauert wenige Minuten. Betrieb eintragen
Was Sie wissen sollten
Im Trauerfall entscheidet oft die Reihenfolge: Der Auftrag wird erteilt, bevor etwas verglichen wurde. Bestattungsunternehmen müssen Preisverzeichnisse vorlegen, und die Leistungen sind einzeln beauftragbar, von der Überführung über Sarg oder Urne bis zur Trauerfeier. Fremdkosten wie Friedhofsgebühren, Krematorium, Urkunden und Anzeigen werden ausgelegt und weitergereicht, sie sind kein Teil der Bestatterleistung.
Die Bestattungsart bestimmt den weiteren Weg: Erdbestattung im Reihen- oder Wahlgrab, Urnenbeisetzung, Gemeinschaftsgrab, Beisetzung in einem Bestattungswald oder auf See. Am Grab hängt ein Nutzungsrecht für eine festgelegte Ruhezeit, das sich später verlängern lässt. Was als Grabmal zulässig ist, steht in der Friedhofssatzung, ebenso die Regeln zu Pflege und Bepflanzung.
Typische Leistungen
Diese Leistungen gehören üblicherweise zum Bild. Ob ein einzelner Betrieb sie alle abdeckt, steht damit nicht fest und sollte vorher gefragt werden.
- Überführung und Versorgung
- Trauerdrucksachen und Anzeigen
- Erd-, Feuer- und Seebestattung
- Vorsorgevertrag zu Lebzeiten
Vor der Beauftragung klären
Bei Bestattungsunternehmen ist die Zahl der beteiligten Gewerke entscheidend. Wer selbst koordiniert, spart die Aufschläge, trägt dafür aber das Terminrisiko zwischen den Beteiligten.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
| Zwischenstand | Bei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen |
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
Kosten und Angebote
Was Bestattungsunternehmen kostet, entscheidet sich an drei Größen: Umfang, Zustand vor Ort und wie voll die Auftragsbücher gerade sind. Nur die erste können Sie selbst beeinflussen.
Betriebe in der Nähe
Die Grenze von Landkreis Meißen ist für Betriebe keine Grenze. Wer in Riesa sucht und nichts findet, sollte den Radius erweitern, bevor er die Suche aufgibt.
- Bestattungsunternehmen Oschatz
- Bestattungsunternehmen Großenhain
- Bestattungsunternehmen Meißen
- Bestattungsunternehmen Döbeln
- Bestattungsunternehmen Weinböhla
- Bestattungsunternehmen Coswig
- Bestattungsunternehmen Nossen
- Bestattungsunternehmen Klipphausen
- Bestattungsunternehmen Wilsdruff
- Bestattungsunternehmen Torgau
Weitere Einträge am Ort
Die wiederkehrenden Fragen
Wer zahlt, wenn kein Geld da ist?
Zahlungspflichtig sind die Erben, daneben bestehen Unterhaltspflichten. Ist es den Verpflichteten nicht zuzumuten, die Kosten zu tragen, übernimmt das Sozialamt eine ortsübliche einfache Bestattung auf Antrag. Der Antrag sollte vor der Beauftragung gestellt werden, nachträglich werden nur erforderliche Kosten anerkannt.
Kann ich Teile selbst organisieren?
Teilweise ja. Die Länder regeln unterschiedlich, welche Schritte einem zugelassenen Bestatter vorbehalten sind, insbesondere Überführung und Versorgung. Sarg, Blumen, Trauerdruck und Ablauf der Feier können Angehörige selbst übernehmen. Fragen Sie nach Einzelleistungen, denn jeder Betrieb muss sie getrennt anbieten und ausweisen.
Was ist in den ersten Stunden zu tun?
Zuerst die ärztliche Leichenschau veranlassen, ohne Todesbescheinigung geht nichts weiter. Danach Sterbefallanzeige beim Standesamt, dafür werden Personalausweis, Geburts- und gegebenenfalls Heiratsurkunde des Verstorbenen benötigt. Prüfen Sie, ob eine Bestattungsvorsorge, ein Testament oder ein Wunsch zur Bestattungsart vorliegt, bevor Sie entscheiden.
Sind die Einträge in diesem Verzeichnis geprüft?
Die Grunddaten stammen aus offenen Datenquellen und aus eingereichten Einträgen, die vor der Freischaltung gesichtet werden. Qualifikationen und Versicherungen werden nicht geprüft, und das wird hier auch nicht behauptet.
Wer haftet, wenn beim Arbeiten etwas beschädigt wird?
Der ausführende Betrieb über seine Betriebshaftpflicht. Deshalb ist es sinnvoll, vor Beginn Fotos vom Zustand zu machen und Schäden sofort zu melden, nicht erst nach Abschluss.
Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Begriffe dazu
Dieses Verzeichnis ist unabhängig, werbefrei in der Sortierung und nicht amtlich. Datenstand 09/2026, Korrekturen jederzeit möglich.