Bestattungsunternehmen in Schmalkalden
Für Bestattungsunternehmen gibt es in Schmalkalden noch keinen Eintrag. Über das Formular lässt sich der erste kostenlos nachtragen.
- 0Einträge
- 19.984Einwohner
- ThüringenBundesland
- 98574Postleitzahl
Zwischen der ersten Anfrage und dem fertigen Auftrag liegen bei Bestattungsunternehmen meist mehrere Entscheidungen. Diese Seite für Schmalkalden nimmt sie der Reihe nach durch und listet die Betriebe, die hier verzeichnet sind.
Schmalkalden versorgt sich bei Bestattungsunternehmen typischerweise aus einem Radius von einigen Kilometern. Anfahrtskosten sind hier ein realer Posten.
Schmalkalden liegt im Landkreis Schmalkalden-Meiningen in Thüringen. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Bei 19.984 Einwohnern umfasst das Stadtgebiet die Postleitzahl 98574. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 210 Einträge. Mit 31.9 Kilometern Entfernung ist Gotha der nächste größere Ort, was die Auswahl in Schmalkalden praktisch erweitert.
Die Einträge im Überblick
In Schmalkalden ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Bestattungsinstitut Pietät Roga Meiningen, rund 17.3 km
- Bestattungsinstut Köllner Bad Tabarz, rund 18.2 km
- Bestattungen Kämmerzähl Suhl, rund 21 km
- Trenker Bestattungen Gotha, rund 32 km
- Bestattungen Wiegand e.K. Ilmenau, rund 32.2 km
- Bestattungshaus Wolf Gotha, rund 32.4 km
- Bestattungsinstitut Wiegand Ilmenau, rund 32.6 km
- Roga Pietät Ilmenau, rund 32.9 km
Betriebe aus Schmalkalden können sich selbst eintragen. Gebraucht werden Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit, alles Weitere ist freiwillig. Betrieb eintragen
Aus der Praxis dieser Branche
Für den Umgang mit der Asche gilt in Deutschland die Bestattungspflicht auf einem Friedhof oder einer dafür zugelassenen Fläche, etwa in einem Bestattungswald oder auf See. Die Urne mit nach Hause zu nehmen, ist nur dort möglich, wo das Landesrecht es ausdrücklich zulässt. Auch das Verstreuen der Asche folgt den Regeln des jeweiligen Bundeslandes.
Zur Trauerfeier gehören Entscheidungen, die in kurzer Zeit zu treffen sind: Ort und Zeitpunkt, Redner oder Geistliche, Musik, Trauerdruck und Anzeige. Ein Bestattungsvorsorgevertrag hält solche Wünsche vorab fest, hinterlegte Beträge werden dabei üblicherweise über ein Treuhandkonto oder eine Versicherung gesichert. Das entlastet Angehörige und schafft Klarheit über den vereinbarten Leistungsumfang.
Typische Leistungen
Üblich sind die folgenden Arbeiten. Kleinere Betriebe konzentrieren sich oft auf einen Teil davon, was kein Nachteil sein muss.
- Trauerfeier und Redner
- Trauerdrucksachen und Anzeigen
- Erd-, Feuer- und Seebestattung
- Vorsorgevertrag zu Lebzeiten
Woran Sie Angebote messen
Achten Sie bei Bestattungsunternehmen darauf, wie genau die Aufgabe im Angebot beschrieben ist. Eine Zeile mit einer Pauschale ist bequem zu lesen und im Streitfall wertlos.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
| Terminfenster | Konkreten Ausführungszeitraum vereinbaren, nicht nur den Startzeitpunkt |
| Material | Klären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet |
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
Wie abgerechnet wird
Nachträge sind bei Bestattungsunternehmen der Normalfall, sobald sich die Ausgangslage anders darstellt als angenommen. Klären Sie vorab, wie mit solchen Nachträgen verfahren wird.
In der Umgebung
Wer in Schmalkalden vergleicht, sollte die Nachbarorte in Landkreis Schmalkalden-Meiningen einbeziehen. Ein paar Kilometer mehr Anfahrt sind oft günstiger als ein knappes Angebot vom überlasteten Betrieb um die Ecke.
- Bestattungsunternehmen Zella-Mehlis
- Bestattungsunternehmen Bad Salzungen
- Bestattungsunternehmen Meiningen
- Bestattungsunternehmen Suhl
- Bestattungsunternehmen Waltershausen
- Bestattungsunternehmen Eisenach
- Bestattungsunternehmen Schleusingen
- Bestattungsunternehmen Gotha
- Bestattungsunternehmen Ilmenau
- Bestattungsunternehmen Arnstadt
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Nachgefragt
Welche Unterlagen brauche ich beim Bestattungsunternehmen?
Die Todesbescheinigung, den Personalausweis der verstorbenen Person, die Geburtsurkunde, bei Verheirateten Heiratsurkunde oder Stammbuch, bei Geschiedenen das Scheidungsurteil und bei Verwitweten die Sterbeurkunde des Ehepartners. Dazu, falls vorhanden, Unterlagen zur Grabstelle, ein Vorsorgevertrag und eine Sterbegeldversicherung.
Was ist in den ersten Stunden zu tun?
Zuerst die ärztliche Leichenschau veranlassen, ohne Todesbescheinigung geht nichts weiter. Danach Sterbefallanzeige beim Standesamt, dafür werden Personalausweis, Geburts- und gegebenenfalls Heiratsurkunde des Verstorbenen benötigt. Prüfen Sie, ob eine Bestattungsvorsorge, ein Testament oder ein Wunsch zur Bestattungsart vorliegt, bevor Sie entscheiden.
Wer zahlt, wenn kein Geld da ist?
Zahlungspflichtig sind die Erben, daneben bestehen Unterhaltspflichten. Ist es den Verpflichteten nicht zuzumuten, die Kosten zu tragen, übernimmt das Sozialamt eine ortsübliche einfache Bestattung auf Antrag. Der Antrag sollte vor der Beauftragung gestellt werden, nachträglich werden nur erforderliche Kosten anerkannt.
Warum stehen bei manchen Einträgen keine Öffnungszeiten?
Weil sie in der Quelle nicht hinterlegt sind. Öffnungszeiten werden hier nicht geschätzt und nicht aus üblichen Zeiten abgeleitet.
Muss der Betrieb aus meinem Ort kommen?
Nein. Entscheidend ist, ob er Ihr Objekt anfährt und wie die Anfahrt berechnet wird. Gerade in kleineren Orten kommt der passende Betrieb häufig aus der Nachbargemeinde.
Darf ich einen Teil der Rechnung zurückbehalten?
Bei berechtigten Mängeln ja, in angemessener Höhe. Als Faustregel gilt ein Vielfaches der voraussichtlichen Beseitigungskosten. Ein pauschaler Abzug ohne benannten Mangel ist dagegen selbst eine Vertragsverletzung.
Zum Nachschlagen
Stand 09/2026. Die Angaben sind redaktionell und unverbindlich. Für Auskünfte zum Einzelfall wenden Sie sich an den Betrieb oder die zuständige Stelle.