Bestattungsunternehmen in Stadtallendorf
Zu Bestattungsunternehmen liegt für Stadtallendorf bislang kein Eintrag vor. Das heißt nicht, dass es keinen Betrieb gibt: Die Liste wächst über Einreichungen und offene Daten.
- 0Einträge
- 21.733Einwohner
- HessenBundesland
- 35260Postleitzahl
Ob es um Trauerfall, Kosten, Formalitäten, Bestattungsarten geht oder um eine kleinere Arbeit zwischendurch: Diese Übersicht für Stadtallendorf zeigt die verzeichneten Betriebe und erklärt, wie ein Vergleich sinnvoll aufgebaut wird.
Stadtallendorf ist eine Mittelstadt mit rund 21.733 Einwohnern. Bei Bestattungsunternehmen ist die Auswahl begrenzter, dafür sind Betriebe oft länger am Ort etabliert.
Stadtallendorf liegt im Landkreis Marburg-Biedenkopf in Hessen. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Auf die Postleitzahl 35260 kommen 21.733 Einwohner. Insgesamt führt das Verzeichnis 92 Einträge für Stadtallendorf über alle Branchen hinweg. Mit 17.6 Kilometern Entfernung ist Marburg der nächste größere Ort, was die Auswahl in Stadtallendorf praktisch erweitert.
Verzeichnete Betriebe
In Stadtallendorf ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Scholl Kirchhain, rund 6.7 km
- Bestattungshaus Dippel Kirchhain, rund 6.8 km
- Beerdigungsinstitut Weber Kirchhain, rund 7 km
- Stromberg Neustadt, rund 7.3 km
- Bestattungsinstitut J. Merz & Sohn Schwalmstadt, rund 15.2 km
- Orthwein Bestattungen Cölbe, rund 16.8 km
- Beerdigungsinstitut Vaupel Marburg, rund 17.1 km
- Bestattungsinstitut Pietät Spuck Marburg, rund 17.3 km
Diese Liste ist nicht vollständig und behauptet das auch nicht. Wer in Stadtallendorf im Bereich Bestattungsunternehmen arbeitet, kann sie in wenigen Minuten ergänzen. Betrieb eintragen
Was diese Arbeit ausmacht
Der Sterbefall ist dem Standesamt anzuzeigen, bei einem Sterbefall im Haushalt spätestens am dritten Werktag, die Sterbeurkunde wird danach ausgestellt und in mehreren Ausfertigungen für Versicherungen, Renten und Banken benötigt. Bis wann bestattet sein muss, regeln die Bundesländer unterschiedlich. Vor einer Feuerbestattung ist eine zweite Leichenschau vorgeschrieben. Die Kosten tragen zunächst die Erben, bei Bedürftigkeit kann das Sozialamt einspringen.
Zur Trauerfeier gehören Entscheidungen, die in kurzer Zeit zu treffen sind: Ort und Zeitpunkt, Redner oder Geistliche, Musik, Trauerdruck und Anzeige. Ein Bestattungsvorsorgevertrag hält solche Wünsche vorab fest, hinterlegte Beträge werden dabei üblicherweise über ein Treuhandkonto oder eine Versicherung gesichert. Das entlastet Angehörige und schafft Klarheit über den vereinbarten Leistungsumfang.
Was üblicherweise angeboten wird
Typischerweise wird Folgendes angeboten. Wer mehrere dieser Punkte zugleich braucht, sollte das gleich in der Anfrage nennen.
- Erd-, Feuer- und Seebestattung
- Behördengänge und Sterbeurkunden
- Trauerfeier und Redner
- Überführung und Versorgung
Angebote richtig vergleichen
Bei Bestattungsunternehmen lohnt die Frage nach Referenzen aus dem gleichen Umfeld. Wer vergleichbare Objekte kennt, kalkuliert realistischer.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Zahlungsweise | Überweisung statt bar, sonst entfällt der Steuerbonus |
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
| Unterlagen danach | Rechnung, Protokolle und Garantiekarten zusammen ablegen |
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
Zur Preisfrage
Hier stehen bewusst keine Durchschnittspreise für Bestattungsunternehmen. Solche Zahlen klingen hilfreich, führen aber regelmäßig zu Erwartungen, die kein Betrieb in Stadtallendorf einhalten kann.
Nachbarorte
In Hessen sind einige Genehmigungs- und Meldewege landesspezifisch geregelt. Für Vorhaben in Stadtallendorf ist die zuständige Stelle vor Ort maßgeblich.
- Bestattungsunternehmen Neustadt
- Bestattungsunternehmen Kirchhain
- Bestattungsunternehmen Schwalmstadt
- Bestattungsunternehmen Marburg
- Bestattungsunternehmen Alsfeld
- Bestattungsunternehmen Grünberg
- Bestattungsunternehmen Reiskirchen
- Bestattungsunternehmen Frankenberg (Eder)
- Bestattungsunternehmen Lollar
- Bestattungsunternehmen Borken
Mehr aus diesem Ort
Was oft gefragt wird
Wie lange dauert es bis zur Beisetzung?
Das hängt an der Bestattungsfrist des Bundeslandes, an der Belegung des Friedhofs und bei einer Feuerbestattung an den Kapazitäten des Krematoriums, dazu kommt die zweite Leichenschau. Üblich sind einige Tage bis wenige Wochen. Eine Trauerfeier kann auch später stattfinden, etwa bei einer Urnenbeisetzung.
Welche Unterlagen brauche ich beim Bestattungsunternehmen?
Die Todesbescheinigung, den Personalausweis der verstorbenen Person, die Geburtsurkunde, bei Verheirateten Heiratsurkunde oder Stammbuch, bei Geschiedenen das Scheidungsurteil und bei Verwitweten die Sterbeurkunde des Ehepartners. Dazu, falls vorhanden, Unterlagen zur Grabstelle, ein Vorsorgevertrag und eine Sterbegeldversicherung.
Kann ich Teile selbst organisieren?
Teilweise ja. Die Länder regeln unterschiedlich, welche Schritte einem zugelassenen Bestatter vorbehalten sind, insbesondere Überführung und Versorgung. Sarg, Blumen, Trauerdruck und Ablauf der Feier können Angehörige selbst übernehmen. Fragen Sie nach Einzelleistungen, denn jeder Betrieb muss sie getrennt anbieten und ausweisen.
Sind die Einträge in diesem Verzeichnis geprüft?
Die Grunddaten stammen aus offenen Datenquellen und aus eingereichten Einträgen, die vor der Freischaltung gesichtet werden. Qualifikationen und Versicherungen werden nicht geprüft, und das wird hier auch nicht behauptet.
Warum stehen bei manchen Einträgen keine Öffnungszeiten?
Weil sie in der Quelle nicht hinterlegt sind. Öffnungszeiten werden hier nicht geschätzt und nicht aus üblichen Zeiten abgeleitet.
Wie melde ich einen Mangel richtig?
Schriftlich, mit Beschreibung des Mangels und einer angemessenen Frist zur Nachbesserung. Wichtig ist die Reihenfolge: Erst Nachbesserung verlangen, dann erst über Minderung oder Ersatzvornahme nachdenken.
Zum Weiterlesen
Die Einträge wurden aus offenen Daten und geprüften Einreichungen zusammengestellt (Stand 09/2026). Sie ersetzen keine verbindliche Auskunft des Betriebs.