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Raumausstatter Buddemeyer

Möbelhaus in Steinfurt

Standort und Umgebung

Zu Raumausstatter Buddemeyer liegt keine Straßenanschrift vor, wohl aber eine Ortsangabe in Steinfurt.

Vom Ortskern aus gesehen liegt die Adresse unmittelbar im Zentrum, im Süden der Stadtmitte.

Zuständig ist Kreis Steinfurt in Nordrhein-Westfalen. Steinfurt kommt auf rund 35.456 Einwohner.

Bei dieser Einwohnerzahl deckt der Ort viele, aber nicht alle Gewerke ab; für Spezielleres führt der Weg oft in die nächste größere Stadt.

Erreichbarkeit

Zu diesem Eintrag ist kein Kontaktweg hinterlegt. Das ist eine Lücke in der Datenquelle und kein Hinweis darauf, dass der Betrieb nicht erreichbar wäre.

Als Öffnungszeiten sind Mo–Fr 09:00–13:00 Uhr · Sa 10:00–12:30 Uhr erfasst. Vor einer längeren Anfahrt lohnt sich ein kurzer Anruf.

Für eine brauchbare Antwort hilft es, das Anliegen gleich in der ersten Anfrage zu beschreiben: worum es geht, wie dringend es ist und wo die Arbeit anfällt.

Typische Leistungen in dieser Branche

Diese Aufstellung beschreibt die Branche Möbelhäuser allgemein und ist keine Auskunft über das konkrete Angebot dieses Betriebs.

  • Polstermöbel und Matratzen
  • Lieferung und Aufbau
  • Finanzierung
  • Mitnahmemarkt

Das Umfeld in Zahlen

In Steinfurt stehen zu Möbelhäuser insgesamt 5 Einträge, dieser eingeschlossen.

Ein vollständiger Eintrag heißt: Der Betrieb ist gut dokumentiert. Über die Arbeit sagt das nichts.

5 Einträge, davon 1 mit Website und 1 mit Zeitangabe: So sieht die Datenlage hier aus.

Worauf zu achten ist

Diese Punkte gelten für die Branche allgemein und sind keine Aussage über diesen Betrieb.

PunktWorum es geht
AnfahrtBei Betrieben aus dem Umland gehört die Anfahrt zur Kalkulation. Danach fragt man besser vorher als hinterher.
Umfang statt EndsummeZwei Angebote sind nur vergleichbar, wenn beide dieselben Leistungen enthalten. Der Preis allein sagt wenig.
AnsprechpartnerEin Name für Rückfragen erspart später das Suchen. Bei größeren Betrieben ist das keine Selbstverständlichkeit.
ZahlungVorkasse in voller Höhe ist unüblich. Abschläge nach Baufortschritt sind der Normalfall.

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Betriebe aus dem Umland kommen für viele Arbeiten ohne Weiteres her. Diese Orte liegen am nächsten.

Fragen und Antworten

Wo finde ich Raumausstatter Buddemeyer?

Zu Raumausstatter Buddemeyer liegt bislang keine vollständige Anschrift vor, der Eintrag ist Steinfurt zugeordnet. Fehlende Angaben können jederzeit nachgetragen werden.

Über welchen Weg ist Raumausstatter Buddemeyer erreichbar?

Zu diesem Eintrag ist kein Kontaktweg hinterlegt. Wer den Betrieb kennt, kann die Angaben über die Korrekturadresse ergänzen lassen.

Welche Öffnungszeiten hat Raumausstatter Buddemeyer?

Hinterlegt sind: Mo–Fr 09:00–13:00 Uhr · Sa 10:00–12:30 Uhr. An Feiertagen und in Ferienzeiten weichen die Zeiten häufig ab, ein kurzer Anruf vor der Fahrt spart den Umweg.

Findet sich in Steinfurt noch mehr aus dieser Branche?

Ja. Das Verzeichnis führt für Steinfurt 5 Einträge aus dem Bereich Möbelhäuser. Die vollständige Liste steht auf der Branchenseite dieser Stadt.

Wie kommt dieser Eintrag in das Verzeichnis?

Aus OpenStreetMap, einer offenen Geodatenbank unter der ODbL. Übernommen werden nur Einträge mit Namen und Adresse oder Koordinaten. Fehler in der Quelle wandern mit; Korrekturen nimmt das Portal entgegen und gibt sie an die Quelle zurück.

Das ist Ihr Betrieb?

Dieser Eintrag stammt aus offenen Daten und wurde nicht vom Betrieb selbst angelegt. Sie können ihn kostenlos übernehmen und ergänzen: Beschreibung, Leistungen, Öffnungszeiten und Kontaktwege.

Übernehmen und Austragen sind kostenlos und ohne Begründung möglich. Für das Austragen genügt eine Bestätigung per E-Mail.

Datenherkunft

Dieser Eintrag geht auf OpenStreetMap zurück, lizenziert unter der Open Database License. Was dort nicht erfasst ist, fehlt auch hier; geschätzt oder ergänzt wird nichts. Hinweise auf Fehler sind ausdrücklich erwünscht.

Offizielle Website der Gemeinde: steinfurt.de

Stand 09/2026. Die Angaben sind redaktionell und unverbindlich. Für Auskünfte zum Einzelfall wenden Sie sich an den Betrieb oder die zuständige Stelle.