Bestattungsunternehmen in Wietmarschen
Für Bestattungsunternehmen gibt es in Wietmarschen noch keinen Eintrag. Über das Formular lässt sich der erste kostenlos nachtragen.
- 0Einträge
- 12.766Einwohner
- NiedersachsenBundesland
- 49835Postleitzahl
Zwischen der ersten Anfrage und dem fertigen Auftrag liegen bei Bestattungsunternehmen meist mehrere Entscheidungen. Diese Seite für Wietmarschen nimmt sie der Reihe nach durch und listet die Betriebe, die hier verzeichnet sind.
In einem Ort dieser Größe gibt es bei Bestattungsunternehmen oft nur wenige Anbieter direkt am Ort. Die Umgebungsliste unten ist deshalb Teil der Antwort.
Wietmarschen liegt im Landkreis Grafschaft Bentheim in Niedersachsen. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Auf die Postleitzahl 49835 kommen 12.766 Einwohner. Über alle Branchen zusammen sind für Wietmarschen 32 Einträge erfasst. Mit 34.8 Kilometern Entfernung ist Rheine der nächste größere Ort, was die Auswahl in Wietmarschen praktisch erweitert.
Betriebe im Verzeichnis
In Wietmarschen ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Dankelmann GmbH & Co. KG Emsbüren, rund 20.8 km
- Bestattungshaus Steen Bad Bentheim, rund 26.7 km
- Bestattungen Haneklaus Haselünne, rund 28.9 km
- Brandt Bestattungen Steinfurt, rund 45.9 km
- Schulte-Austum - Geschäftsräume Emsdetten, rund 49 km
- Schulte-Austum - Haus des Abschieds Emsdetten, rund 49.1 km
- Koch Bernhard Beerdigungsinstitut Löningen, rund 49.3 km
- Bestattungen Hackmann Ibbenbüren, rund 50 km
Ein Eintrag hier kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Geprüft wird nur, ob die Angaben plausibel sind, danach geht der Eintrag online. Betrieb eintragen
Aus der Praxis dieser Branche
Der Sterbefall ist dem Standesamt anzuzeigen, bei einem Sterbefall im Haushalt spätestens am dritten Werktag, die Sterbeurkunde wird danach ausgestellt und in mehreren Ausfertigungen für Versicherungen, Renten und Banken benötigt. Bis wann bestattet sein muss, regeln die Bundesländer unterschiedlich. Vor einer Feuerbestattung ist eine zweite Leichenschau vorgeschrieben. Die Kosten tragen zunächst die Erben, bei Bedürftigkeit kann das Sozialamt einspringen.
Die Bestattungsart bestimmt den weiteren Weg: Erdbestattung im Reihen- oder Wahlgrab, Urnenbeisetzung, Gemeinschaftsgrab, Beisetzung in einem Bestattungswald oder auf See. Am Grab hängt ein Nutzungsrecht für eine festgelegte Ruhezeit, das sich später verlängern lässt. Was als Grabmal zulässig ist, steht in der Friedhofssatzung, ebenso die Regeln zu Pflege und Bepflanzung.
Was üblicherweise angeboten wird
Typischerweise wird Folgendes angeboten. Wer mehrere dieser Punkte zugleich braucht, sollte das gleich in der Anfrage nennen.
- Erd-, Feuer- und Seebestattung
- Behördengänge und Sterbeurkunden
- Trauerfeier und Redner
- Vorsorgevertrag zu Lebzeiten
Woran Sie Angebote messen
Ein belastbarer Vergleich bei Bestattungsunternehmen beginnt mit derselben Aufgabenbeschreibung an alle Angefragten. Unterschiedliche Leistungsumfänge sind der häufigste Grund, warum Angebote nicht vergleichbar sind.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
| Zwischenstand | Bei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen |
| Material | Klären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet |
| Terminfenster | Konkreten Ausführungszeitraum vereinbaren, nicht nur den Startzeitpunkt |
| Gewährleistung | Fristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen |
Was den Preis bestimmt
Wer bei Bestattungsunternehmen nach dem Preis fragt, sollte zugleich nach dem Leistungsumfang fragen. Der günstigere Betrag mit kleinerem Umfang ist am Ende oft der teurere Auftrag.
Im Umkreis
Der Einzugsbereich vieler Betriebe rund um Wietmarschen reicht bis in Landkreis Grafschaft Bentheim hinein. Entfernung und Anfahrtspauschale sind deshalb früh zu klären.
- Bestattungsunternehmen Geeste
- Bestattungsunternehmen Nordhorn
- Bestattungsunternehmen Neuenhaus
- Bestattungsunternehmen Lingen
- Bestattungsunternehmen Emsbüren
- Bestattungsunternehmen Meppen
- Bestattungsunternehmen Schüttorf
- Bestattungsunternehmen Bad Bentheim
- Bestattungsunternehmen Haselünne
- Bestattungsunternehmen Haren
Weitere Einträge am Ort
Häufige Fragen
Wie lange dauert es bis zur Beisetzung?
Das hängt an der Bestattungsfrist des Bundeslandes, an der Belegung des Friedhofs und bei einer Feuerbestattung an den Kapazitäten des Krematoriums, dazu kommt die zweite Leichenschau. Üblich sind einige Tage bis wenige Wochen. Eine Trauerfeier kann auch später stattfinden, etwa bei einer Urnenbeisetzung.
Welche Unterlagen brauche ich beim Bestattungsunternehmen?
Die Todesbescheinigung, den Personalausweis der verstorbenen Person, die Geburtsurkunde, bei Verheirateten Heiratsurkunde oder Stammbuch, bei Geschiedenen das Scheidungsurteil und bei Verwitweten die Sterbeurkunde des Ehepartners. Dazu, falls vorhanden, Unterlagen zur Grabstelle, ein Vorsorgevertrag und eine Sterbegeldversicherung.
Welche Kosten kommen neben dem Bestatter auf mich zu?
Die Gebühren des Friedhofsträgers für Grabstelle und Beisetzung, das Krematorium bei Feuerbestattung, Urkunden, Trauerhallennutzung, Musik, Redner, Blumen, Anzeigen und später das Grabmal samt Genehmigung. Diese Posten stehen nicht in der Preisliste des Bestatters, sondern in den Satzungen und Angeboten der jeweiligen Stellen.
Warum stehen bei manchen Einträgen keine Öffnungszeiten?
Weil sie in der Quelle nicht hinterlegt sind. Öffnungszeiten werden hier nicht geschätzt und nicht aus üblichen Zeiten abgeleitet.
Muss ich eine Anzahlung leisten?
Bei größeren Aufträgen ist eine Abschlagszahlung üblich, vor allem wenn Material vorfinanziert wird. Ungewöhnlich ist eine Vorkasse über den vollen Betrag, besonders bei einem Betrieb, mit dem Sie noch nie gearbeitet haben.
Kann ich mehrere Betriebe gleichzeitig anfragen?
Ja, und Sie sollten es tun. Üblich und fair ist, das offen zu sagen und den nicht beauftragten Betrieben kurz abzusagen. Wer vergleicht, ohne es zu erwähnen, bekommt beim nächsten Mal seltener ein Angebot.
Hintergrund und Begriffe
Stand 09/2026. Die Angaben sind redaktionell und unverbindlich. Für Auskünfte zum Einzelfall wenden Sie sich an den Betrieb oder die zuständige Stelle.