Taxi und Mietwagen in Aachen
In Aachen sind derzeit 1 Betriebe im Bereich Taxi und Mietwagen verzeichnet. Die Liste unten zeigt Name, Adresse und, soweit hinterlegt, Kontakt und Öffnungszeiten.
- 1Eintrag
- 252.769Einwohner
- Nordrhein-WestfalenBundesland
- 19 PLZPostleitzahl
In Aachen gehört Taxi und Mietwagen zu den Leistungen, die regelmäßig gebraucht werden. Diese Seite bündelt die eingetragenen Betriebe und die Fragen, die vor der Beauftragung zu klären sind.
In Aachen lohnt bei Taxi und Mietwagen der Blick auf die Anfahrtsregelung. Zwischen Innenstadt und Randlage liegen hier gut und gerne zwanzig Fahrminuten, und die zahlt am Ende jemand.
Verwaltungstechnisch gehört Aachen zum Kreis Städteregion Aachen (Nordrhein-Westfalen). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. Auf 19 Postleitzahlen von 52062 bis 52080 kommen 252.769 Einwohner. Gemessen an der Einwohnerzahl ist der Bereich Taxi und Mietwagen in Aachen eher dünn besetzt: rund 0,0 Einträge je 10.000 Einwohner. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 2597 Einträge. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Würselen, rund 6.2 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Aachen in der Regel mit an.
Diese Betriebe sind erfasst
Diese Liste ist nicht vollständig und behauptet das auch nicht. Wer in Aachen im Bereich Taxi und Mietwagen arbeitet, kann sie in wenigen Minuten ergänzen. Betrieb eintragen
Worum es dabei geht
Wer Fahrgäste befördert, braucht die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, dafür gelten eigene Anforderungen an Alter, Fahrpraxis, Gesundheit und Führungszeugnis. Der Betrieb selbst braucht eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz. Dazu kommen kürzere Intervalle bei der Hauptuntersuchung und die Eichung des Taxameters, das erklärt die hohen Fixkosten je Fahrzeug.
Im Pflichtfahrgebiet gilt für Taxis eine Beförderungspflicht, eine Fahrt darf also nicht beliebig abgelehnt werden. Bei Vorbestellungen kann ein Zuschlag anfallen. Wenn Sie Gepäck, Tiere, einen Kindersitz oder einen Rollstuhl mitführen, sagen Sie das bei der Bestellung, denn dafür braucht es das passende Fahrzeug, und das steht nicht an jedem Halteplatz.
Womit diese Betriebe beauftragt werden
Üblich sind die folgenden Arbeiten. Kleinere Betriebe konzentrieren sich oft auf einen Teil davon, was kein Nachteil sein muss.
- Kurierfahrten
- Großraumtaxi und Rollstuhltransport
- Taxifahrten im Stadtgebiet
- Vorbestellung zum Festtermin
Worauf es bei der Auswahl ankommt
Fragen Sie bei Taxi und Mietwagen nach, was passiert, wenn sich während der Arbeit herausstellt, dass mehr zu tun ist als gedacht. Die Antwort auf diese Frage sagt mehr über einen Betrieb als jede Referenzliste.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Material | Klären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet |
| Zahlungsweise | Überweisung statt bar, sonst entfällt der Steuerbonus |
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
| Unterlagen | Grundriss, Fotos oder Maße bereitlegen, das spart eine Rückfragerunde |
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
Was den Preis bestimmt
Kostenangaben zu Taxi und Mietwagen schwanken regional erheblich. Sinnvoll ist der Vergleich mehrerer Angebote für dieselbe Leistungsbeschreibung, nicht der Blick auf Durchschnittswerte.
Betriebe in der Nähe
Rund um Aachen bilden mehrere Orte einen gemeinsamen Arbeitsmarkt. Für die Anbietersuche bedeutet das eine größere Auswahl als die Einwohnerzahl vermuten lässt.
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Fragen und Antworten
Ist der Fahrpreis verhandelbar?
Innerhalb des Pflichtfahrgebiets nicht, dort gelten der behördlich festgesetzte Tarif und das Taxameter. Für Fahrten darüber hinaus dürfen Sie einen Festpreis vereinbaren, und zwar vor Fahrtantritt. Lassen Sie sich eine Quittung geben, sie wird auch für Reisekostenabrechnungen benötigt.
Zahlt die Krankenkasse eine Fahrt zur Behandlung?
Krankenfahrten sind erstattungsfähig, wenn sie ärztlich verordnet und in der Regel vorher von der Krankenkasse genehmigt wurden. Es fällt die gesetzliche Zuzahlung an. Ohne Verordnung zahlen Sie selbst. Klären Sie Verordnung und Genehmigung vor dem Termin, nachträglich ist eine Erstattung schwierig.
Muss ein Taxi Kartenzahlung anbieten?
Bundesweit ist das nicht vorgeschrieben, einzelne Kommunen machen es in ihrer Taxiordnung zur Auflage. Fragen Sie deshalb bei der Bestellung nach dem Zahlungsweg, besonders bei Flughafenfahrten und größeren Beträgen. Kindersitze sowie Platz für Gepäck oder Rollstuhl sollten Sie ebenfalls vorab angeben.
Darf ich einen Teil der Rechnung zurückbehalten?
Bei berechtigten Mängeln ja, in angemessener Höhe. Als Faustregel gilt ein Vielfaches der voraussichtlichen Beseitigungskosten. Ein pauschaler Abzug ohne benannten Mangel ist dagegen selbst eine Vertragsverletzung.
Woran erkenne ich einen unseriösen Anbieter?
An fehlender Anschrift, Druck zur sofortigen Unterschrift, Weigerung, schriftlich zu kalkulieren, und an Werbung, die eine Nähe vortäuscht, die es nicht gibt. Seriöse Betriebe haben kein Problem mit Bedenkzeit.
Sind die Betriebe nach Qualität sortiert?
Nein. Sortiert wird nach Vollständigkeit der hinterlegten Angaben, hervorgehobene Einträge stehen oben und sind als solche gekennzeichnet. Eine Bewertung der Arbeitsqualität findet hier nicht statt.
Begriffe dazu
Dieses Verzeichnis ist unabhängig, werbefrei in der Sortierung und nicht amtlich. Datenstand 09/2026, Korrekturen jederzeit möglich.