Gewerberegisterauszug
Der Gewerberegisterauszug ist die amtliche Auskunft aus dem Gewerberegister der Gemeinde. Er zeigt, welche Gewerbe unter einer Person oder Firma angemeldet, umgemeldet oder abgemeldet wurden.
Das Register führt jede Gemeinde für ihr Gebiet, Rechtsgrundlage ist § 14 Absatz 5 bis 8 der Gewerbeordnung. Unterschieden werden die einfache und die erweiterte Auskunft. Die einfache Auskunft nennt Gewerbetreibenden, Betriebsstätte und angezeigte Tätigkeit und wird auf Antrag auch Dritten erteilt, wenn ein berechtigtes Interesse dargelegt wird. Die erweiterte Auskunft enthält zusätzlich Angaben zu Erlaubnissen und Untersagungen.
Der Auszug wird bei der Gemeinde oder Stadt des Betriebssitzes beantragt, häufig online über das Bürgerportal. Die Gebühr legt die Kommune fest. Bearbeitungszeiten liegen meist bei wenigen Tagen. Für die eigene Firma erhalten Sie den Auszug jederzeit ohne besondere Begründung.
Nicht zu verwechseln ist das Gewerberegister mit dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz. Dort werden Gewerbeuntersagungen, Bußgelder ab 200 Euro aus gewerberechtlichen Verfahren und bestimmte Straftaten im Gewerbebetrieb erfasst. Der Auszug daraus, Belegart 9 für Behörden oder Belegart 8 für die eigene Vorlage, wird bei Erlaubnisverfahren regelmäßig verlangt.
Für private Auftraggeber ist der Auszug selten nötig. Interessanter wird er bei Geschäften mit größerem Volumen, etwa vor einer Vorauszahlung, oder wenn Zweifel an der Identität des Anbieters bestehen. In solchen Fällen sind Handelsregisterauszug, vollständiges Impressum und eine aktuelle Bestätigung der Betriebshaftpflicht zusammen aussagekräftiger als ein einzelnes Dokument.
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