Amtliche Auskunft
Eine amtliche Auskunft ist die verbindliche Information einer Behörde aus ihren Registern oder Akten. Sie ist meist gebührenpflichtig und an bestimmte Voraussetzungen gebunden.
Häufig gebrauchte Auskünfte sind der Grundbuchauszug, der nur bei berechtigtem Interesse erteilt wird, der für jeden einsehbare Handelsregisterauszug, die Auskunft aus dem Gewerberegister, das Führungszeugnis nach dem Bundeszentralregistergesetz und die einfache Melderegisterauskunft nach § 44 Bundesmeldegesetz, die Vor- und Familienname, Doktorgrad und derzeitige Anschrift umfasst.
Für Betriebe wichtig sind zwei weitere Papiere. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bestätigt, dass keine Steuerrückstände bekannt sind, und wird bei öffentlichen Aufträgen oft verlangt. Die Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz verhindert, dass der Auftraggeber bei Bauleistungen 15 Prozent der Rechnungssumme als Bauabzugsteuer einbehalten muss. Beide sind befristet, achten Sie auf das Gültigkeitsdatum.
Daneben gibt es den allgemeinen Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes und den entsprechenden Landesgesetzen. Ein Antrag ist formlos möglich, Ausnahmen bestehen unter anderem für personenbezogene Daten und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Die Gebühren richten sich nach dem Aufwand. Für eine schnelle Orientierung, welche Stelle die Auskunft erteilt, hilft das Bürgerbüro oder der Behördenruf 115.
Rechnen Sie mit Bearbeitungszeiten. Ein Führungszeugnis wird beim Bundesamt für Justiz erstellt und per Post versandt, Grundbuchauszüge erteilt das Amtsgericht am Ort des Grundstücks. Stellen Sie Anträge deshalb früh, wenn eine Frist läuft, etwa vor einer Ausschreibung, einer Gewerbeerlaubnis oder einem Notartermin.
Wo der Begriff vorkommt
Verwandte Begriffe
Ausführlich im Ratgeber
Die Einträge wurden aus offenen Daten und geprüften Einreichungen zusammengestellt (Stand 09/2026). Sie ersetzen keine verbindliche Auskunft des Betriebs.