Impressumspflicht
Geschäftsmäßige Websites brauchen ein Impressum mit leicht erkennbaren Anbieterangaben. Seit Mai 2024 steht die Pflicht in § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes, das das Telemediengesetz abgelöst hat.
Anzugeben sind Name und Anschrift, bei Gesellschaften die Rechtsform und die Vertretungsberechtigten, Angaben zur schnellen elektronischen Kontaktaufnahme einschließlich E-Mail-Adresse, das Register und die Registernummer bei Eintragung im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister sowie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sofern vorhanden. Ein Postfach genügt nicht, eine ladungsfähige Anschrift ist erforderlich.
Für reglementierte Berufe kommen weitere Angaben hinzu: die zuständige Kammer, die gesetzliche Berufsbezeichnung mit dem Staat, in dem sie verliehen wurde, und die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen samt Hinweis, wo sie zugänglich sind. Das betrifft unter anderem Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare und Architekten. Bei erlaubnispflichtigen Gewerben ist zusätzlich die Aufsichtsbehörde zu nennen.
Das Impressum muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. In der Praxis heißt das: ein deutlich bezeichneter Link im Fußbereich jeder Seite, erreichbar mit höchstens zwei Klicks. Die Pflicht gilt auch für Profile in sozialen Netzwerken, die geschäftlich genutzt werden. Verstöße können abgemahnt werden, außerdem drohen Bußgelder.
Neben dem Impressum ist bei Websites regelmäßig eine Datenschutzerklärung nach der Datenschutz-Grundverordnung erforderlich. Beide Dokumente gehören getrennt voneinander und dauerhaft erreichbar in den Fußbereich. Für Verbraucher ist das Impressum die schnellste Möglichkeit, den tatsächlichen Anbieter hinter einer Vermittlungsseite zu erkennen, etwa bei bundesweit werbenden Notdienstportalen.
Wo der Begriff vorkommt
Verwandte Begriffe
Ausführlich im Ratgeber
Redaktioneller Hinweis: Diese Seite gibt den Datenstand 09/2026 wieder. wo-wer-was.de gehört zu keinem der gelisteten Betriebe und vermittelt keine Aufträge.