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Taxi und Mietwagen in Alsfeld

Kurz gesagt

Dieses Verzeichnis hat für Alsfeld noch keinen Betrieb im Bereich Taxi und Mietwagen erfasst. Nachbarorte sind weiter unten verlinkt.

Diese Seite ist der Ausgangspunkt für Taxi und Mietwagen in Alsfeld. Sie nennt die verzeichneten Betriebe und beschreibt, was diese Arbeit ausmacht und wo die Unterschiede zwischen Angeboten liegen.

In einem Ort dieser Größe gibt es bei Taxi und Mietwagen oft nur wenige Anbieter direkt am Ort. Die Umgebungsliste unten ist deshalb Teil der Antwort.

Alsfeld liegt im Landkreis Vogelsbergkreis in Hessen. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Auf die Postleitzahl 36304 kommen 16.205 Einwohner. Über alle Branchen zusammen sind für Alsfeld 259 Einträge erfasst. Bad Hersfeld liegt etwa 33.1 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Alsfeld.

Die Einträge im Überblick

In Alsfeld ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.

Nächstgelegene Einträge

Sie finden Ihren Betrieb hier nicht oder die Angaben stimmen nicht mehr? Beides lässt sich über das Formular korrigieren, kostenlos und ohne Vertrag. Betrieb eintragen

Was diese Arbeit ausmacht

Der Taxitarif wird kommunal festgelegt, also je Stadt oder Landkreis, mit Grundpreis, Kilometerpreis, Wartezeit und Zuschlägen. Verlassen Sie das Pflichtfahrgebiet, ist der Preis frei vereinbar, das betrifft vor allem längere Fahrten über die Stadtgrenze. Verordnete Krankenfahrten rechnen viele Betriebe direkt mit der Krankenkasse ab, dafür ist eine vorherige Genehmigung nötig.

Bleibt etwas im Fahrzeug liegen, hilft die Quittung, denn auf ihr stehen Unternehmen und Konzessionsnummer. Fundsachen werden über den Betrieb oder das Fundbüro abgewickelt. Für Fahrten zu festen Terminen wie Flug oder Zug lohnt eine Vorbestellung mit Zeitpuffer, weil am Halteplatz zu Stoßzeiten nicht immer ein Wagen bereitsteht.

Was üblicherweise angeboten wird

Diese Leistungen gehören üblicherweise zum Bild. Ob ein einzelner Betrieb sie alle abdeckt, steht damit nicht fest und sollte vorher gefragt werden.

  • Flughafen- und Bahnhofstransfer
  • Großraumtaxi und Rollstuhltransport
  • Krankenfahrten mit Verordnung
  • Taxifahrten im Stadtgebiet

Vor der Beauftragung klären

Wer bei Taxi und Mietwagen ein Angebot bekommt, sollte auf die Positionen schauen, die pauschal ausgewiesen sind. Pauschalen sind nicht schlechter, aber sie verbergen, wie gerechnet wurde.

Der Weg von der Anfrage zur Abnahme
SchrittWorauf es ankommt
UnterlagenGrundriss, Fotos oder Maße bereitlegen, das spart eine Rückfragerunde
AbnahmeGemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten
AuftragSchriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum
ZwischenstandBei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen
AnfrageAufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe

Zur Preisfrage

Preise im Bereich Taxi und Mietwagen lassen sich nicht bundesweit angeben. Sie hängen an Auftragsgröße, Zustand vor Ort und Auslastung. Belastbar ist nur ein Angebot für Ihren konkreten Fall.

In der Umgebung

Zuständigkeiten und Gebührenordnungen unterscheiden sich in Hessen teils von Nachbarbundesländern. Für Alsfeld gilt das Landesrecht von Hessen.

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Häufige Fragen

Darf ein Taxi eine kurze Fahrt ablehnen?

Im Pflichtfahrgebiet gilt die Beförderungspflicht, eine kurze Strecke ist kein Ablehnungsgrund. Ablehnen darf der Fahrer nur in begründeten Ausnahmefällen, etwa bei Gefahr oder erheblicher Verschmutzung. Beschwerden nimmt die Genehmigungsbehörde entgegen, dafür brauchen Sie die Konzessionsnummer, die im Fahrzeug ausgewiesen ist.

Ist der Fahrpreis verhandelbar?

Innerhalb des Pflichtfahrgebiets nicht, dort gelten der behördlich festgesetzte Tarif und das Taxameter. Für Fahrten darüber hinaus dürfen Sie einen Festpreis vereinbaren, und zwar vor Fahrtantritt. Lassen Sie sich eine Quittung geben, sie wird auch für Reisekostenabrechnungen benötigt.

Was steht auf einer korrekten Rechnung?

Name und Anschrift beider Seiten, Steuer- oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Rechnungsdatum und Nummer, Leistungsbeschreibung, Zeitpunkt der Leistung sowie Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag. Für den Steuerbonus müssen Lohn- und Materialkosten getrennt ausgewiesen sein.

Sind die Einträge in diesem Verzeichnis geprüft?

Die Grunddaten stammen aus offenen Datenquellen und aus eingereichten Einträgen, die vor der Freischaltung gesichtet werden. Qualifikationen und Versicherungen werden nicht geprüft, und das wird hier auch nicht behauptet.

Was bedeutet Abnahme?

Die Abnahme ist die Erklärung, dass die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht ist. Sie löst die Zahlungspflicht aus und startet die Gewährleistungsfrist. Was Sie dabei nicht rügen, ist später schwerer durchzusetzen.

Passende Erklärungen

Die Einträge wurden aus offenen Daten und geprüften Einreichungen zusammengestellt (Stand 09/2026). Sie ersetzen keine verbindliche Auskunft des Betriebs.