Hausverwaltungen in Andernach
Für Hausverwaltungen gibt es in Andernach noch keinen Eintrag. Über das Formular lässt sich der erste kostenlos nachtragen.
- 0Einträge
- 30.408Einwohner
- Rheinland-PfalzBundesland
- 56626Postleitzahl
Ob es um WEG, Mietverwaltung, Abrechnung, Eigentümerversammlung geht oder um eine kleinere Arbeit zwischendurch: Diese Übersicht für Andernach zeigt die verzeichneten Betriebe und erklärt, wie ein Vergleich sinnvoll aufgebaut wird.
Andernach hat einen Kern eigener Betriebe, ergänzt durch Anbieter aus dem Umland. Für Hausverwaltungen lohnt der Blick auf die Nachbarorte.
Andernach liegt im Landkreis Mayen-Koblenz in Rheinland-Pfalz. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. 30.408 Menschen leben hier, verteilt auf die Postleitzahl 56626. Insgesamt führt das Verzeichnis 376 Einträge für Andernach über alle Branchen hinweg. Koblenz liegt etwa 16.3 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Andernach.
Verzeichnete Betriebe
In Andernach ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Kaesemann & Schmidt Grundbesitzverwaltung Koblenz, rund 16.5 km
- Deutscher Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e.V. - Außenstelle Bad Honnef Bad Honnef, rund 25.7 km
- RSB GmbH Bonn, rund 38.5 km
- ProjektBau Krebber GmbH Sankt Augustin, rund 38.6 km
- Kürten & Engels Siegburg, rund 41.4 km
- GBG Siegburg, rund 41.5 km
- Hausregie Hausverwaltung Siegburg, rund 42.3 km
- Hausverwaltung J. Gossing Euskirchen, rund 43 km
Wer in Andernach im Bereich Hausverwaltungen arbeitet, kann sich hier kostenlos eintragen lassen. Pflicht sind nur Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit. Betrieb eintragen
Worum es dabei geht
Zu unterscheiden sind drei Aufgaben: die Verwaltung von Wohnungseigentum für die Gemeinschaft, die Mietverwaltung für Eigentümer von Mietobjekten und die Sondereigentumsverwaltung für einzelne vermietete Wohnungen in einer Anlage. Eigentümergemeinschaften können einen zertifizierten Verwalter verlangen. Die Bestellung ist zeitlich begrenzt, bei der ersten Bestellung nach Aufteilung kürzer als bei späteren Bestellungen.
Was die Verwaltung allein beauftragen darf, ist begrenzt: laufende Maßnahmen und dringende Notfälle wie ein Rohrbruch, alles Größere braucht einen Beschluss der Eigentümerversammlung. Finanziert wird aus der Erhaltungsrücklage oder über eine Sonderumlage. Bauliche Veränderungen, die einzelne Eigentümer wünschen, zahlen in aller Regel diejenigen, die sie verlangt und beschlossen haben.
Was üblicherweise angeboten wird
Die folgende Aufstellung beschreibt die Branche, nicht einen einzelnen Betrieb. Sie hilft vor allem dabei, die eigene Anfrage präziser zu formulieren.
- Eigentümerversammlung und Beschlüsse
- WEG-Verwaltung
- Mietverwaltung und Mieterbetreuung
- Handwerkerkoordination
Angebote richtig vergleichen
Ein Betrieb, der bei Hausverwaltungen von sich aus auf Einschränkungen hinweist, ist meist der verlässlichere. Wer alles für machbar erklärt, hat entweder nicht hingesehen oder rechnet mit Nachträgen.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
| Material | Klären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet |
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
| Zwischenstand | Bei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen |
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
Was das kostet
In Andernach wie überall gilt bei Hausverwaltungen: Die Rechnung braucht getrennt ausgewiesene Lohn- und Materialkosten, sonst geht der Steuerbonus für Arbeiten im eigenen Haushalt verloren.
Auch im Umland
Der Einzugsbereich vieler Betriebe rund um Andernach reicht bis in Landkreis Mayen-Koblenz hinein. Entfernung und Anfahrtspauschale sind deshalb früh zu klären.
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Die wiederkehrenden Fragen
Wie oft muss eine Eigentümerversammlung stattfinden?
Mindestens einmal im Jahr, einberufen von der Verwaltung mit der gesetzlichen Ladungsfrist und einer Tagesordnung. Beschlüsse werden in die Beschlusssammlung eingetragen, die jederzeit einsehbar ist. Wer einen Beschluss angreifen will, muss die Anfechtungsfrist beachten, sie ist kurz und beginnt mit der Beschlussfassung.
Welche Unterlagen darf ich als Eigentümer einsehen?
Sämtliche Verwaltungsunterlagen der Gemeinschaft, also Rechnungen, Kontoauszüge, Verträge, die Beschlusssammlung und die Belege zur Jahresabrechnung. Üblich ist ein Termin in den Räumen der Verwaltung oder eine digitale Bereitstellung. Der Beleganspruch besteht auch dann, wenn die Abrechnung bereits beschlossen worden ist.
Bis wann muss die Betriebskostenabrechnung vorliegen?
Der Vermieter muss sie dem Mieter binnen zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen lassen. Danach kann er keine Nachzahlung mehr verlangen, ein Guthaben muss er jedoch weiterhin auszahlen. Für die Abrechnung in der Eigentümergemeinschaft gelten andere Regeln, dort entscheidet die Versammlung.
Wer haftet, wenn beim Arbeiten etwas beschädigt wird?
Der ausführende Betrieb über seine Betriebshaftpflicht. Deshalb ist es sinnvoll, vor Beginn Fotos vom Zustand zu machen und Schäden sofort zu melden, nicht erst nach Abschluss.
Wie lange gilt die Gewährleistung?
Bei Arbeiten an Bauwerken verjähren Mängelansprüche nach BGB in fünf Jahren, bei Verträgen nach VOB/B in vier. Für kleinere Leistungen und bewegliche Sachen gelten kürzere Fristen.
Wie viele Angebote sollte ich einholen?
Zwei bis drei reichen, wenn alle dieselbe Leistungsbeschreibung bekommen haben. Mehr Angebote erhöhen vor allem den Aufwand und verzögern den Start.
Hintergrund und Begriffe
Stand 09/2026. Die Angaben sind redaktionell und unverbindlich. Für Auskünfte zum Einzelfall wenden Sie sich an den Betrieb oder die zuständige Stelle.