Zum Inhalt springen

Personaldienstleister in Augsburg

Kurz gesagt

4 Betriebe aus dem Bereich Personaldienstleister sind für Augsburg gelistet. Die Angaben stammen aus offenen Datenquellen und aus geprüften Einreichungen.

Wer Job, Zeitarbeit, Vermittlung, Bewerbung in Augsburg beauftragen will, steht vor der Frage, wen er anfragt und woran er die Antworten misst. Diese Seite hilft bei beidem.

Augsburg ist eine Großstadt mit etwa 303.150 Einwohnern. Im Bereich Personaldienstleister gibt es in der Regel mehrere Betriebe zur Auswahl.

Augsburg ist eine kreisfreie Stadt in Bayern und verwaltet sich selbst. Anliegen, die anderswo beim Landratsamt landen, werden hier in der Stadtverwaltung bearbeitet. Auf 14 Postleitzahlen von 86150 bis 86199 kommen 303.150 Einwohner. Gemessen an der Einwohnerzahl ist der Bereich Personaldienstleister in Augsburg eher dünn besetzt: rund 0,1 Einträge je 10.000 Einwohner. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 3073 Einträge. Stadtbergen liegt etwa 3.4 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Augsburg.

Verzeichnete Betriebe

Diese Liste ist nicht vollständig und behauptet das auch nicht. Wer in Augsburg im Bereich Personaldienstleister arbeitet, kann sie in wenigen Minuten ergänzen. Betrieb eintragen

Was diese Arbeit ausmacht

Der Ablauf einer Vermittlung ist weitgehend standardisiert: Anforderungsprofil mit dem Unternehmen, Vorauswahl, Gespräch, dann die Vorstellung bei der Fachabteilung. Ihre Unterlagen dürfen nur mit Einwilligung weitergegeben werden, und zwar an namentlich benannte Unternehmen. Ein Probearbeitstag, an dem tatsächlich mitgearbeitet wird, ist Arbeitsleistung und zu vergüten, reines Zuschauen dagegen nicht.

Im Einsatz ist die Verantwortung geteilt: Arbeitsschutz, Unterweisung und Arbeitszeiterfassung liegen beim Entleiher, Lohn, Urlaub und Entgeltfortzahlung beim Verleiher. Es gelten der allgemeine Mindestlohn und der Branchenmindestlohn der Zeitarbeit, dazu kommen Branchenzuschläge je nach Einsatzbranche. Im Bauhauptgewerbe ist die Arbeitnehmerüberlassung grundsätzlich untersagt, mit eng begrenzten tariflichen Ausnahmen.

Typische Leistungen

Üblich sind die folgenden Arbeiten. Kleinere Betriebe konzentrieren sich oft auf einen Teil davon, was kein Nachteil sein muss.

  • Arbeitnehmerüberlassung
  • Personalsuche für Betriebe
  • Helfer- und Facharbeitspositionen
  • Direktvermittlung in Festanstellung

Was vor der Vergabe geklärt sein sollte

Bei Personaldienstleister lohnt die Frage nach Referenzen aus dem gleichen Umfeld. Wer vergleichbare Objekte kennt, kalkuliert realistischer.

Vom ersten Kontakt bis zur Rechnung
SchrittWorauf es ankommt
OrtsterminBei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll
AbnahmeGemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten
Unterlagen danachRechnung, Protokolle und Garantiekarten zusammen ablegen
TerminfensterKonkreten Ausführungszeitraum vereinbaren, nicht nur den Startzeitpunkt
ZwischenstandBei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen

Kosten und Angebote

Bei Personaldienstleister wird häufig nach Aufwand abgerechnet, wenn sich der Umfang vorher nicht sicher bestimmen lässt. Dann sollten Sie eine Obergrenze vereinbaren, ab der Rücksprache gehalten wird.

Im Umkreis

Zuständigkeiten und Gebührenordnungen unterscheiden sich in Bayern teils von Nachbarbundesländern. Für Augsburg gilt das Landesrecht von Bayern.

Mehr aus diesem Ort

Alle Branchen in Augsburg

Fragen und Antworten

Werde ich zwischen zwei Einsätzen bezahlt?

Ja. In der Zeitarbeit besteht ein reguläres Arbeitsverhältnis mit dem Verleiher, das Entgelt läuft auch in einsatzfreien Zeiten weiter, der Verleiher trägt dieses Risiko. Ein Vertrag, der Bezahlung nur für Einsatztage vorsieht, ist an dieser Stelle unwirksam. Urlaub und Entgeltfortzahlung gelten wie sonst auch.

Kann mich der Einsatzbetrieb fest übernehmen?

Ja, das ist ausdrücklich zulässig und häufig das Ziel beider Seiten. Vereinbarungen, die Ihnen eine spätere Anstellung im Einsatzbetrieb verbieten, sind unwirksam. Der Verleiher darf dafür vom Unternehmen eine angemessene Vermittlungsvergütung verlangen, die sich an der bisherigen Einsatzdauer orientieren muss.

Was steht in einem Zeitarbeitsvertrag?

Der Verleiher als Arbeitgeber, der in Bezug genommene Tarifvertrag, die Eingruppierung, die regelmäßige Arbeitszeit und der Einsatz an wechselnden Orten. Prüfen Sie die Regelungen zu Arbeitszeitkonto, Fahrtkosten und Kündigung in der Probezeit. Der konkrete Einsatz wird zusätzlich schriftlich mitgeteilt.

Warum stehen bei manchen Einträgen keine Öffnungszeiten?

Weil sie in der Quelle nicht hinterlegt sind. Öffnungszeiten werden hier nicht geschätzt und nicht aus üblichen Zeiten abgeleitet.

Sind die Betriebe nach Qualität sortiert?

Nein. Sortiert wird nach Vollständigkeit der hinterlegten Angaben, hervorgehobene Einträge stehen oben und sind als solche gekennzeichnet. Eine Bewertung der Arbeitsqualität findet hier nicht statt.

Wie viele Angebote sollte ich einholen?

Zwei bis drei reichen, wenn alle dieselbe Leistungsbeschreibung bekommen haben. Mehr Angebote erhöhen vor allem den Aufwand und verzögern den Start.

Hintergrund und Begriffe

Hinweis: Diese Seite ist redaktionell zusammengestellt und nicht amtlich. Für den Einzelfall gilt die Auskunft des Anbieters. Angaben mit Stand 09/2026.