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Bars und Kneipen in Aulendorf

Kurz gesagt

Für den Bereich Bars und Kneipen führt diese Seite 3 Betriebe in Aulendorf, jeweils mit Adresse und den Kontaktwegen, die in der Quelle stehen.

Die Suche nach einem passenden Anbieter für Ausgehen, Cocktails, Sport schauen endet selten beim ersten Treffer. Für Aulendorf zeigt diese Seite, welche Betriebe verzeichnet sind und woran sich Angebote unterscheiden.

Aulendorf versorgt sich bei Bars und Kneipen typischerweise aus einem Radius von einigen Kilometern. Anfahrtskosten sind hier ein realer Posten.

Aulendorf ist Teil des Landkreis Ravensburg in Baden-Württemberg, und dieser Zuschnitt bestimmt auch, wo Betriebe aus der Umgebung ihren Einzugsbereich sehen. Bei 10.422 Einwohnern umfasst das Stadtgebiet die Postleitzahl 88326. Gemessen an der Einwohnerzahl ist der Bereich Bars und Kneipen in Aulendorf überdurchschnittlich dicht besetzt: rund 2,9 Einträge je 10.000 Einwohner. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 118 Einträge. Mit 19.1 Kilometern Entfernung ist Ravensburg der nächste größere Ort, was die Auswahl in Aulendorf praktisch erweitert.

Diese Betriebe sind erfasst

Sie betreiben in Aulendorf einen Betrieb im Bereich Bars und Kneipen und stehen hier nicht? Der Eintrag ist kostenlos und dauert wenige Minuten. Betrieb eintragen

Worum es dabei geht

Für den Ausschank von Alkohol braucht der Betrieb eine gaststättenrechtliche Erlaubnis, vorausgesetzt werden Zuverlässigkeit und eine Unterrichtung bei der Industrie- und Handelskammer. Schankanlagen müssen regelmäßig gereinigt werden, sonst leidet das Fassbier als Erstes. Das Rauchen regeln die Nichtraucherschutzgesetze der Länder, die Ausnahmen für kleine Einraumbetriebe fallen sehr unterschiedlich aus.

Ausschankmengen müssen erkennbar sein, Gläser tragen einen Eichstrich, und die Füllmenge gehört in die Getränkekarte. Beim Cocktail zählt weniger der Preis als das, was hineinkommt: frisch gepresster Saft und eigene Sirupe unterscheiden sich deutlich von Fertigmischungen. Wer Live-Musik spielt oder Musik abspielt, zahlt dafür Vergütungen an die Verwertungsgesellschaft. Reserviert wird selten, an Wochenenden lohnt es trotzdem.

Typische Leistungen

Üblich sind die folgenden Arbeiten. Kleinere Betriebe konzentrieren sich oft auf einen Teil davon, was kein Nachteil sein muss.

  • Sportübertragungen
  • Livemusik und Veranstaltungen
  • Bier vom Fass
  • Cocktails und Longdrinks

Vor der Beauftragung klären

Vergleichen Sie bei Bars und Kneipen nicht nur den Endbetrag, sondern die angesetzte Dauer. Ein niedriger Stundensatz mit doppelter Stundenzahl ist kein günstiges Angebot.

Reihenfolge, die sich bewährt hat
SchrittWorauf es ankommt
ZwischenstandBei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen
AusführungÄnderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich
GewährleistungFristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen
VorauswahlZwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort
MaterialKlären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet

Wie abgerechnet wird

Angebote für Bars und Kneipen unterscheiden sich oft weniger im Preis als in dem, was nicht drinsteht. Prüfen Sie zuerst, welche Vorarbeiten jeweils enthalten sind.

Nachbarorte

Für Vorhaben in Aulendorf ist die Verwaltung in Landkreis Ravensburg der erste Anlaufpunkt, wenn eine Genehmigung oder eine Auskunft nötig wird. Zuständig ist immer der Ort des Vorhabens, nicht Ihr Wohnort.

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Fragen und Antworten

Warum kostet derselbe Cocktail so unterschiedlich viel?

Entscheidend sind die verwendeten Spirituosen, ob Säfte frisch gepresst werden und ob Sirupe selbst angesetzt sind. Dazu kommt der Zeitaufwand pro Glas. Eine Karte, die Marken und Füllmengen nennt, macht den Unterschied nachvollziehbar, eine Karte mit reinen Fantasienamen nicht.

Warum gibt es nur eine Biersorte vom Fass?

Weil die meisten Betriebe einen Bezugsvertrag mit einer Brauerei haben, die dafür Schankanlage, Möbel oder ein Darlehen stellt. Im Gegenzug wird eine bestimmte Menge abgenommen. Flaschenbier anderer Marken ist davon oft ausgenommen, deshalb steht auf der Karte manchmal mehr als am Zapfhahn.

Darf mich ein Betrieb abweisen?

Ja, aufgrund des Hausrechts, solange die Ablehnung nicht an Merkmale wie Herkunft, Geschlecht oder Religion anknüpft, denn das wäre eine unzulässige Benachteiligung. Übliche Gründe sind Überfüllung, erkennbare Betrunkenheit, fehlender Altersnachweis oder ein früheres Hausverbot. Eine Begründung muss an der Tür nicht gegeben werden.

Wie lange gilt die Gewährleistung?

Bei Arbeiten an Bauwerken verjähren Mängelansprüche nach BGB in fünf Jahren, bei Verträgen nach VOB/B in vier. Für kleinere Leistungen und bewegliche Sachen gelten kürzere Fristen.

Bekomme ich etwas von der Steuer zurück?

Für Arbeiten im eigenen Haushalt sind 20 Prozent der Lohnkosten absetzbar, bei Handwerkerleistungen bis 1.200 Euro im Jahr. Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung, Barzahlung wird nicht anerkannt.

Muss ich bei den Arbeiten anwesend sein?

Nicht durchgehend, aber am Anfang und bei der Abnahme ist es sinnvoll. Wer nie da ist, erfährt von Abweichungen erst, wenn sie nicht mehr ohne Aufwand zu ändern sind.

Hintergrund und Begriffe

Hinweis: Diese Seite ist redaktionell zusammengestellt und nicht amtlich. Für den Einzelfall gilt die Auskunft des Anbieters. Angaben mit Stand 09/2026.