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Öffnungszeiten

Definition

Wann Läden öffnen dürfen, regeln die Ladenöffnungsgesetze der Bundesländer. Die Vorgaben sind je nach Bundesland unterschiedlich, an Sonn- und Feiertagen gilt grundsätzlich ein Verkaufsverbot.

Seit der Föderalismusreform 2006 liegt die Zuständigkeit bei den Ländern. Die meisten haben die werktäglichen Zeiten weitgehend freigegeben, andere halten an festen Grenzen fest. Sonn- und Feiertage bleiben überall geschützt, hier ist der Schutz sogar im Grundgesetz verankert. Ausnahmen gelten für Apotheken im Notdienst, Tankstellen, Bäckereien mit begrenzten Zeiten, Bahnhofs- und Flughafenläden sowie für verkaufsoffene Sonntage, die die Kommune mit Anlassbezug festlegt.

Für Gastronomie und Beherbergung gelten eigene Regeln aus den Gaststättengesetzen der Länder, dazu kommen örtliche Sperrzeitverordnungen. Dienstleistungsbetriebe wie Friseure, Werkstätten oder Kanzleien fallen nicht unter das Ladenöffnungsrecht, sie legen ihre Zeiten selbst fest, müssen aber Arbeitszeitrecht und Lärmschutz beachten.

Für die Auffindbarkeit zählt vor allem Aktualität. Weichen die Zeiten im Google-Unternehmensprofil, auf der Website und am Schaufenster voneinander ab, entstehen vergebliche Wege und schlechte Bewertungen. Pflegen Sie Sonderzeiten für Feiertage, Betriebsferien und Inventur rechtzeitig ein. Für Notfälle gehört eine Bereitschaftsnummer oder der Hinweis auf den zuständigen Notdienst gut sichtbar dazu.

Angekündigte Öffnungszeiten begründen keinen Anspruch auf Einlass. Wer aber dauerhaft andere Zeiten angibt, als er tatsächlich öffnet, riskiert wettbewerbsrechtliche Abmahnungen und verliert Kunden. Ein kurzer Aushang bei kurzfristigen Änderungen, ein Hinweis auf der Mailbox und eine Aktualisierung im Unternehmensprofil kosten wenig Zeit und verhindern vergebliche Wege.

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Dieses Verzeichnis ist unabhängig, werbefrei in der Sortierung und nicht amtlich. Datenstand 09/2026, Korrekturen jederzeit möglich.