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Barrierefreiheit

Definition

Barrierefrei ist ein Angebot, wenn es ohne fremde Hilfe genutzt werden kann. Seit dem 28. Juni 2025 gelten für bestimmte Produkte und digitale Dienstleistungen die Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes.

Das Gesetz setzt eine EU-Richtlinie um und betrifft unter anderem Onlineshops, Bankdienstleistungen für Verbraucher, Personenbeförderungsdienste, E-Books und Telekommunikationsdienste. Verlangt werden barrierefreie Bedienung und Darstellung, also etwa ausreichende Kontraste, Bedienbarkeit per Tastatur, Alternativtexte für Bilder, verständliche Formulare und eine Erklärung zur Barrierefreiheit. Betriebe ohne digitale Verbraucherdienstleistung sind von diesen Pflichten nicht erfasst.

Für Dienstleistungen gibt es eine Ausnahme für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro. Für Produkte gilt diese Ausnahme nicht. Die Marktüberwachung liegt bei den Ländern, Verstöße können Bußgelder und Untersagungen nach sich ziehen.

Bauliche Barrierefreiheit regelt ein anderer Rechtskreis: die Landesbauordnungen, teilweise unter Verweis auf die technischen Normen der Reihe DIN 18040. Für Bestandsgebäude gelten die Vorgaben meist erst bei größeren Umbauten. Für Verzeichnisse und Websites ist die konkrete Angabe wertvoller als das Etikett barrierefrei: Stufenloser Zugang, Türbreite, behindertengerechtes WC, Induktionsschleife oder ein Parkplatz in der Nähe sagen mehr aus.

Für Verbraucher lohnt vor dem Besuch ein Anruf, gerade bei Praxen und Geschäften in Altbauten. Fragen Sie konkret nach Stufen am Eingang, nach Aufzug und Türbreiten sowie nach einem Parkplatz in der Nähe. Viele Betriebe bieten außerdem Hausbesuche oder digitale Termine an, wenn der Zugang nicht möglich ist.

Wo der Begriff vorkommt

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