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Personaldienstleister in Bad Kreuznach

Kurz gesagt

1 Einträge zu Personaldienstleister sind für Bad Kreuznach hinterlegt. Wo Telefon, Website oder Öffnungszeiten fehlen, fehlen sie auch in der Datenquelle.

Wer Job, Zeitarbeit, Vermittlung, Bewerbung in Bad Kreuznach beauftragen will, steht vor der Frage, wen er anfragt und woran er die Antworten misst. Diese Seite hilft bei beidem.

Der Auftragsbestand bei Personaldienstleister schwankt in Bad Kreuznach stärker als in Ballungsräumen. Außerhalb der Saison sind Termine hier deutlich leichter zu bekommen.

Verwaltungstechnisch gehört Bad Kreuznach zum Landkreis Bad Kreuznach (Rheinland-Pfalz). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. Der Ort hat 52.989 Einwohner und die Postleitzahlen 55543, 55545, 55583. Gemessen an der Einwohnerzahl ist der Bereich Personaldienstleister in Bad Kreuznach eher dünn besetzt: rund 0,2 Einträge je 10.000 Einwohner. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 646 Einträge. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Wiesbaden, rund 36.9 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Bad Kreuznach in der Regel mit an.

Diese Betriebe sind erfasst

Wer in Bad Kreuznach im Bereich Personaldienstleister arbeitet, kann sich hier kostenlos eintragen lassen. Pflicht sind nur Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit. Betrieb eintragen

Das Besondere an dieser Branche

In der Zeitarbeit ist die Überlassung an denselben Entleiher gesetzlich auf achtzehn Monate begrenzt und nach neun Monaten greift der Anspruch auf gleiche Bezahlung wie die Stammbelegschaft, von beidem kann durch Tarifvertrag abgewichen werden. Abgerechnet wird zwischen den Unternehmen über einen Stundenverrechnungssatz mit Zuschlägen für Nacht, Wochenende und Feiertag, nicht über den Lohn der eingesetzten Person.

Im Einsatz ist die Verantwortung geteilt: Arbeitsschutz, Unterweisung und Arbeitszeiterfassung liegen beim Entleiher, Lohn, Urlaub und Entgeltfortzahlung beim Verleiher. Es gelten der allgemeine Mindestlohn und der Branchenmindestlohn der Zeitarbeit, dazu kommen Branchenzuschläge je nach Einsatzbranche. Im Bauhauptgewerbe ist die Arbeitnehmerüberlassung grundsätzlich untersagt, mit eng begrenzten tariflichen Ausnahmen.

Was üblicherweise angeboten wird

Was Betriebe im Bereich Personaldienstleister typischerweise anbieten. Der Umfang unterscheidet sich von Betrieb zu Betrieb, die Liste ist ein Anhaltspunkt und keine Zusicherung.

  • Personalsuche für Betriebe
  • Direktvermittlung in Festanstellung
  • Arbeitnehmerüberlassung
  • Bewerbungsunterlagen prüfen

Was vor der Vergabe geklärt sein sollte

Bei Personaldienstleister lohnt die Frage nach Referenzen aus dem gleichen Umfeld. Wer vergleichbare Objekte kennt, kalkuliert realistischer.

Ablauf eines Auftrags
SchrittWorauf es ankommt
ZwischenstandBei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen
AuftragSchriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum
RechnungPflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben
AnfrageAufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe
AbnahmeGemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten

Was den Preis bestimmt

Dieses Verzeichnis nennt bewusst keine Preise für Personaldienstleister in Bad Kreuznach. Was kursiert, sind Mittelwerte ohne Bezug zum Einzelfall. Holen Sie stattdessen zwei bis drei Angebote ein.

Auch im Umland

Bad Kreuznach liegt in Landkreis Bad Kreuznach. Viele Betriebe arbeiten über die Stadtgrenze hinaus, weshalb Nachbarorte für die Suche relevant bleiben.

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Nachgefragt

Zahle ich als Bewerber etwas?

Bei der Vermittlung in eine Festanstellung zahlt üblicherweise das einstellende Unternehmen. Von Arbeitsuchenden darf ein Vermittler nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen Geld verlangen, etwa gegen einen von der Arbeitsagentur ausgestellten Vermittlungsgutschein. Wer vorab Gebühren für Bewerbungsunterlagen oder Datenbankaufnahme fordert, ist mit Vorsicht zu behandeln.

Kann mich der Einsatzbetrieb fest übernehmen?

Ja, das ist ausdrücklich zulässig und häufig das Ziel beider Seiten. Vereinbarungen, die Ihnen eine spätere Anstellung im Einsatzbetrieb verbieten, sind unwirksam. Der Verleiher darf dafür vom Unternehmen eine angemessene Vermittlungsvergütung verlangen, die sich an der bisherigen Einsatzdauer orientieren muss.

Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?

Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.

Sind die Einträge in diesem Verzeichnis geprüft?

Die Grunddaten stammen aus offenen Datenquellen und aus eingereichten Einträgen, die vor der Freischaltung gesichtet werden. Qualifikationen und Versicherungen werden nicht geprüft, und das wird hier auch nicht behauptet.

Wie kommt ein Betrieb in diese Liste?

Über das Eintragsformular oder über OpenStreetMap. Der Eintrag ist kostenlos, jede Einreichung wird vor der Veröffentlichung gesichtet.

Begriffe dazu

Zusammengestellt aus offenen Quellen, Stand 09/2026. Eine Prüfung von Qualifikationen, Zulassungen oder Versicherungen findet nicht statt und wird hier nicht behauptet.