Autohäuser und Autohändler in Baden-Baden
17 Einträge zu Autohäuser und Autohändler sind für Baden-Baden hinterlegt. Wo Telefon, Website oder Öffnungszeiten fehlen, fehlen sie auch in der Datenquelle.
- 17Einträge
- 57.420Einwohner
- Baden-WürttembergBundesland
- 5 PLZPostleitzahl
Zwischen der ersten Anfrage und dem fertigen Auftrag liegen bei Autohäuser und Autohändler meist mehrere Entscheidungen. Diese Seite für Baden-Baden nimmt sie der Reihe nach durch und listet die Betriebe, die hier verzeichnet sind.
Mittelstädte wie Baden-Baden liegen bei Autohäuser und Autohändler oft im Schatten der nächsten Großstadt. Betriebe von dort fahren her, rechnen die Anfahrt aber mit ein.
Baden-Baden ist eine kreisfreie Stadt in Baden-Württemberg und verwaltet sich selbst. Anliegen, die anderswo beim Landratsamt landen, werden hier in der Stadtverwaltung bearbeitet. Auf 5 Postleitzahlen von 76530 bis 76534 kommen 57.420 Einwohner. Auf die Einwohnerzahl gerechnet sind das rund 3,0 Einträge je 10.000 Einwohner, also überdurchschnittlich dicht besetzt. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 685 Einträge. Sinzheim liegt etwa 5.2 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Baden-Baden.
Verzeichnete Betriebe
Ihr Betrieb gehört in diese Liste? Der Grundeintrag kostet nichts. Optional lässt sich ein Eintrag hervorheben und um ein Bild ergänzen. Betrieb eintragen
Worum es dabei geht
Beim Autohaus zählt zuerst, wer verkauft. Ein Händler haftet gegenüber Verbrauchern für Sachmängel, beim Gebrauchtwagen lässt sich die Frist vertraglich auf ein Jahr verkürzen, aber nicht ausschließen. Beim Privatverkauf ist der Ausschluss dagegen üblich. Formulierungen wie gekauft wie gesehen ändern beim Händlerverkauf an einen Verbraucher nichts an der Haftung.
Beim Neuwagen bestimmen Lieferzeit und Bindung den Ablauf. Bestellte Fahrzeuge haben häufig einen unverbindlichen Liefertermin, bei Überschreitung brauchen Sie eine Nachfrist, um sich vom Vertrag zu lösen. Tageszulassungen und Vorführwagen sind rechtlich Gebrauchtwagen mit geringer Laufleistung, dafür beginnen Garantiefristen bereits mit dem Tag der Erstzulassung und nicht mit Ihrer Übernahme des Fahrzeugs.
Das gehört zum Leistungsbild
Was Betriebe im Bereich Autohäuser und Autohändler typischerweise anbieten. Der Umfang unterscheidet sich von Betrieb zu Betrieb, die Liste ist ein Anhaltspunkt und keine Zusicherung.
- Gebrauchtwagen mit Garantie
- Leasing und Finanzierung
- Zulassungsservice
- Werkstatt und Ersatzteile
Was vor der Vergabe geklärt sein sollte
Achten Sie bei Autohäuser und Autohändler darauf, ob Material, Anfahrt und Entsorgung im Preis enthalten sind. Genau daran unterscheiden sich Angebote, die auf den ersten Blick gleich aussehen.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
| Material | Klären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet |
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
| Erreichbarkeit | Feste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht |
| Terminfenster | Konkreten Ausführungszeitraum vereinbaren, nicht nur den Startzeitpunkt |
Zur Preisfrage
Nachträge sind bei Autohäuser und Autohändler der Normalfall, sobald sich die Ausgangslage anders darstellt als angenommen. Klären Sie vorab, wie mit solchen Nachträgen verfahren wird.
Nachbarorte
Zuständigkeiten und Gebührenordnungen unterscheiden sich in Baden-Württemberg teils von Nachbarbundesländern. Für Baden-Baden gilt das Landesrecht von Baden-Württemberg.
Weitere Einträge am Ort
Was oft gefragt wird
Worauf achte ich bei der Rückgabe eines Leasingfahrzeugs?
Auf Rückgabeprotokoll und Bewertung. Üblicher Verschleiß ist hinzunehmen, darüber hinausgehende Schäden werden als Minderwert berechnet, dazu kommen Mehr- oder Minderkilometer nach Vertrag. Lassen Sie das Fahrzeug vor dem Termin prüfen und Kleinschäden kalkulieren, damit Sie die Bewertung einordnen können.
Was tun, wenn der bestellte Neuwagen zu spät kommt?
Bei unverbindlichen Lieferterminen können Sie nach Überschreitung eine angemessene Nachfrist setzen und nach deren Ablauf vom Vertrag zurücktreten. Die Einzelheiten stehen in den Neuwagenverkaufsbedingungen. Halten Sie die Fristsetzung schriftlich fest, denn ohne Nachfrist ist ein Rücktritt in der Regel nicht wirksam.
Was sollte im Kaufvertrag stehen?
Fahrzeugidentifikationsnummer, Erstzulassung, abgelesene Laufleistung, Zahl der Vorbesitzer laut Papieren, Unfallfreiheit oder bekannte Vorschäden, Zubehör, Zahl der Schlüssel, Übergabetermin und der Stand der Hauptuntersuchung. Mündliche Zusagen sind im Streitfall schwer zu beweisen, deshalb gehört alles Zugesagte in den Vertragstext.
Wie melde ich einen Mangel richtig?
Schriftlich, mit Beschreibung des Mangels und einer angemessenen Frist zur Nachbesserung. Wichtig ist die Reihenfolge: Erst Nachbesserung verlangen, dann erst über Minderung oder Ersatzvornahme nachdenken.
Was ist der Unterschied zwischen Angebot und Kostenvoranschlag?
Ein angenommenes Angebot ist verbindlich, der Kostenvoranschlag ist eine fachmännische Schätzung. Welches von beidem vorliegt, steht meist im Dokument selbst. Fragen Sie nach, wenn es nicht dasteht.
Woran erkenne ich einen unseriösen Anbieter?
An fehlender Anschrift, Druck zur sofortigen Unterschrift, Weigerung, schriftlich zu kalkulieren, und an Werbung, die eine Nähe vortäuscht, die es nicht gibt. Seriöse Betriebe haben kein Problem mit Bedenkzeit.
Zum Weiterlesen
Zusammengestellt aus offenen Quellen, Stand 09/2026. Eine Prüfung von Qualifikationen, Zulassungen oder Versicherungen findet nicht statt und wird hier nicht behauptet.