Taxi und Mietwagen in Bamberg
In Bamberg ist zu Taxi und Mietwagen noch nichts hinterlegt. Die nächstgelegenen Betriebe aus der Umgebung stehen unten, sortiert nach Entfernung.
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- 80.580Einwohner
- BayernBundesland
- 96047 bis 96052Postleitzahlen
Zwischen der ersten Anfrage und dem fertigen Auftrag liegen bei Taxi und Mietwagen meist mehrere Entscheidungen. Diese Seite für Bamberg nimmt sie der Reihe nach durch und listet die Betriebe, die hier verzeichnet sind.
Der Auftragsbestand bei Taxi und Mietwagen schwankt in Bamberg stärker als in Ballungsräumen. Außerhalb der Saison sind Termine hier deutlich leichter zu bekommen.
Bamberg ist eine kreisfreie Stadt in Bayern und verwaltet sich selbst. Anliegen, die anderswo beim Landratsamt landen, werden hier in der Stadtverwaltung bearbeitet. Der Ort hat 80.580 Einwohner und 4 Postleitzahlen von 96047 bis 96052. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 1604 Einträge. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Erlangen, rund 34.1 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Bamberg in der Regel mit an.
Die Einträge im Überblick
In Bamberg ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Taxi-Ruf Erlangen, rund 33.7 km
- Zollhaus Erlangen, rund 33.9 km
- Tor 1 Erlangen, rund 34.3 km
- Ohmplatz Erlangen, rund 35 km
- Tennenlohe Erlangen, rund 38.9 km
- Fürth Hauptbahnhof Fürth, rund 47.3 km
- Ziegelstein Nürnberg, rund 47.6 km
- Stadenstraße Nürnberg, rund 48.5 km
Fehlt Ihr Betrieb in dieser Liste? Tragen Sie ihn kostenlos ein, wir prüfen die Angaben und schalten den Eintrag frei. Betrieb eintragen
Was diese Arbeit ausmacht
Für Taxis gilt eine Ausnahme von der Kindersitzpflicht, auf dem Rücksitz dürfen Kinder auch ohne Rückhalteeinrichtung befördert werden. Wer dennoch einen Sitz möchte, meldet das bei der Bestellung an, denn nicht jedes Fahrzeug führt einen mit. Für Rollstühle braucht es besonders ausgestattete Wagen, die in vielen Städten nur in begrenzter Zahl fahren.
Taxi und Mietwagen mit Fahrer sind zwei verschiedene Genehmigungen. Das Taxi darf am Halteplatz warten, auf der Straße herangewinkt werden und rechnet nach behördlich festgesetztem Tarif mit geeichtem Taxameter ab. Mietwagen müssen dagegen nach jeder Fahrt zum Betriebssitz zurück und dürfen frei vereinbarte Preise nehmen. Daher stammen die Preisunterschiede zwischen Anbietern.
Das gehört zum Leistungsbild
Typischerweise wird Folgendes angeboten. Wer mehrere dieser Punkte zugleich braucht, sollte das gleich in der Anfrage nennen.
- Kurierfahrten
- Großraumtaxi und Rollstuhltransport
- Krankenfahrten mit Verordnung
- Vorbestellung zum Festtermin
Woran Sie Angebote messen
Wer bei Taxi und Mietwagen ein Angebot bekommt, sollte auf die Positionen schauen, die pauschal ausgewiesen sind. Pauschalen sind nicht schlechter, aber sie verbergen, wie gerechnet wurde.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Unterlagen danach | Rechnung, Protokolle und Garantiekarten zusammen ablegen |
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
| Material | Klären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet |
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
| Gewährleistung | Fristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen |
Zur Preisfrage
Nachträge sind bei Taxi und Mietwagen der Normalfall, sobald sich die Ausgangslage anders darstellt als angenommen. Klären Sie vorab, wie mit solchen Nachträgen verfahren wird.
Auch im Umland
Der Einzugsbereich vieler Betriebe rund um Bamberg reicht bis in Kreisfreie Stadt Bamberg hinein. Entfernung und Anfahrtspauschale sind deshalb früh zu klären.
Weitere Branchen am Ort
Nachgefragt
Darf ein Taxi eine kurze Fahrt ablehnen?
Im Pflichtfahrgebiet gilt die Beförderungspflicht, eine kurze Strecke ist kein Ablehnungsgrund. Ablehnen darf der Fahrer nur in begründeten Ausnahmefällen, etwa bei Gefahr oder erheblicher Verschmutzung. Beschwerden nimmt die Genehmigungsbehörde entgegen, dafür brauchen Sie die Konzessionsnummer, die im Fahrzeug ausgewiesen ist.
Wie reklamiere ich eine zu teure Fahrt?
Notieren Sie Konzessionsnummer, Datum, Uhrzeit, Start und Ziel und lassen Sie sich eine Quittung geben. Beschwerden richten Sie an das Unternehmen und an die Genehmigungsbehörde der Kommune, die den Tarif festsetzt. Bei Fahrten über das Pflichtfahrgebiet hinaus zählt die vorher getroffene Preisvereinbarung.
Muss ein Taxi Kartenzahlung anbieten?
Bundesweit ist das nicht vorgeschrieben, einzelne Kommunen machen es in ihrer Taxiordnung zur Auflage. Fragen Sie deshalb bei der Bestellung nach dem Zahlungsweg, besonders bei Flughafenfahrten und größeren Beträgen. Kindersitze sowie Platz für Gepäck oder Rollstuhl sollten Sie ebenfalls vorab angeben.
Was passiert, wenn ich den Termin absage?
Eine Absage ist möglich, bei kurzfristigen Absagen kann der Betrieb aber den entgangenen Verdienst geltend machen, wenn er den Tag nicht anderweitig füllen kann. Je früher Sie absagen, desto unproblematischer ist es.
Was gehört in eine gute Anfrage?
Ort und Objekt, die Aufgabe in ein bis zwei Sätzen, der gewünschte Zeitrahmen und wie Sie erreichbar sind. Fotos helfen fast immer und ersparen eine Rückfragerunde.
Sind die Einträge in diesem Verzeichnis geprüft?
Die Grunddaten stammen aus offenen Datenquellen und aus eingereichten Einträgen, die vor der Freischaltung gesichtet werden. Qualifikationen und Versicherungen werden nicht geprüft, und das wird hier auch nicht behauptet.
Begriffe dazu
Redaktioneller Hinweis: Diese Seite gibt den Datenstand 09/2026 wieder. wo-wer-was.de gehört zu keinem der gelisteten Betriebe und vermittelt keine Aufträge.