Taxi und Mietwagen in Bensheim
Für Bensheim fehlt zu Taxi und Mietwagen bisher ein Eintrag. Wer hier ansässig ist, kann seinen Betrieb kostenlos eintragen lassen.
- 0Einträge
- 41.758Einwohner
- HessenBundesland
- 64625Postleitzahl
In Bensheim gehört Taxi und Mietwagen zu den Leistungen, die regelmäßig gebraucht werden. Diese Seite bündelt die eingetragenen Betriebe und die Fragen, die vor der Beauftragung zu klären sind.
In Bensheim kennen sich die Betriebe im Bereich Taxi und Mietwagen untereinander. Das hat einen praktischen Vorteil: Wer keine Kapazität hat, nennt oft jemanden, der welche hat.
Verwaltungstechnisch gehört Bensheim zum Landkreis Bergstraße (Hessen). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. Der Ort hat 41.758 Einwohner und die Postleitzahl 64625. Über alle Branchen zusammen sind für Bensheim 478 Einträge erfasst. Mit 14.3 Kilometern Entfernung ist Weinheim der nächste größere Ort, was die Auswahl in Bensheim praktisch erweitert.
Diese Betriebe sind erfasst
In Bensheim ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Ruftaxi Wald-Michelbach, rund 15.7 km
- Hauptbahnhof West Darmstadt, rund 21.2 km
- TFS Taxi Flughafentransfer Darmstadt Frankfurt Darmstadt, rund 22.1 km
- Feudenheim Mannheim, rund 22.5 km
- Alter Messplatz Mannheim, rund 23 km
- Einkaufszentrum Weiterstadt, rund 23.4 km
- Karlsplatz Brühl, rund 27.8 km
- Taxi Körner Weiterstadt, rund 27.8 km
Ein Eintrag hier kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Geprüft wird nur, ob die Angaben plausibel sind, danach geht der Eintrag online. Betrieb eintragen
Aus der Praxis dieser Branche
Für Taxis gilt eine Ausnahme von der Kindersitzpflicht, auf dem Rücksitz dürfen Kinder auch ohne Rückhalteeinrichtung befördert werden. Wer dennoch einen Sitz möchte, meldet das bei der Bestellung an, denn nicht jedes Fahrzeug führt einen mit. Für Rollstühle braucht es besonders ausgestattete Wagen, die in vielen Städten nur in begrenzter Zahl fahren.
Wer Fahrgäste befördert, braucht die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, dafür gelten eigene Anforderungen an Alter, Fahrpraxis, Gesundheit und Führungszeugnis. Der Betrieb selbst braucht eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz. Dazu kommen kürzere Intervalle bei der Hauptuntersuchung und die Eichung des Taxameters, das erklärt die hohen Fixkosten je Fahrzeug.
Das gehört zum Leistungsbild
Das ist das gängige Leistungsspektrum. Fragen Sie bei ungewöhnlichen Aufgaben direkt nach, statt sie beim ersten Termin vorauszusetzen.
- Taxifahrten im Stadtgebiet
- Krankenfahrten mit Verordnung
- Flughafen- und Bahnhofstransfer
- Großraumtaxi und Rollstuhltransport
Vor der Beauftragung klären
Bei Taxi und Mietwagen ist die Erreichbarkeit ein unterschätztes Kriterium. Ein Betrieb, der auf Rückfragen antwortet, arbeitet auch während des Auftrags meist verlässlicher.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Material | Klären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet |
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
| Zahlungsweise | Überweisung statt bar, sonst entfällt der Steuerbonus |
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
Zur Preisfrage
Dieses Verzeichnis nennt bewusst keine Preise für Taxi und Mietwagen in Bensheim. Was kursiert, sind Mittelwerte ohne Bezug zum Einzelfall. Holen Sie stattdessen zwei bis drei Angebote ein.
Betriebe in der Nähe
In Hessen sind einige Genehmigungs- und Meldewege landesspezifisch geregelt. Für Vorhaben in Bensheim ist die zuständige Stelle vor Ort maßgeblich.
Weitere Branchen am Ort
Nachgefragt
Ist der Fahrpreis verhandelbar?
Innerhalb des Pflichtfahrgebiets nicht, dort gelten der behördlich festgesetzte Tarif und das Taxameter. Für Fahrten darüber hinaus dürfen Sie einen Festpreis vereinbaren, und zwar vor Fahrtantritt. Lassen Sie sich eine Quittung geben, sie wird auch für Reisekostenabrechnungen benötigt.
Darf ein Taxi eine kurze Fahrt ablehnen?
Im Pflichtfahrgebiet gilt die Beförderungspflicht, eine kurze Strecke ist kein Ablehnungsgrund. Ablehnen darf der Fahrer nur in begründeten Ausnahmefällen, etwa bei Gefahr oder erheblicher Verschmutzung. Beschwerden nimmt die Genehmigungsbehörde entgegen, dafür brauchen Sie die Konzessionsnummer, die im Fahrzeug ausgewiesen ist.
Muss ein Taxi Kartenzahlung anbieten?
Bundesweit ist das nicht vorgeschrieben, einzelne Kommunen machen es in ihrer Taxiordnung zur Auflage. Fragen Sie deshalb bei der Bestellung nach dem Zahlungsweg, besonders bei Flughafenfahrten und größeren Beträgen. Kindersitze sowie Platz für Gepäck oder Rollstuhl sollten Sie ebenfalls vorab angeben.
Wie viele Angebote sollte ich einholen?
Zwei bis drei reichen, wenn alle dieselbe Leistungsbeschreibung bekommen haben. Mehr Angebote erhöhen vor allem den Aufwand und verzögern den Start.
Was ist eine Anfahrtspauschale?
Ein fester Betrag für die Anreise, unabhängig von der Arbeitszeit. Bei kleinen Aufträgen macht sie oft den größeren Teil der Rechnung aus, deshalb sollte sie im Angebot getrennt ausgewiesen sein.
Kostet die Vermittlung über dieses Portal etwas?
Hier wird nichts vermittelt. Dieses Verzeichnis listet nur, wer wo eingetragen ist, nimmt keine Provision und verkauft keine Anfragen weiter.
Zum Weiterlesen
Hinweis: Diese Seite ist redaktionell zusammengestellt und nicht amtlich. Für den Einzelfall gilt die Auskunft des Anbieters. Angaben mit Stand 09/2026.