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Reitställe und Reitschulen in Bingen am Rhein

Kurz gesagt

In Bingen am Rhein ist zu Reitställe und Reitschulen noch nichts hinterlegt. Die nächstgelegenen Betriebe aus der Umgebung stehen unten, sortiert nach Entfernung.

Die Suche nach einem passenden Anbieter für Reitunterricht, Einstellplatz, Reitbeteiligung, Ferien auf dem Reiterhof endet selten beim ersten Treffer. Für Bingen am Rhein zeigt diese Seite, welche Betriebe verzeichnet sind und woran sich Angebote unterscheiden.

Bingen am Rhein hat einen Kern eigener Betriebe, ergänzt durch Anbieter aus dem Umland. Für Reitställe und Reitschulen lohnt der Blick auf die Nachbarorte.

Bingen am Rhein liegt im Landkreis Mainz-Bingen in Rheinland-Pfalz. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Bei 26.339 Einwohnern umfasst das Stadtgebiet die Postleitzahl 55411. Insgesamt führt das Verzeichnis 307 Einträge für Bingen am Rhein über alle Branchen hinweg. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Wiesbaden, rund 27.3 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Bingen am Rhein in der Regel mit an.

Betriebe im Verzeichnis

In Bingen am Rhein ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.

Nächstgelegene Einträge

Dieses Verzeichnis lebt von Ergänzungen. Wenn Sie einen Betrieb in Bingen am Rhein kennen, der hier fehlt, tragen Sie ihn ein. Betrieb eintragen

Was Sie wissen sollten

Anerkannter Ausbildungsberuf ist der Pferdewirt mit verschiedenen Fachrichtungen, darauf baut die Meisterprüfung auf. Daneben vergibt die Reiterliche Vereinigung Trainerlizenzen, die viele Reitlehrer in Vereinen und Betrieben besitzen. Die Bezeichnung Reitlehrer allein ist nicht geschützt. Fragen Sie deshalb, wer den Unterricht gibt und welche Qualifikation dahintersteht, gerade bei Kindern und Wiedereinsteigern.

Ob Sie nach einem Sturz Schadensersatz bekommen, hängt davon ab, wem das Pferd gehört. Grundsätzlich haftet der Halter nach § 833 BGB auch ohne eigenes Verschulden. Dient ein Haustier aber dem Beruf oder der Erwerbstätigkeit des Halters, wie ein Schulpferd im gewerblichen Betrieb, kann er sich nach Satz 2 entlasten, wenn er die nötige Sorgfalt nachweist. Viele Reitschulen verlangen deshalb eine Unterschrift unter ihre Bedingungen und empfehlen eine eigene Unfallversicherung.

Was üblicherweise angeboten wird

Typischerweise wird Folgendes angeboten. Wer mehrere dieser Punkte zugleich braucht, sollte das gleich in der Anfrage nennen.

  • Ausritte und Geländereiten
  • Reiterferien und Lehrgänge
  • Einstellplätze für Pensionspferde
  • Reitbeteiligungen

Was vor der Vergabe geklärt sein sollte

Der Vergleich bei Reitställe und Reitschulen gelingt über die Position, nicht über die Summe. Legen Sie die Angebote nebeneinander und suchen Sie die Posten, die nur in einem davon auftauchen.

Reihenfolge, die sich bewährt hat
SchrittWorauf es ankommt
AnfrageAufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe
ErreichbarkeitFeste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht
VorauswahlZwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort
TerminfensterKonkreten Ausführungszeitraum vereinbaren, nicht nur den Startzeitpunkt
AuftragSchriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum

Zur Preisfrage

Angebote für Reitställe und Reitschulen unterscheiden sich oft weniger im Preis als in dem, was nicht drinsteht. Prüfen Sie zuerst, welche Vorarbeiten jeweils enthalten sind.

In der Umgebung

In Rheinland-Pfalz sind einige Genehmigungs- und Meldewege landesspezifisch geregelt. Für Vorhaben in Bingen am Rhein ist die zuständige Stelle vor Ort maßgeblich.

Andere Leistungen in dieser Stadt

Alle Branchen in Bingen am Rhein

Was oft gefragt wird

Was kostet ein Einstellplatz?

Das hängt stark von Region, Haltungsform und enthaltenen Leistungen ab und wird von jedem Betrieb selbst festgelegt. Vergleichen Sie nicht nur den Monatspreis, sondern was darin steckt: Futter, Einstreu, Misten, Weidegang, Hallennutzung und Zusatzleistungen. Lassen Sie sich das im Einstellvertrag schriftlich aufführen.

Wer haftet, wenn ich vom Schulpferd falle?

Grundsätzlich der Halter des Pferdes nach § 833 BGB. Bei Schulpferden eines gewerblichen Betriebs kann sich der Halter aber entlasten, wenn er nachweist, dass er die nötige Sorgfalt eingehalten hat. Ob Sie Ersatz bekommen, hängt deshalb vom Einzelfall ab. Eine eigene Unfallversicherung schließt diese Lücke.

Braucht eine Reitschule eine Erlaubnis?

Ja, wer gewerbsmäßig einen Reit- oder Fahrbetrieb unterhält, braucht eine Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Nummer 8 Buchstabe c des Tierschutzgesetzes. Zuständig ist das Veterinäramt. Zusätzlich gibt es eine freiwillige Kennzeichnung der Deutschen Reiterlichen Vereinigung für geprüfte Betriebe und Vereine.

Wie erkenne ich, ob ein Angebot vollständig ist?

Ein vollständiges Angebot benennt die Leistung, die Menge oder Fläche, das Material und den Zeitraum. Fehlt eine dieser Angaben, ist der Betrag später verhandelbar, und zwar nicht zu Ihren Gunsten.

Bekomme ich etwas von der Steuer zurück?

Für Arbeiten im eigenen Haushalt sind 20 Prozent der Lohnkosten absetzbar, bei Handwerkerleistungen bis 1.200 Euro im Jahr. Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung, Barzahlung wird nicht anerkannt.

Was passiert, wenn ich den Termin absage?

Eine Absage ist möglich, bei kurzfristigen Absagen kann der Betrieb aber den entgangenen Verdienst geltend machen, wenn er den Tag nicht anderweitig füllen kann. Je früher Sie absagen, desto unproblematischer ist es.

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Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. wo-wer-was.de ist unabhängig und mit keinem der gelisteten Betriebe verbunden.