Hausverwaltungen in Bochum
Für Bochum führt dieses Verzeichnis 6 Einträge zu Hausverwaltungen. Fehlt ein Betrieb, kann er kostenlos nachgetragen werden.
- 6Einträge
- 366.385Einwohner
- Nordrhein-WestfalenBundesland
Die Suche nach einem passenden Anbieter für WEG, Mietverwaltung, Abrechnung, Eigentümerversammlung endet selten beim ersten Treffer. Für Bochum zeigt diese Seite, welche Betriebe verzeichnet sind und woran sich Angebote unterscheiden.
Mit dieser Einwohnerzahl trägt Bochum einen eigenständigen Anbietermarkt. Für Hausverwaltungen sind zwei bis drei Vergleichsangebote meist ohne große Mühe zu bekommen.
Als kreisfreie Stadt in Nordrhein-Westfalen bündelt Bochum Aufgaben, die in Landkreisen auf zwei Ebenen verteilt sind. Für Sie heißt das: eine Anlaufstelle statt zwei. Der Ort hat 366.385 Einwohner. Das ergibt etwa 0,2 Einträge je 10.000 Einwohner. Für Hausverwaltungen ist das eher dünn. Insgesamt führt das Verzeichnis 3493 Einträge für Bochum über alle Branchen hinweg. Dortmund liegt etwa 17.7 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Bochum.
Verzeichnete Betriebe
Sie finden Ihren Betrieb hier nicht oder die Angaben stimmen nicht mehr? Beides lässt sich über das Formular korrigieren, kostenlos und ohne Vertrag. Betrieb eintragen
Das Besondere an dieser Branche
Zu unterscheiden sind drei Aufgaben: die Verwaltung von Wohnungseigentum für die Gemeinschaft, die Mietverwaltung für Eigentümer von Mietobjekten und die Sondereigentumsverwaltung für einzelne vermietete Wohnungen in einer Anlage. Eigentümergemeinschaften können einen zertifizierten Verwalter verlangen. Die Bestellung ist zeitlich begrenzt, bei der ersten Bestellung nach Aufteilung kürzer als bei späteren Bestellungen.
Was die Verwaltung allein beauftragen darf, ist begrenzt: laufende Maßnahmen und dringende Notfälle wie ein Rohrbruch, alles Größere braucht einen Beschluss der Eigentümerversammlung. Finanziert wird aus der Erhaltungsrücklage oder über eine Sonderumlage. Bauliche Veränderungen, die einzelne Eigentümer wünschen, zahlen in aller Regel diejenigen, die sie verlangt und beschlossen haben.
Leistungen im Überblick
Das ist das gängige Leistungsspektrum. Fragen Sie bei ungewöhnlichen Aufgaben direkt nach, statt sie beim ersten Termin vorauszusetzen.
- Mietverwaltung und Mieterbetreuung
- Betriebskostenabrechnung
- Eigentümerversammlung und Beschlüsse
- Instandhaltungsplanung
Vor der Beauftragung klären
Vergleichen Sie bei Hausverwaltungen nicht nur den Endbetrag, sondern die angesetzte Dauer. Ein niedriger Stundensatz mit doppelter Stundenzahl ist kein günstiges Angebot.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Vorauswahl | Zwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort |
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
| Gewährleistung | Fristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen |
| Material | Klären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet |
Was den Preis bestimmt
Hier stehen bewusst keine Durchschnittspreise für Hausverwaltungen. Solche Zahlen klingen hilfreich, führen aber regelmäßig zu Erwartungen, die kein Betrieb in Bochum einhalten kann.
In der Umgebung
Zuständigkeiten und Gebührenordnungen unterscheiden sich in Nordrhein-Westfalen teils von Nachbarbundesländern. Für Bochum gilt das Landesrecht von Nordrhein-Westfalen.
Weitere Branchen am Ort
Häufige Fragen
Wer zahlt Reparaturen in einer Eigentumswohnung?
Am Gemeinschaftseigentum, also an Dach, Fassade, Steigleitungen und je nach Teilungserklärung auch an Fenstern, zahlt die Gemeinschaft. Innerhalb der Wohnung, etwa an Bodenbelägen, Sanitärobjekten und Innentüren, zahlt der Eigentümer. Die Grenze verläuft nicht an der Wohnungstür, sondern nach der Teilungserklärung.
Bis wann muss die Betriebskostenabrechnung vorliegen?
Der Vermieter muss sie dem Mieter binnen zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen lassen. Danach kann er keine Nachzahlung mehr verlangen, ein Guthaben muss er jedoch weiterhin auszahlen. Für die Abrechnung in der Eigentümergemeinschaft gelten andere Regeln, dort entscheidet die Versammlung.
Wie erkenne ich, ob ein Angebot vollständig ist?
Ein vollständiges Angebot benennt die Leistung, die Menge oder Fläche, das Material und den Zeitraum. Fehlt eine dieser Angaben, ist der Betrag später verhandelbar, und zwar nicht zu Ihren Gunsten.
Wie melde ich einen Mangel richtig?
Schriftlich, mit Beschreibung des Mangels und einer angemessenen Frist zur Nachbesserung. Wichtig ist die Reihenfolge: Erst Nachbesserung verlangen, dann erst über Minderung oder Ersatzvornahme nachdenken.
Warum antwortet niemand auf meine Anfrage?
In ausgelasteten Gewerken werden Anfragen ohne konkrete Angaben oft aussortiert. Eine kurze schriftliche Anfrage mit Ort, Aufgabe und Zeitrahmen bekommt erfahrungsgemäß deutlich häufiger eine Antwort als ein Anruf ohne Details.
Begriffe dazu
Redaktioneller Hinweis: Diese Seite gibt den Datenstand 09/2026 wieder. wo-wer-was.de gehört zu keinem der gelisteten Betriebe und vermittelt keine Aufträge.