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Bars und Kneipen in Bremen

Kurz gesagt

Dieses Verzeichnis kennt 211 Betriebe für Bars und Kneipen in Bremen. Jeder Eintrag lässt sich melden, korrigieren oder ergänzen.

Bars und Kneipen ist stark vom Standort abhängig. Anfahrt, Auslastung und regionale Preisniveaus unterscheiden sich. Diese Seite ordnet die Lage für Bremen ein.

In Bremen ist die Auswahl bei Bars und Kneipen kein Engpass, die Terminlage dagegen schon. Wer flexibel ist, kommt hier schneller ans Ziel als wer auf den günstigsten Betrieb wartet.

Als kreisfreie Stadt in Bremen bündelt Bremen Aufgaben, die in Landkreisen auf zwei Ebenen verteilt sind. Für Sie heißt das: eine Anlaufstelle statt zwei. 577.026 Menschen leben hier, verteilt auf 33 Postleitzahlen von 28195 bis 28779. Das ergibt etwa 3,7 Einträge je 10.000 Einwohner. Für Bars und Kneipen ist das überdurchschnittlich dicht. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 3850 Einträge. Stuhr liegt etwa 7.7 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Bremen.

Betriebe im Verzeichnis

SoundBowl

Rembertiring 7-9, 28195 Bremen

  • Öffnungszeiten Di–Do 16:30–22:30 Uhr · Fr 16:30+ · Sa 15:00+ · So 10:00–22:00 Uhr · Sep-May: Fr 15:00+ · Sep-May: Sa 10:00+
  • Website soundbowl.de

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Wunderbar

Schwachhauser Heerstraße 99, 28211 Bremen

  • Öffnungszeiten Mi–Do 17:00–23:00 Uhr · Fr 17:00–24:00 Uhr · Sa 00:00–03:00 Uhr und 14:00–24:00 Uhr · So 00:00–03:00 Uhr
  • Website megavanc.de

Details zum Eintrag

@Stube

Osterstraße 18, 28199 Bremen

  • Öffnungszeiten Do 18:30–24:00 Uhr, Feiertags Fr–Sa 18:30–02:00 Uhr, Fr–Sa 18:30–02:00 Uhr

Details zum Eintrag

Druide

Theodorstraße, 28219 Bremen

  • Öffnungszeiten Mo–Fr 17:00–22:00 Uhr+ · So 17:00–20:00 Uhr+ · Sa 17:00–24:00 Uhr+

Details zum Eintrag

Gu/Mo

Glücksburger Straße 36, 28219 Bremen

  • Öffnungszeiten Mo–Do 10:00–23:00 Uhr · Fr–Sa 11:00–01:00 Uhr · So 10:00–16:00 Uhr

Details zum Eintrag

Herz:grün

Vor dem Steintor 165, 28203 Bremen

  • Öffnungszeiten Mo 19:00–02:00 Uhr · Di–Do 17:00–02:00 Uhr · Fr–Sa 15:00+ · So 15:00–02:00 Uhr

Details zum Eintrag

Einträge 1 bis 60 von 211, sortiert nach Vollständigkeit der Angaben. Hervorgehobene Einträge stehen oben und sind gekennzeichnet.

Seite 1 von 4 · 211 Einträge insgesamt

Ihr Betrieb gehört in diese Liste? Der Grundeintrag kostet nichts. Optional lässt sich ein Eintrag hervorheben und um ein Bild ergänzen. Betrieb eintragen

Das Besondere an dieser Branche

Für den Ausschank von Alkohol braucht der Betrieb eine gaststättenrechtliche Erlaubnis, vorausgesetzt werden Zuverlässigkeit und eine Unterrichtung bei der Industrie- und Handelskammer. Schankanlagen müssen regelmäßig gereinigt werden, sonst leidet das Fassbier als Erstes. Das Rauchen regeln die Nichtraucherschutzgesetze der Länder, die Ausnahmen für kleine Einraumbetriebe fallen sehr unterschiedlich aus.

Wer Türpersonal einsetzt, braucht dafür eine gewerberechtliche Erlaubnis und eine Sachkundeprüfung, das ist keine Formsache. Der Ausschank an erkennbar Betrunkene ist unzulässig, ebenso Wetttrinken und Flatrate-Angebote in mehreren Ländern. Vorgeschrieben sind außerdem freie Rettungswege und eine Höchstzahl an Personen im Raum, beides wird bei Veranstaltungen kontrolliert.

Was üblicherweise angeboten wird

Was Betriebe im Bereich Bars und Kneipen typischerweise anbieten. Der Umfang unterscheidet sich von Betrieb zu Betrieb, die Liste ist ein Anhaltspunkt und keine Zusicherung.

  • Cocktails und Longdrinks
  • Livemusik und Veranstaltungen
  • Raucherbereich oder Außenplätze
  • Reservierung für Gruppen

Was vor der Vergabe geklärt sein sollte

Bei Bars und Kneipen ist die Erreichbarkeit ein unterschätztes Kriterium. Ein Betrieb, der auf Rückfragen antwortet, arbeitet auch während des Auftrags meist verlässlicher.

Reihenfolge, die sich bewährt hat
SchrittWorauf es ankommt
AnfrageAufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe
ZwischenstandBei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen
VorauswahlZwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort
GewährleistungFristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen
AngebotPositionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen

Wie abgerechnet wird

Bei Bars und Kneipen trennt sich Preis von Kosten spätestens bei der Nacharbeit. Ein Angebot, das Vorarbeiten mit einschließt, ist oft das rechnerisch bessere.

Nachbarorte

Wer in Bremen vergleicht, sollte die Nachbarorte in Kreisfreie Stadt Bremen einbeziehen. Ein paar Kilometer mehr Anfahrt sind oft günstiger als ein knappes Angebot vom überlasteten Betrieb um die Ecke.

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Fragen und Antworten

Muss eine Bar Kartenzahlung anbieten?

Nein, eine Pflicht dazu gibt es nicht. Viele Betriebe setzen Mindestbeträge, weil pro Transaktion Gebühren anfallen. Das muss allerdings vorher erkennbar sein, spätestens beim Bestellen und nicht erst beim Zahlen. Ein Hinweis am Eingang oder auf der Karte ist üblich.

Wie lange darf draußen bedient werden?

Das bestimmen die kommunale Sperrzeitregelung und die Auflagen der Außengastronomie-Genehmigung, häufig endet der Ausschank im Freien früher als drinnen. Anwohnerschutz ist der Grund. Der Betrieb kennt seine Zeiten genau, ein Blick auf den Aushang an der Tür beantwortet die Frage meist sofort.

Darf mich ein Betrieb abweisen?

Ja, aufgrund des Hausrechts, solange die Ablehnung nicht an Merkmale wie Herkunft, Geschlecht oder Religion anknüpft, denn das wäre eine unzulässige Benachteiligung. Übliche Gründe sind Überfüllung, erkennbare Betrunkenheit, fehlender Altersnachweis oder ein früheres Hausverbot. Eine Begründung muss an der Tür nicht gegeben werden.

Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?

Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.

Sind die Betriebe nach Qualität sortiert?

Nein. Sortiert wird nach Vollständigkeit der hinterlegten Angaben, hervorgehobene Einträge stehen oben und sind als solche gekennzeichnet. Eine Bewertung der Arbeitsqualität findet hier nicht statt.

Bekomme ich etwas von der Steuer zurück?

Für Arbeiten im eigenen Haushalt sind 20 Prozent der Lohnkosten absetzbar, bei Handwerkerleistungen bis 1.200 Euro im Jahr. Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung, Barzahlung wird nicht anerkannt.

Zum Nachschlagen

Stand 09/2026. Die Angaben sind redaktionell und unverbindlich. Für Auskünfte zum Einzelfall wenden Sie sich an den Betrieb oder die zuständige Stelle.