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Bars und Kneipen in Bretten

Kurz gesagt

Für Bretten führt dieses Verzeichnis 16 Einträge zu Bars und Kneipen. Fehlt ein Betrieb, kann er kostenlos nachgetragen werden.

Ausgehen, Cocktails, Sport schauen: Dafür braucht es in Bretten einen Betrieb, der frei ist und zur Aufgabe passt. Beides lässt sich vorher klären, und diese Seite zeigt wie.

In Städten dieser Größe zählt Weiterempfehlung im Bereich Bars und Kneipen mehr als Werbung. Ein Betrieb, der hier seit Jahren arbeitet, ist meist bekannt.

Bretten ist Teil des Landkreis Karlsruhe in Baden-Württemberg, und dieser Zuschnitt bestimmt auch, wo Betriebe aus der Umgebung ihren Einzugsbereich sehen. Der Ort hat 30.136 Einwohner und die Postleitzahl 75015. Gemessen an der Einwohnerzahl ist der Bereich Bars und Kneipen in Bretten überdurchschnittlich dicht besetzt: rund 5,3 Einträge je 10.000 Einwohner. Über alle Branchen zusammen sind für Bretten 385 Einträge erfasst. Pforzheim liegt etwa 16.3 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Bretten.

Diese Betriebe sind erfasst

Barong

Melanchthonstraße 66, 75015 Bretten

  • Öffnungszeiten Di–Do 16:00–01:00 Uhr, Fr 16:00–03:00 Uhr, Sa 15:00–03:00 Uhr, So 15:00–24:00 Uhr · Mo geschlossen

Details zum Eintrag

Engel

Hügellandstraße 30, 75015 Bretten

  • Öffnungszeiten Do–Sa 17:00–22:00 Uhr · So–Mi geschlossen

Details zum Eintrag

Betriebe aus Bretten können sich selbst eintragen. Gebraucht werden Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit, alles Weitere ist freiwillig. Betrieb eintragen

Aus der Praxis dieser Branche

Für den Ausschank von Alkohol braucht der Betrieb eine gaststättenrechtliche Erlaubnis, vorausgesetzt werden Zuverlässigkeit und eine Unterrichtung bei der Industrie- und Handelskammer. Schankanlagen müssen regelmäßig gereinigt werden, sonst leidet das Fassbier als Erstes. Das Rauchen regeln die Nichtraucherschutzgesetze der Länder, die Ausnahmen für kleine Einraumbetriebe fallen sehr unterschiedlich aus.

Wer Türpersonal einsetzt, braucht dafür eine gewerberechtliche Erlaubnis und eine Sachkundeprüfung, das ist keine Formsache. Der Ausschank an erkennbar Betrunkene ist unzulässig, ebenso Wetttrinken und Flatrate-Angebote in mehreren Ländern. Vorgeschrieben sind außerdem freie Rettungswege und eine Höchstzahl an Personen im Raum, beides wird bei Veranstaltungen kontrolliert.

Typische Leistungen

Das ist das gängige Leistungsspektrum. Fragen Sie bei ungewöhnlichen Aufgaben direkt nach, statt sie beim ersten Termin vorauszusetzen.

  • Cocktails und Longdrinks
  • Raucherbereich oder Außenplätze
  • Sportübertragungen
  • Livemusik und Veranstaltungen

Was vor der Vergabe geklärt sein sollte

Prüfen Sie bei Bars und Kneipen, ob der Betrieb den Auftrag selbst ausführt oder weitergibt. Beides ist üblich, aber es ändert, wer für Mängel gerade steht.

Die Etappen im Überblick
SchrittWorauf es ankommt
ZwischenstandBei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen
AbnahmeGemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten
ZahlungsweiseÜberweisung statt bar, sonst entfällt der Steuerbonus
MaterialKlären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet
ErreichbarkeitFeste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht

Kosten und Angebote

Für Bars und Kneipen in Bretten gilt wie überall: Ein Kostenvoranschlag ist ohne ausdrückliche Vereinbarung unverbindlich, darf aber nicht wesentlich überschritten werden, ohne dass Sie informiert werden.

Im Umkreis

Bretten teilt sich mit den umliegenden Gemeinden in Landkreis Karlsruhe denselben Kreis von Betrieben. Mehrere Anfragen im Umkreis erhöhen die Trefferquote deutlich.

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Die wiederkehrenden Fragen

Muss eine Bar Kartenzahlung anbieten?

Nein, eine Pflicht dazu gibt es nicht. Viele Betriebe setzen Mindestbeträge, weil pro Transaktion Gebühren anfallen. Das muss allerdings vorher erkennbar sein, spätestens beim Bestellen und nicht erst beim Zahlen. Ein Hinweis am Eingang oder auf der Karte ist üblich.

Warum kostet derselbe Cocktail so unterschiedlich viel?

Entscheidend sind die verwendeten Spirituosen, ob Säfte frisch gepresst werden und ob Sirupe selbst angesetzt sind. Dazu kommt der Zeitaufwand pro Glas. Eine Karte, die Marken und Füllmengen nennt, macht den Unterschied nachvollziehbar, eine Karte mit reinen Fantasienamen nicht.

Wie lange darf draußen bedient werden?

Das bestimmen die kommunale Sperrzeitregelung und die Auflagen der Außengastronomie-Genehmigung, häufig endet der Ausschank im Freien früher als drinnen. Anwohnerschutz ist der Grund. Der Betrieb kennt seine Zeiten genau, ein Blick auf den Aushang an der Tür beantwortet die Frage meist sofort.

Wie melde ich einen Mangel richtig?

Schriftlich, mit Beschreibung des Mangels und einer angemessenen Frist zur Nachbesserung. Wichtig ist die Reihenfolge: Erst Nachbesserung verlangen, dann erst über Minderung oder Ersatzvornahme nachdenken.

Kann ich hier Bewertungen abgeben?

Dieses Verzeichnis führt keine Bewertungen. Wer sich ein Bild machen will, sollte Bewertungen auf den einschlägigen Portalen im Zusammenhang lesen und nicht nur den Durchschnitt ansehen.

Wer haftet, wenn beim Arbeiten etwas beschädigt wird?

Der ausführende Betrieb über seine Betriebshaftpflicht. Deshalb ist es sinnvoll, vor Beginn Fotos vom Zustand zu machen und Schäden sofort zu melden, nicht erst nach Abschluss.

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Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. wo-wer-was.de ist unabhängig und mit keinem der gelisteten Betriebe verbunden.