Taxi und Mietwagen in Buchen
Für Taxi und Mietwagen gibt es in Buchen noch keinen Eintrag. Über das Formular lässt sich der erste kostenlos nachtragen.
- 0Einträge
- 18.203Einwohner
- Baden-WürttembergBundesland
- 74722Postleitzahl
Diese Seite ist der Ausgangspunkt für Taxi und Mietwagen in Buchen. Sie nennt die verzeichneten Betriebe und beschreibt, was diese Arbeit ausmacht und wo die Unterschiede zwischen Angeboten liegen.
In Buchen läuft bei Taxi und Mietwagen vieles über den persönlichen Kontakt. Ein Anruf am Vormittag bringt hier oft mehr als drei Formularanfragen.
Verwaltungstechnisch gehört Buchen zum Landkreis Neckar-Odenwald-Kreis (Baden-Württemberg). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. Der Ort hat 18.203 Einwohner und die Postleitzahl 74722. Insgesamt führt das Verzeichnis 181 Einträge für Buchen über alle Branchen hinweg. Mit 31.6 Kilometern Entfernung ist Bad Mergentheim der nächste größere Ort, was die Auswahl in Buchen praktisch erweitert.
Diese Betriebe sind erfasst
In Buchen ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Ruftaxi Wald-Michelbach, rund 38 km
- Bärentorplatz Leimen, rund 48.3 km
- Taxi-Grau Eppingen, rund 52 km
- Taxi Hennermann Ochsenfurt, rund 53.4 km
- Taxiunternehmen Arshad Kamran KD Würzburg, rund 53.4 km
- Feudenheim Mannheim, rund 55.6 km
- Anruf-Sammel-Taxi Mozartweg Bad Schönborn, rund 59.4 km
- Hauptbahnhof West Darmstadt, rund 62.3 km
Wer in Buchen im Bereich Taxi und Mietwagen arbeitet, kann sich hier kostenlos eintragen lassen. Pflicht sind nur Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit. Betrieb eintragen
Was Sie wissen sollten
Für Taxis gilt eine Ausnahme von der Kindersitzpflicht, auf dem Rücksitz dürfen Kinder auch ohne Rückhalteeinrichtung befördert werden. Wer dennoch einen Sitz möchte, meldet das bei der Bestellung an, denn nicht jedes Fahrzeug führt einen mit. Für Rollstühle braucht es besonders ausgestattete Wagen, die in vielen Städten nur in begrenzter Zahl fahren.
Im Pflichtfahrgebiet gilt für Taxis eine Beförderungspflicht, eine Fahrt darf also nicht beliebig abgelehnt werden. Bei Vorbestellungen kann ein Zuschlag anfallen. Wenn Sie Gepäck, Tiere, einen Kindersitz oder einen Rollstuhl mitführen, sagen Sie das bei der Bestellung, denn dafür braucht es das passende Fahrzeug, und das steht nicht an jedem Halteplatz.
Typische Leistungen
Typischerweise wird Folgendes angeboten. Wer mehrere dieser Punkte zugleich braucht, sollte das gleich in der Anfrage nennen.
- Großraumtaxi und Rollstuhltransport
- Vorbestellung zum Festtermin
- Kurierfahrten
- Krankenfahrten mit Verordnung
Was vor der Vergabe geklärt sein sollte
Prüfen Sie bei Taxi und Mietwagen, ob der Betrieb den Auftrag selbst ausführt oder weitergibt. Beides ist üblich, aber es ändert, wer für Mängel gerade steht.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Gewährleistung | Fristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen |
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
| Zwischenstand | Bei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen |
| Material | Klären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet |
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
Kosten und Angebote
Hier stehen bewusst keine Durchschnittspreise für Taxi und Mietwagen. Solche Zahlen klingen hilfreich, führen aber regelmäßig zu Erwartungen, die kein Betrieb in Buchen einhalten kann.
In der Umgebung
Die Grenze von Landkreis Neckar-Odenwald-Kreis ist für Betriebe keine Grenze. Wer in Buchen sucht und nichts findet, sollte den Radius erweitern, bevor er die Suche aufgibt.
Auch gesucht in dieser Stadt
Häufige Fragen
Wie reklamiere ich eine zu teure Fahrt?
Notieren Sie Konzessionsnummer, Datum, Uhrzeit, Start und Ziel und lassen Sie sich eine Quittung geben. Beschwerden richten Sie an das Unternehmen und an die Genehmigungsbehörde der Kommune, die den Tarif festsetzt. Bei Fahrten über das Pflichtfahrgebiet hinaus zählt die vorher getroffene Preisvereinbarung.
Darf ein Taxi eine kurze Fahrt ablehnen?
Im Pflichtfahrgebiet gilt die Beförderungspflicht, eine kurze Strecke ist kein Ablehnungsgrund. Ablehnen darf der Fahrer nur in begründeten Ausnahmefällen, etwa bei Gefahr oder erheblicher Verschmutzung. Beschwerden nimmt die Genehmigungsbehörde entgegen, dafür brauchen Sie die Konzessionsnummer, die im Fahrzeug ausgewiesen ist.
Was kosten Gepäck oder eine Vorbestellung?
Das regelt die kommunale Taxiordnung. Viele Tarife sehen Zuschläge für Vorbestellung, Großraumfahrzeuge oder die Beförderung von Tieren vor, während normales Gepäck meist enthalten ist. Der gültige Tarif hängt im Fahrzeug aus. Fragen Sie bei der Bestellung nach Zuschlägen, dann gibt es am Ziel keine Überraschung.
Wie erkenne ich, ob ein Angebot vollständig ist?
Ein vollständiges Angebot benennt die Leistung, die Menge oder Fläche, das Material und den Zeitraum. Fehlt eine dieser Angaben, ist der Betrag später verhandelbar, und zwar nicht zu Ihren Gunsten.
Was ist eine Anfahrtspauschale?
Ein fester Betrag für die Anreise, unabhängig von der Arbeitszeit. Bei kleinen Aufträgen macht sie oft den größeren Teil der Rechnung aus, deshalb sollte sie im Angebot getrennt ausgewiesen sein.
Bekomme ich etwas von der Steuer zurück?
Für Arbeiten im eigenen Haushalt sind 20 Prozent der Lohnkosten absetzbar, bei Handwerkerleistungen bis 1.200 Euro im Jahr. Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung, Barzahlung wird nicht anerkannt.
Begriffe dazu
Hinweis: Diese Seite ist redaktionell zusammengestellt und nicht amtlich. Für den Einzelfall gilt die Auskunft des Anbieters. Angaben mit Stand 09/2026.