Personaldienstleister in Büttelborn
Zu Personaldienstleister liegt für Büttelborn bislang kein Eintrag vor. Das heißt nicht, dass es keinen Betrieb gibt: Die Liste wächst über Einreichungen und offene Daten.
- 0Einträge
- 15.068Einwohner
- HessenBundesland
- 64572Postleitzahl
Job, Zeitarbeit, Vermittlung, Bewerbung: Dafür braucht es in Büttelborn einen Betrieb, der frei ist und zur Aufgabe passt. Beides lässt sich vorher klären, und diese Seite zeigt wie.
In einem Ort dieser Größe gibt es bei Personaldienstleister oft nur wenige Anbieter direkt am Ort. Die Umgebungsliste unten ist deshalb Teil der Antwort.
Verwaltungstechnisch gehört Büttelborn zum Landkreis Groß-Gerau (Hessen). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. Der Ort hat 15.068 Einwohner und die Postleitzahl 64572. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 68 Einträge. Mit 10.3 Kilometern Entfernung ist Darmstadt der nächste größere Ort, was die Auswahl in Büttelborn praktisch erweitert.
Die Einträge im Überblick
In Büttelborn ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Jobcenter Groß-Gerau, rund 2.8 km
- Jobcenter Groß-Gerau Fachbereich Amtsartzt Groß-Gerau, rund 2.8 km
- Jobcenter Darmstadt, rund 8.8 km
- Agentur für Arbeit Darmstadt, rund 9.8 km
- Piening Rüsselsheim am Main, rund 10.1 km
- Wico Rüsselsheim am Main, rund 10.1 km
- Lentium Personal Rüsselsheim am Main, rund 10.1 km
- Tertia Rüsselsheim am Main, rund 10.2 km
Fehlt Ihr Betrieb in dieser Liste? Tragen Sie ihn kostenlos ein, wir prüfen die Angaben und schalten den Eintrag frei. Betrieb eintragen
Das Besondere an dieser Branche
In der Zeitarbeit ist die Überlassung an denselben Entleiher gesetzlich auf achtzehn Monate begrenzt und nach neun Monaten greift der Anspruch auf gleiche Bezahlung wie die Stammbelegschaft, von beidem kann durch Tarifvertrag abgewichen werden. Abgerechnet wird zwischen den Unternehmen über einen Stundenverrechnungssatz mit Zuschlägen für Nacht, Wochenende und Feiertag, nicht über den Lohn der eingesetzten Person.
Arbeitnehmerüberlassung und Personalvermittlung sind zwei verschiedene Geschäfte. Bei der Überlassung bleibt der Arbeitsvertrag beim Verleiher, der eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit braucht, und Sie arbeiten im Betrieb des Entleihers. Bei der Vermittlung entsteht ein Arbeitsvertrag direkt mit dem Unternehmen, das Honorar trägt in aller Regel der einstellende Betrieb, nicht die bewerbende Person.
Was üblicherweise angeboten wird
Die folgende Aufstellung beschreibt die Branche, nicht einen einzelnen Betrieb. Sie hilft vor allem dabei, die eigene Anfrage präziser zu formulieren.
- Arbeitnehmerüberlassung
- Bewerbungsunterlagen prüfen
- Helfer- und Facharbeitspositionen
- Übernahmeoption beim Kunden
Woran Sie Angebote messen
Achten Sie bei Personaldienstleister darauf, wie genau die Aufgabe im Angebot beschrieben ist. Eine Zeile mit einer Pauschale ist bequem zu lesen und im Streitfall wertlos.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
| Gewährleistung | Fristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen |
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
| Rechnung | Pflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben |
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
Was den Preis bestimmt
Bei Personaldienstleister wird häufig nach Aufwand abgerechnet, wenn sich der Umfang vorher nicht sicher bestimmen lässt. Dann sollten Sie eine Obergrenze vereinbaren, ab der Rücksprache gehalten wird.
Nachbarorte
Büttelborn gehört zu Landkreis Groß-Gerau. Wer dort keinen passenden Betrieb findet, sollte den Radius auf die angrenzenden Gemeinden erweitern.
- Personaldienstleister Groß-Gerau
- Personaldienstleister Griesheim
- Personaldienstleister Weiterstadt
- Personaldienstleister Nauheim
- Personaldienstleister Riedstadt
- Personaldienstleister Trebur
- Personaldienstleister Darmstadt
- Personaldienstleister Mörfelden-Walldorf
- Personaldienstleister Pfungstadt
- Personaldienstleister Rüsselsheim am Main
Auch gesucht in dieser Stadt
Nachgefragt
Zahle ich als Bewerber etwas?
Bei der Vermittlung in eine Festanstellung zahlt üblicherweise das einstellende Unternehmen. Von Arbeitsuchenden darf ein Vermittler nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen Geld verlangen, etwa gegen einen von der Arbeitsagentur ausgestellten Vermittlungsgutschein. Wer vorab Gebühren für Bewerbungsunterlagen oder Datenbankaufnahme fordert, ist mit Vorsicht zu behandeln.
Woran erkenne ich einen seriösen Anbieter?
An der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung, an einem schriftlichen Arbeitsvertrag vor dem ersten Einsatztag, an nachvollziehbaren Abrechnungen mit ausgewiesenen Zuschlägen und daran, dass von Ihnen kein Geld verlangt wird. Unklare Angaben zum Einsatzbetrieb, Barzahlung und Druck zur sofortigen Unterschrift sind Warnzeichen.
Was steht in einem Zeitarbeitsvertrag?
Der Verleiher als Arbeitgeber, der in Bezug genommene Tarifvertrag, die Eingruppierung, die regelmäßige Arbeitszeit und der Einsatz an wechselnden Orten. Prüfen Sie die Regelungen zu Arbeitszeitkonto, Fahrtkosten und Kündigung in der Probezeit. Der konkrete Einsatz wird zusätzlich schriftlich mitgeteilt.
Wie melde ich einen Mangel richtig?
Schriftlich, mit Beschreibung des Mangels und einer angemessenen Frist zur Nachbesserung. Wichtig ist die Reihenfolge: Erst Nachbesserung verlangen, dann erst über Minderung oder Ersatzvornahme nachdenken.
Was tun, wenn die Angaben zu einem Betrieb falsch sind?
Melden Sie es. Belegbare Korrekturen werden übernommen, Löschwünsche von Betriebsinhabern ohne Rückfrage umgesetzt.
Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Hintergrund und Begriffe
wo-wer-was.de ist ein unabhängiges Verzeichnis und kein amtliches Portal. Verbindliche Auskünfte erteilt der jeweilige Betrieb oder die zuständige Stelle. Stand der Daten: 09/2026.