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Taxi und Mietwagen in Celle

Kurz gesagt

In Celle sind derzeit 1 Betriebe im Bereich Taxi und Mietwagen verzeichnet. Die Liste unten zeigt Name, Adresse und, soweit hinterlegt, Kontakt und Öffnungszeiten.

Ob es um Taxi bestellen, Krankenfahrt, Flughafentransfer geht oder um eine kleinere Arbeit zwischendurch: Diese Übersicht für Celle zeigt die verzeichneten Betriebe und erklärt, wie ein Vergleich sinnvoll aufgebaut wird.

Mittelstädte wie Celle liegen bei Taxi und Mietwagen oft im Schatten der nächsten Großstadt. Betriebe von dort fahren her, rechnen die Anfahrt aber mit ein.

Verwaltungstechnisch gehört Celle zum Landkreis Celle (Niedersachsen). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. Der Ort hat 70.293 Einwohner. Auf die Einwohnerzahl gerechnet sind das rund 0,1 Einträge je 10.000 Einwohner, also eher dünn besetzt. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 550 Einträge. Hambühren liegt etwa 7 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Celle.

Diese Betriebe sind erfasst

Dieses Verzeichnis lebt von Ergänzungen. Wenn Sie einen Betrieb in Celle kennen, der hier fehlt, tragen Sie ihn ein. Betrieb eintragen

Aus der Praxis dieser Branche

Für Taxis gilt eine Ausnahme von der Kindersitzpflicht, auf dem Rücksitz dürfen Kinder auch ohne Rückhalteeinrichtung befördert werden. Wer dennoch einen Sitz möchte, meldet das bei der Bestellung an, denn nicht jedes Fahrzeug führt einen mit. Für Rollstühle braucht es besonders ausgestattete Wagen, die in vielen Städten nur in begrenzter Zahl fahren.

Taxi und Mietwagen mit Fahrer sind zwei verschiedene Genehmigungen. Das Taxi darf am Halteplatz warten, auf der Straße herangewinkt werden und rechnet nach behördlich festgesetztem Tarif mit geeichtem Taxameter ab. Mietwagen müssen dagegen nach jeder Fahrt zum Betriebssitz zurück und dürfen frei vereinbarte Preise nehmen. Daher stammen die Preisunterschiede zwischen Anbietern.

Womit diese Betriebe beauftragt werden

Was Betriebe im Bereich Taxi und Mietwagen typischerweise anbieten. Der Umfang unterscheidet sich von Betrieb zu Betrieb, die Liste ist ein Anhaltspunkt und keine Zusicherung.

  • Flughafen- und Bahnhofstransfer
  • Taxifahrten im Stadtgebiet
  • Großraumtaxi und Rollstuhltransport
  • Vorbestellung zum Festtermin

Was vor der Vergabe geklärt sein sollte

Für Taxi und Mietwagen gilt: Ein schriftliches Angebot mit klaren Positionen ist die Grundlage jeder späteren Reklamation. Mündliche Zusagen lassen sich im Streitfall kaum belegen.

Ablauf eines Auftrags
SchrittWorauf es ankommt
OrtsterminBei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll
UnterlagenGrundriss, Fotos oder Maße bereitlegen, das spart eine Rückfragerunde
Unterlagen danachRechnung, Protokolle und Garantiekarten zusammen ablegen
ZahlungsweiseÜberweisung statt bar, sonst entfällt der Steuerbonus
AbnahmeGemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten

Kosten und Angebote

Nachträge sind bei Taxi und Mietwagen der Normalfall, sobald sich die Ausgangslage anders darstellt als angenommen. Klären Sie vorab, wie mit solchen Nachträgen verfahren wird.

In der Umgebung

Wer in Celle vergleicht, sollte die Nachbarorte in Landkreis Celle einbeziehen. Ein paar Kilometer mehr Anfahrt sind oft günstiger als ein knappes Angebot vom überlasteten Betrieb um die Ecke.

Weitere Einträge am Ort

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Was oft gefragt wird

Zahlt die Krankenkasse eine Fahrt zur Behandlung?

Krankenfahrten sind erstattungsfähig, wenn sie ärztlich verordnet und in der Regel vorher von der Krankenkasse genehmigt wurden. Es fällt die gesetzliche Zuzahlung an. Ohne Verordnung zahlen Sie selbst. Klären Sie Verordnung und Genehmigung vor dem Termin, nachträglich ist eine Erstattung schwierig.

Darf ein Taxi eine kurze Fahrt ablehnen?

Im Pflichtfahrgebiet gilt die Beförderungspflicht, eine kurze Strecke ist kein Ablehnungsgrund. Ablehnen darf der Fahrer nur in begründeten Ausnahmefällen, etwa bei Gefahr oder erheblicher Verschmutzung. Beschwerden nimmt die Genehmigungsbehörde entgegen, dafür brauchen Sie die Konzessionsnummer, die im Fahrzeug ausgewiesen ist.

Muss ein Taxi Kartenzahlung anbieten?

Bundesweit ist das nicht vorgeschrieben, einzelne Kommunen machen es in ihrer Taxiordnung zur Auflage. Fragen Sie deshalb bei der Bestellung nach dem Zahlungsweg, besonders bei Flughafenfahrten und größeren Beträgen. Kindersitze sowie Platz für Gepäck oder Rollstuhl sollten Sie ebenfalls vorab angeben.

Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?

Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.

Wie kommt ein Betrieb in diese Liste?

Über das Eintragsformular oder über OpenStreetMap. Der Eintrag ist kostenlos, jede Einreichung wird vor der Veröffentlichung gesichtet.

Woran erkenne ich einen unseriösen Anbieter?

An fehlender Anschrift, Druck zur sofortigen Unterschrift, Weigerung, schriftlich zu kalkulieren, und an Werbung, die eine Nähe vortäuscht, die es nicht gibt. Seriöse Betriebe haben kein Problem mit Bedenkzeit.

Passende Erklärungen

Dieses Verzeichnis ist unabhängig, werbefrei in der Sortierung und nicht amtlich. Datenstand 09/2026, Korrekturen jederzeit möglich.