Antiquariat an der Linie 3 - Alte Bücher und Papier
Ludwigshöhstraße 1, 64285 Darmstadt
16 Einträge zu Buchhandlungen sind für Darmstadt hinterlegt. Wo Telefon, Website oder Öffnungszeiten fehlen, fehlen sie auch in der Datenquelle.
Einen Buchhandlung in Darmstadt zu finden ist eine Frage von Verfügbarkeit und Passung. Diese Seite trägt beides zusammen: die gelisteten Betriebe und die Kriterien, die zählen.
Als Großstadt bietet Darmstadt bei Buchhandlungen eine gute Mischung aus Auswahl und überschaubaren Wegen. Auslastung ist hier meist das größere Thema als Verfügbarkeit.
Darmstadt gehört keinem Landkreis an, sondern nimmt als kreisfreie Stadt in Hessen auch die Kreisaufgaben selbst wahr. Der Ort hat 164.792 Einwohner. Das ergibt etwa 1,0 Einträge je 10.000 Einwohner. Für Buchhandlungen ist das im üblichen Rahmen. Über alle Branchen zusammen sind für Darmstadt 1423 Einträge erfasst. Mit 5.1 Kilometern Entfernung ist Weiterstadt der nächste größere Ort, was die Auswahl in Darmstadt praktisch erweitert.
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Über das Barsortiment ist fast jeder lieferbare Titel kurzfristig zu beschaffen, bei rechtzeitiger Bestellung meist zum nächsten Werktag, ohne Aufschlag. Eine Buchhandlung ist damit kein Lager, sondern ein Zugang zum gesamten Verzeichnis lieferbarer Bücher. Schulbuchlisten prägen den Spätsommer, das Weihnachtsgeschäft den Dezember, und in beiden Zeiträumen laufen Nachlieferungen langsamer als sonst.
Neue Bücher kosten in Deutschland überall dasselbe, der Verlag setzt den Preis fest und alle Händler sind daran gebunden. Ein Preisvergleich zwischen Buchhandlungen bringt deshalb nichts. Unterschiedlich sind Beratung, Vorrat und Liefergeschwindigkeit. Nicht preisgebunden sind gebrauchte Bücher, Mängelexemplare und Titel, deren Bindung der Verlag nach der gesetzlichen Frist aufgehoben hat.
Die folgende Aufstellung beschreibt die Branche, nicht einen einzelnen Betrieb. Sie hilft vor allem dabei, die eigene Anfrage präziser zu formulieren.
Achten Sie bei Buchhandlungen darauf, wie genau die Aufgabe im Angebot beschrieben ist. Eine Zeile mit einer Pauschale ist bequem zu lesen und im Streitfall wertlos.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Unterlagen danach | Rechnung, Protokolle und Garantiekarten zusammen ablegen |
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
| Zahlungsweise | Überweisung statt bar, sonst entfällt der Steuerbonus |
| Erreichbarkeit | Feste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht |
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
Nachträge sind bei Buchhandlungen der Normalfall, sobald sich die Ausgangslage anders darstellt als angenommen. Klären Sie vorab, wie mit solchen Nachträgen verfahren wird.
Darmstadt teilt sich mit den umliegenden Gemeinden in Kreisfreie Stadt Darmstadt denselben Kreis von Betrieben. Mehrere Anfragen im Umkreis erhöhen die Trefferquote deutlich.
Beschreiben Sie Inhalt, Umschlagfarbe, ungefähres Erscheinungsjahr und wo Sie es gesehen haben. Buchhandlungen suchen im Verzeichnis lieferbarer Bücher über Schlagwörter, Verlag und Reihe. Ist der Titel vergriffen, hilft die antiquarische Suche, dort sind die Preise frei und richten sich nach Zustand und Seltenheit.
Im Laden gekauft gibt es kein gesetzliches Rückgaberecht, Rücknahme ist Kulanz und meist nur bei unbenutzter Ware möglich. Bei einer Bestellung im Internet oder am Telefon gelten die vierzehn Tage Widerrufsfrist im Fernabsatz. Bei Druckfehlern oder loser Bindung greift die Gewährleistung.
Ja, Vorbestellungen sind üblich und kosten nichts zusätzlich, der Titel wird zum Erscheinungstag reserviert. Bei stark nachgefragten Neuerscheinungen ist das der sicherste Weg, weil die erste Auflage mitunter am Erscheinungstag vergriffen ist. Verschiebt der Verlag den Termin, meldet sich der Laden.
Zwei bis drei reichen, wenn alle dieselbe Leistungsbeschreibung bekommen haben. Mehr Angebote erhöhen vor allem den Aufwand und verzögern den Start.
Über das Eintragsformular oder über OpenStreetMap. Der Eintrag ist kostenlos, jede Einreichung wird vor der Veröffentlichung gesichtet.
Bei berechtigten Mängeln ja, in angemessener Höhe. Als Faustregel gilt ein Vielfaches der voraussichtlichen Beseitigungskosten. Ein pauschaler Abzug ohne benannten Mangel ist dagegen selbst eine Vertragsverletzung.
Redaktioneller Hinweis: Diese Seite gibt den Datenstand 09/2026 wieder. wo-wer-was.de gehört zu keinem der gelisteten Betriebe und vermittelt keine Aufträge.