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Imbiss und Lieferdienst in Darmstadt

Kurz gesagt

Aktuell stehen für Darmstadt 87 Einträge zum Stichwort Imbiss und Lieferdienst im Verzeichnis. Sortiert wird nach Vollständigkeit der Angaben, nicht nach Bezahlung.

Wer Lieferung, Abholung, schnelles Essen in Darmstadt beauftragen will, steht vor der Frage, wen er anfragt und woran er die Antworten misst. Diese Seite hilft bei beidem.

Darmstadt ist eine Großstadt mit etwa 164.792 Einwohnern. Im Bereich Imbiss und Lieferdienst gibt es in der Regel mehrere Betriebe zur Auswahl.

Darmstadt gehört keinem Landkreis an, sondern nimmt als kreisfreie Stadt in Hessen auch die Kreisaufgaben selbst wahr. Der Ort hat 164.792 Einwohner. Das ergibt etwa 5,3 Einträge je 10.000 Einwohner. Für Imbiss und Lieferdienst ist das überdurchschnittlich dicht. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 1423 Einträge. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Weiterstadt, rund 5.1 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Darmstadt in der Regel mit an.

Diese Betriebe sind erfasst

Buns&Pattys

Lauteschlägerstraße 3, 64289 Darmstadt

  • Öffnungszeiten Di–Do 12:00–22:00 Uhr, Fr, Sa 12:00–24:00 Uhr, So 14:00–22:00 Uhr

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ChefET

Kirchstraße 18, 64283 Darmstadt

  • Öffnungszeiten Mo, Di, Do 11:00–22:00 Uhr · Fr 11:00–23:00 Uhr · Sa 12:00–23:00 Uhr · So 12:00–22:00 Uhr

Details zum Eintrag

Dunkin'

Am Hauptbahnhof 20, 64293 Darmstadt

  • Öffnungszeiten Mo–Fr 08:00–20:00 Uhr · Sa 08:00–20:00 Uhr · So, Feiertags 08:00–20:00 Uhr

Details zum Eintrag

Goldies

Elisabethenstraße 21, 64283 Darmstadt

  • Öffnungszeiten So–Do 11:00–23:00 Uhr, Fr, Sa 11:00–01:00 Uhr

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McDonald's

Heidelberger Straße 189a, 64285 Darmstadt

  • Öffnungszeiten Mo–Fr 00:00–02:00 Uhr und 09:00–24:00 Uhr · Sa, So, Feiertags 00:00–04:00 Uhr und 09:00–24:00 Uhr

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Pizzaboy

Im Tiefen See 1, 64293 Darmstadt

  • Öffnungszeiten Mo–Do 11:00–22:00 Uhr · Fr 11:00–23:00 Uhr · Sa 12:00–23:00 Uhr · Feiertags, So 12:00–22:00 Uhr

Details zum Eintrag

Einträge 1 bis 60 von 87, sortiert nach Vollständigkeit der Angaben. Hervorgehobene Einträge stehen oben und sind gekennzeichnet.

Seite 1 von 2 · 87 Einträge insgesamt

Sie finden Ihren Betrieb hier nicht oder die Angaben stimmen nicht mehr? Beides lässt sich über das Formular korrigieren, kostenlos und ohne Vertrag. Betrieb eintragen

Aus der Praxis dieser Branche

Der Standort bestimmt die Wirtschaftlichkeit stärker als die Karte: Frequenzlagen an Bahnhöfen und Ausgehstraßen kosten hohe Miete, tragen dafür das Nacht- und Wochenendgeschäft. Ein Preisverzeichnis muss gut sichtbar aushängen, in Betrieben mit Sitzplätzen auch für die Getränke. Sitzplätze ändern dabei den Aufwand für Reinigung, Personal und Sanitäranlagen erheblich.

Wer mit leicht verderblichen Lebensmitteln arbeitet, braucht vor Aufnahme der Tätigkeit eine Belehrung durch das Gesundheitsamt und danach regelmäßige Folgebelehrungen im Betrieb. Elektronische Kassen müssen eine zertifizierte Sicherheitseinrichtung haben, und für jeden Vorgang ist ein Beleg auszugeben, auch wenn ihn niemand mitnimmt. Das erklärt die Bons, die an vielen Theken liegen bleiben.

Das gehört zum Leistungsbild

Diese Leistungen gehören üblicherweise zum Bild. Ob ein einzelner Betrieb sie alle abdeckt, steht damit nicht fest und sollte vorher gefragt werden.

  • Speisen zum Mitnehmen
  • Pizza, Döner, Asiatisch oder Burger
  • Lieferung im Stadtgebiet
  • Familien- und Partyportionen

Woran Sie Angebote messen

Achten Sie bei Imbiss und Lieferdienst darauf, wie genau die Aufgabe im Angebot beschrieben ist. Eine Zeile mit einer Pauschale ist bequem zu lesen und im Streitfall wertlos.

Der Weg von der Anfrage zur Abnahme
SchrittWorauf es ankommt
OrtsterminBei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll
TerminfensterKonkreten Ausführungszeitraum vereinbaren, nicht nur den Startzeitpunkt
RechnungPflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben
VorauswahlZwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort
GewährleistungFristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen

Wie abgerechnet wird

Der günstigste Betrieb für Imbiss und Lieferdienst ist nicht automatisch der teuerste Fehler, aber ein Angebot, das deutlich unter den anderen liegt, verdient eine Rückfrage statt einer Unterschrift.

Betriebe in der Nähe

Wer in Darmstadt vergleicht, sollte die Nachbarorte in Kreisfreie Stadt Darmstadt einbeziehen. Ein paar Kilometer mehr Anfahrt sind oft günstiger als ein knappes Angebot vom überlasteten Betrieb um die Ecke.

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Nachgefragt

Lohnt Vorbestellen für größere Mengen?

Ja. Zehn Portionen in der Mittagsspitze bringen jeden kleinen Betrieb aus dem Takt und Ihre Wartezeit steigt entsprechend. Mit einer halben Stunde Vorlauf und einer festen Abholzeit wird parallel vorbereitet. Nennen Sie dabei auch Sonderwünsche, die sonst einzeln nachgefragt werden müssen.

Warum ist die Bestellung über die App teurer?

Lieferplattformen behalten eine Provision vom Bestellwert ein, dazu kommen Verpackung und Fahrtkosten. Manche Betriebe legen das auf die Plattformpreise um und halten den Thekenpreis niedriger. Bei telefonischer Bestellung mit Abholung bleibt mehr im Betrieb, daher die verbreiteten Abholrabatte.

Woran erkenne ich einen sauberen Betrieb?

An der Frittieröl-Farbe, an der Ordnung hinter der Theke, an sauberen Ablagen und daran, ob rohes und fertiges Essen getrennt gehandhabt wird. Ein Blick auf den Getränkekühlschrank und die Toilette sagt oft mehr als die Fassade. Lebensmittelkontrollen laufen unangekündigt und stichprobenartig.

Sind die Betriebe nach Qualität sortiert?

Nein. Sortiert wird nach Vollständigkeit der hinterlegten Angaben, hervorgehobene Einträge stehen oben und sind als solche gekennzeichnet. Eine Bewertung der Arbeitsqualität findet hier nicht statt.

Muss ich eine Anzahlung leisten?

Bei größeren Aufträgen ist eine Abschlagszahlung üblich, vor allem wenn Material vorfinanziert wird. Ungewöhnlich ist eine Vorkasse über den vollen Betrag, besonders bei einem Betrieb, mit dem Sie noch nie gearbeitet haben.

Darf ich einen Teil der Rechnung zurückbehalten?

Bei berechtigten Mängeln ja, in angemessener Höhe. Als Faustregel gilt ein Vielfaches der voraussichtlichen Beseitigungskosten. Ein pauschaler Abzug ohne benannten Mangel ist dagegen selbst eine Vertragsverletzung.

Hintergrund und Begriffe

Stand 09/2026. Die Angaben sind redaktionell und unverbindlich. Für Auskünfte zum Einzelfall wenden Sie sich an den Betrieb oder die zuständige Stelle.