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Zoohandlungen und Tierbedarf in Ellwangen

Kurz gesagt

Für den Bereich Zoohandlungen und Tierbedarf führt diese Seite 2 Betriebe in Ellwangen, jeweils mit Adresse und den Kontaktwegen, die in der Quelle stehen.

Zwischen der ersten Anfrage und dem fertigen Auftrag liegen bei Zoohandlungen und Tierbedarf meist mehrere Entscheidungen. Diese Seite für Ellwangen nimmt sie der Reihe nach durch und listet die Betriebe, die hier verzeichnet sind.

In Ellwangen kennen sich die Betriebe im Bereich Zoohandlungen und Tierbedarf untereinander. Das hat einen praktischen Vorteil: Wer keine Kapazität hat, nennt oft jemanden, der welche hat.

Ellwangen liegt im Landkreis Ostalbkreis in Baden-Württemberg. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Auf die Postleitzahl 73479 kommen 25.372 Einwohner. Auf die Einwohnerzahl gerechnet sind das rund 0,8 Einträge je 10.000 Einwohner, also eher dünn besetzt. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 181 Einträge. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Schwäbisch Gmünd, rund 29.2 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Ellwangen in der Regel mit an.

Betriebe im Verzeichnis

Wer in Ellwangen im Bereich Zoohandlungen und Tierbedarf arbeitet, kann sich hier kostenlos eintragen lassen. Pflicht sind nur Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit. Betrieb eintragen

Was diese Arbeit ausmacht

Der größte Teil des Umsatzes ist Tierbedarf: Futter, Streu, Zubehör, Pflegeprodukte und Technik für Aquarien und Terrarien. Hier konkurriert der Laden vor Ort mit Filialketten und Onlinehändlern, deshalb ist Beratung sein wichtigstes Argument. Gerade bei Aquaristik und Terraristik hängt das Wohl der Tiere an Wasserwerten, Temperatur und Beleuchtung, die ein Fachgeschäft messen und erklären kann.

Im Laden gekaufte Ware können Sie nicht einfach zurückgeben, ein gesetzliches Umtauschrecht für mangelfreie Ware gibt es im stationären Handel nicht. Viele Geschäfte nehmen ungeöffnetes Futter trotzdem aus Kulanz zurück, fragen Sie beim Kauf danach. Bei Bestellungen im Internet gilt dagegen in der Regel das gesetzliche Widerrufsrecht von vierzehn Tagen. Ist Ware mangelhaft, stehen Ihnen in beiden Fällen die Gewährleistungsrechte zu.

Das gehört zum Leistungsbild

Was Betriebe im Bereich Zoohandlungen und Tierbedarf typischerweise anbieten. Der Umfang unterscheidet sich von Betrieb zu Betrieb, die Liste ist ein Anhaltspunkt und keine Zusicherung.

  • Aquaristik und Terraristik
  • Pflege- und Hygieneprodukte
  • Zubehör, Leinen und Transportboxen
  • Futter für Hund, Katze und Kleintiere

Was vor der Vergabe geklärt sein sollte

Bei Zoohandlungen und Tierbedarf ist die Erreichbarkeit ein unterschätztes Kriterium. Ein Betrieb, der auf Rückfragen antwortet, arbeitet auch während des Auftrags meist verlässlicher.

Was wann zu klären ist
SchrittWorauf es ankommt
ZwischenstandBei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen
AngebotPositionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen
MaterialKlären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet
AusführungÄnderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich
VorauswahlZwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort

Was das kostet

Preise im Bereich Zoohandlungen und Tierbedarf lassen sich nicht bundesweit angeben. Sie hängen an Auftragsgröße, Zustand vor Ort und Auslastung. Belastbar ist nur ein Angebot für Ihren konkreten Fall.

Im Umkreis

Zuständigkeiten und Gebührenordnungen unterscheiden sich in Baden-Württemberg teils von Nachbarbundesländern. Für Ellwangen gilt das Landesrecht von Baden-Württemberg.

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Was oft gefragt wird

Warum rät die Zoohandlung zu zwei Kaninchen?

Kaninchen und Meerschweinchen sind Gruppentiere, einzeln gehalten leiden sie. Gute Fachgeschäfte raten deshalb zu mindestens zwei Tieren und einem ausreichend großen Gehege statt zum kleinen Starterset. Auch im Tierheim warten passende Paare.

Darf eine Zoohandlung Tiere verkaufen?

Ja, wenn sie dafür eine Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Nummer 8 Buchstabe b des Tierschutzgesetzes hat. Das gilt für alle Wirbeltiere, also auch für Fische und Vögel, nicht aber für wirbellose Tiere wie Garnelen oder Schnecken. Die Erlaubnis erteilt und überwacht das Veterinäramt.

Wie erkenne ich, ob ein Angebot vollständig ist?

Ein vollständiges Angebot benennt die Leistung, die Menge oder Fläche, das Material und den Zeitraum. Fehlt eine dieser Angaben, ist der Betrag später verhandelbar, und zwar nicht zu Ihren Gunsten.

Sind die Einträge in diesem Verzeichnis geprüft?

Die Grunddaten stammen aus offenen Datenquellen und aus eingereichten Einträgen, die vor der Freischaltung gesichtet werden. Qualifikationen und Versicherungen werden nicht geprüft, und das wird hier auch nicht behauptet.

Warum stehen bei manchen Einträgen keine Öffnungszeiten?

Weil sie in der Quelle nicht hinterlegt sind. Öffnungszeiten werden hier nicht geschätzt und nicht aus üblichen Zeiten abgeleitet.

Passende Erklärungen

wo-wer-was.de ist ein unabhängiges Verzeichnis und kein amtliches Portal. Verbindliche Auskünfte erteilt der jeweilige Betrieb oder die zuständige Stelle. Stand der Daten: 09/2026.