Taxi und Mietwagen in Eschborn
Kein Eintrag zu Taxi und Mietwagen in Eschborn bisher. Hier wird nichts erfunden, um eine Liste zu füllen: Was fehlt, fehlt sichtbar.
- 0Einträge
- 22.551Einwohner
- HessenBundesland
- 65760Postleitzahl
Diese Seite ist der Ausgangspunkt für Taxi und Mietwagen in Eschborn. Sie nennt die verzeichneten Betriebe und beschreibt, was diese Arbeit ausmacht und wo die Unterschiede zwischen Angeboten liegen.
Bei Taxi und Mietwagen sind in einer Stadt dieser Größe Terminfenster häufig knapper als in Ballungsräumen. Frühzeitige Anfrage ist der praktische Hebel.
Eschborn liegt im Landkreis Main-Taunus-Kreis in Hessen. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Der Ort hat 22.551 Einwohner und die Postleitzahl 65760. Über alle Branchen zusammen sind für Eschborn 400 Einträge erfasst. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Frankfurt am Main, rund 8.7 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Eschborn in der Regel mit an.
Die Einträge im Überblick
In Eschborn ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Suleiman, Balsam Frankfurt am Main, rund 5.3 km
- Engelmann Kurt Frankfurt am Main, rund 5.6 km
- Oberursel Bahnhof Oberursel, rund 6.3 km
- Opernplatz Frankfurt am Main, rund 7.8 km
- Taxibetrieb Nordend Frankfurt am Main, rund 8.1 km
- Kurhaus Bad Homburg vor der Höhe, rund 9.9 km
- 44 K3 Frankfurt am Main, rund 10.5 km
- Offenbach Hauptbahnhof Offenbach am Main, rund 14.2 km
Diese Liste ist nicht vollständig und behauptet das auch nicht. Wer in Eschborn im Bereich Taxi und Mietwagen arbeitet, kann sie in wenigen Minuten ergänzen. Betrieb eintragen
Was Sie wissen sollten
Der Taxitarif wird kommunal festgelegt, also je Stadt oder Landkreis, mit Grundpreis, Kilometerpreis, Wartezeit und Zuschlägen. Verlassen Sie das Pflichtfahrgebiet, ist der Preis frei vereinbar, das betrifft vor allem längere Fahrten über die Stadtgrenze. Verordnete Krankenfahrten rechnen viele Betriebe direkt mit der Krankenkasse ab, dafür ist eine vorherige Genehmigung nötig.
Im Pflichtfahrgebiet gilt für Taxis eine Beförderungspflicht, eine Fahrt darf also nicht beliebig abgelehnt werden. Bei Vorbestellungen kann ein Zuschlag anfallen. Wenn Sie Gepäck, Tiere, einen Kindersitz oder einen Rollstuhl mitführen, sagen Sie das bei der Bestellung, denn dafür braucht es das passende Fahrzeug, und das steht nicht an jedem Halteplatz.
Was üblicherweise angeboten wird
Das ist das gängige Leistungsspektrum. Fragen Sie bei ungewöhnlichen Aufgaben direkt nach, statt sie beim ersten Termin vorauszusetzen.
- Großraumtaxi und Rollstuhltransport
- Taxifahrten im Stadtgebiet
- Kurierfahrten
- Vorbestellung zum Festtermin
Was vor der Vergabe geklärt sein sollte
Ein belastbarer Vergleich bei Taxi und Mietwagen beginnt mit derselben Aufgabenbeschreibung an alle Angefragten. Unterschiedliche Leistungsumfänge sind der häufigste Grund, warum Angebote nicht vergleichbar sind.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
| Unterlagen | Grundriss, Fotos oder Maße bereitlegen, das spart eine Rückfragerunde |
| Entsorgung | Abtransport und Entsorgungsnachweis gehören ins Angebot |
| Zahlungsweise | Überweisung statt bar, sonst entfällt der Steuerbonus |
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
Kosten und Angebote
Bei Taxi und Mietwagen entscheidet der Aufwand vor Ort, nicht die Preisliste. Ein Ortstermin vor dem Angebot spart in aller Regel mehr, als er kostet.
Betriebe in der Nähe
Eschborn gehört zu Landkreis Main-Taunus-Kreis. Wer dort keinen passenden Betrieb findet, sollte den Radius auf die angrenzenden Gemeinden erweitern.
- Taxiunternehmen Steinbach (Taunus)
- Taxiunternehmen Schwalbach am Taunus
- Taxiunternehmen Bad Soden am Taunus
- Taxiunternehmen Kronberg im Taunus
- Taxiunternehmen Oberursel
- Taxiunternehmen Kelkheim
- Taxiunternehmen Königstein im Taunus
- Taxiunternehmen Frankfurt am Main
- Taxiunternehmen Kelsterbach
- Taxiunternehmen Hattersheim am Main
Andere Leistungen in dieser Stadt
Die wiederkehrenden Fragen
Zahlt die Krankenkasse eine Fahrt zur Behandlung?
Krankenfahrten sind erstattungsfähig, wenn sie ärztlich verordnet und in der Regel vorher von der Krankenkasse genehmigt wurden. Es fällt die gesetzliche Zuzahlung an. Ohne Verordnung zahlen Sie selbst. Klären Sie Verordnung und Genehmigung vor dem Termin, nachträglich ist eine Erstattung schwierig.
Muss ein Taxi Kartenzahlung anbieten?
Bundesweit ist das nicht vorgeschrieben, einzelne Kommunen machen es in ihrer Taxiordnung zur Auflage. Fragen Sie deshalb bei der Bestellung nach dem Zahlungsweg, besonders bei Flughafenfahrten und größeren Beträgen. Kindersitze sowie Platz für Gepäck oder Rollstuhl sollten Sie ebenfalls vorab angeben.
Darf ein Taxi eine kurze Fahrt ablehnen?
Im Pflichtfahrgebiet gilt die Beförderungspflicht, eine kurze Strecke ist kein Ablehnungsgrund. Ablehnen darf der Fahrer nur in begründeten Ausnahmefällen, etwa bei Gefahr oder erheblicher Verschmutzung. Beschwerden nimmt die Genehmigungsbehörde entgegen, dafür brauchen Sie die Konzessionsnummer, die im Fahrzeug ausgewiesen ist.
Sollte ich Material selbst besorgen?
Möglich ist es, aber es verschiebt die Verantwortung: Für die Eignung des beigestellten Materials haften Sie, und bei einem Mangel wird die Abgrenzung schwierig. Klären Sie das vorher ausdrücklich.
Was ist, wenn der Betrieb den Termin platzen lässt?
Einmal passiert das in jedem Gewerk. Wiederholt sich das ohne Rückmeldung, ist das ein Hinweis auf die Organisation des Betriebs und ein legitimer Grund, den Auftrag noch vor Beginn anders zu vergeben.
Was ist eine Anfahrtspauschale?
Ein fester Betrag für die Anreise, unabhängig von der Arbeitszeit. Bei kleinen Aufträgen macht sie oft den größeren Teil der Rechnung aus, deshalb sollte sie im Angebot getrennt ausgewiesen sein.
Zum Nachschlagen
Stand 09/2026. Die Angaben sind redaktionell und unverbindlich. Für Auskünfte zum Einzelfall wenden Sie sich an den Betrieb oder die zuständige Stelle.