Massage in Essen
Für den Bereich Massage führt diese Seite 19 Betriebe in Essen, jeweils mit Adresse und den Kontaktwegen, die in der Quelle stehen.
- 19Einträge
- 586.608Einwohner
- Nordrhein-WestfalenBundesland
Ob es um Rückenmassage, Wellness, Verspannung geht oder um eine kleinere Arbeit zwischendurch: Diese Übersicht für Essen zeigt die verzeichneten Betriebe und erklärt, wie ein Vergleich sinnvoll aufgebaut wird.
In einer Stadt dieser Größe arbeiten viele Betriebe stadtteilbezogen. Für Massage heißt das: Ein Anbieter aus dem eigenen Viertel ist oft schneller vor Ort als der günstigste im Stadtgebiet.
Essen ist eine kreisfreie Stadt in Nordrhein-Westfalen und verwaltet sich selbst. Anliegen, die anderswo beim Landratsamt landen, werden hier in der Stadtverwaltung bearbeitet. Der Ort hat 586.608 Einwohner. Das ergibt etwa 0,3 Einträge je 10.000 Einwohner. Für Massage ist das eher dünn. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 3256 Einträge. Mit 8.7 Kilometern Entfernung ist Gelsenkirchen der nächste größere Ort, was die Auswahl in Essen praktisch erweitert.
Die Einträge im Überblick
Sie betreiben in Essen einen Betrieb im Bereich Massage und stehen hier nicht? Der Eintrag ist kostenlos und dauert wenige Minuten. Betrieb eintragen
Das Besondere an dieser Branche
Die Berufsbezeichnung Masseur und medizinischer Bademeister ist geschützt und an eine staatliche Prüfung gebunden, Begriffe wie Wellnessmassage dagegen nicht. Für die Abrechnung mit Krankenkassen braucht die Praxis zusätzlich eine Zulassung. Achten Sie auf diesen Unterschied, wenn Sie eine Verordnung einlösen wollen, denn ohne Zulassung des Anbieters erstattet die Kasse nicht.
Anbieter müssen ihre Preise für Endverbraucher klar ausweisen, üblich ist ein Aushang oder eine Liste mit Dauer und Preis einschließlich Umsatzsteuer. Verordnete Heilmittelleistungen sind umsatzsteuerfrei, reine Wellnessangebote nicht, das erklärt Preisunterschiede zwischen scheinbar gleichen Anwendungen. Bei Paket- und Abopreisen gehört die Gültigkeitsdauer ausdrücklich dazu, ebenso die Frage, ob nicht genutzte Einheiten verfallen.
Leistungen im Überblick
Diese Leistungen gehören üblicherweise zum Bild. Ob ein einzelner Betrieb sie alle abdeckt, steht damit nicht fest und sollte vorher gefragt werden.
- Sportmassage
- Wellness- und Entspannungsmassage
- Fußreflexzonenmassage
- Wärmeanwendungen wie Fango
Worauf es bei der Auswahl ankommt
Fragen Sie bei Massage nach, was passiert, wenn sich während der Arbeit herausstellt, dass mehr zu tun ist als gedacht. Die Antwort auf diese Frage sagt mehr über einen Betrieb als jede Referenzliste.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Zwischenstand | Bei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen |
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
| Erreichbarkeit | Feste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht |
| Gewährleistung | Fristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen |
| Unterlagen danach | Rechnung, Protokolle und Garantiekarten zusammen ablegen |
Zur Preisfrage
Bei Massage entscheidet der Aufwand vor Ort, nicht die Preisliste. Ein Ortstermin vor dem Angebot spart in aller Regel mehr, als er kostet.
Betriebe in der Nähe
Der Einzugsbereich vieler Betriebe rund um Essen reicht bis in Kreisfreie Stadt Essen hinein. Entfernung und Anfahrtspauschale sind deshalb früh zu klären.
Weitere Einträge am Ort
Fragen und Antworten
Übernimmt die Krankenkasse eine Massage?
Nur als ärztlich verordnetes Heilmittel und nur bei einer zugelassenen Praxis. Es gilt die Zuzahlung von zehn Prozent der Kosten plus zehn Euro je Verordnung. Wellness- und Entspannungsangebote ohne Verordnung sind Selbstzahlerleistungen ohne Erstattung. Fragen Sie vor der Buchung ausdrücklich nach der Kassenzulassung.
Was ist im gebuchten Zeitfenster enthalten?
Häufig Umkleiden, ein kurzes Vorgespräch und Nachruhe, sodass die eigentliche Behandlung kürzer ausfällt als die gebuchte Zeit. Fragen Sie deshalb nach der reinen Behandlungszeit, wenn Sie Angebote vergleichen. Bei verordneten Leistungen ist die Behandlungsdauer über die Heilmittelrichtlinie vorgegeben.
Wie lange ist ein Gutschein gültig?
Ohne wirksame Befristung gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde. Sehr kurze Befristungen sind in vielen Fällen unwirksam. Ein abgelaufener Gutschein kann unter Umständen noch einen Anspruch auf Wertersatz begründen.
Was ist der Unterschied zwischen Angebot und Kostenvoranschlag?
Ein angenommenes Angebot ist verbindlich, der Kostenvoranschlag ist eine fachmännische Schätzung. Welches von beidem vorliegt, steht meist im Dokument selbst. Fragen Sie nach, wenn es nicht dasteht.
Sollte ich Material selbst besorgen?
Möglich ist es, aber es verschiebt die Verantwortung: Für die Eignung des beigestellten Materials haften Sie, und bei einem Mangel wird die Abgrenzung schwierig. Klären Sie das vorher ausdrücklich.
Woran erkenne ich einen unseriösen Anbieter?
An fehlender Anschrift, Druck zur sofortigen Unterschrift, Weigerung, schriftlich zu kalkulieren, und an Werbung, die eine Nähe vortäuscht, die es nicht gibt. Seriöse Betriebe haben kein Problem mit Bedenkzeit.
Zum Nachschlagen
Redaktioneller Hinweis: Diese Seite gibt den Datenstand 09/2026 wieder. wo-wer-was.de gehört zu keinem der gelisteten Betriebe und vermittelt keine Aufträge.