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Bars und Kneipen in Flensburg

Kurz gesagt

Aktuell stehen für Flensburg 41 Einträge zum Stichwort Bars und Kneipen im Verzeichnis. Sortiert wird nach Vollständigkeit der Angaben, nicht nach Bezahlung.

Wer in Flensburg einen Betrieb aus dem Bereich Bars und Kneipen sucht, hat meist eine konkrete Aufgabe vor sich: Ausgehen, Cocktails, Sport schauen. Diese Seite sammelt, was am Ort verfügbar ist, und ordnet ein, worauf es bei der Auswahl ankommt.

Flensburg ist eine Mittelstadt mit rund 99.307 Einwohnern. Bei Bars und Kneipen ist die Auswahl begrenzter, dafür sind Betriebe oft länger am Ort etabliert.

Flensburg gehört keinem Landkreis an, sondern nimmt als kreisfreie Stadt in Schleswig-Holstein auch die Kreisaufgaben selbst wahr. Der Ort hat 99.307 Einwohner und 5 Postleitzahlen von 24937 bis 24944. Gemessen an der Einwohnerzahl ist der Bereich Bars und Kneipen in Flensburg überdurchschnittlich dicht besetzt: rund 4,1 Einträge je 10.000 Einwohner. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 1005 Einträge. Mit 70.8 Kilometern Entfernung ist Kiel der nächste größere Ort, was die Auswahl in Flensburg praktisch erweitert.

Verzeichnete Betriebe

Grisou

Holm 45, 24937 Flensburg

  • Telefon +49 461 48089966
  • Öffnungszeiten Mo, Di 11:30–15:00 Uhr und 17:00–23:00 Uhr · Mi, Do 11:30–15:00 Uhr und 17:00–24:00 Uhr · Fr 11:30–15:00 Uhr und 17:00–01:00 Uhr, Sa 11:00–01:00 Uhr, Feiertags, So 17:00–23:00 Uhr
  • Website dasgrisou.de

Details zum Eintrag

Bier-Bar

Große Straße 87, 24937 Flensburg

  • Öffnungszeiten Mo–Fr 13:00–18:00 Uhr+ · Sa 12:00–18:00 Uhr+ · So, Feiertags 13:00–18:00 Uhr+

Details zum Eintrag

Greys

Angelburger Straße 71, 24937 Flensburg

  • Öffnungszeiten Mo–Do 17:00–24:00 Uhr · Fr, Sa 17:00–24:00 Uhr+ · So 17:00–24:00 Uhr

Details zum Eintrag

St. Petri

Harrisleer Straße 55, 24939 Flensburg

  • Öffnungszeiten Mi, Do 15:00–21:00 Uhr · Fr 10:00–12:00 Uhr und 15:00–21:00 Uhr · Sa 10:00–02:00 Uhr · So 10:00–18:00 Uhr · Mo, Di geschlossen

Details zum Eintrag

Ein Eintrag hier kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Geprüft wird nur, ob die Angaben plausibel sind, danach geht der Eintrag online. Betrieb eintragen

Das Besondere an dieser Branche

Ausschankmengen müssen erkennbar sein, Gläser tragen einen Eichstrich, und die Füllmenge gehört in die Getränkekarte. Beim Cocktail zählt weniger der Preis als das, was hineinkommt: frisch gepresster Saft und eigene Sirupe unterscheiden sich deutlich von Fertigmischungen. Wer Live-Musik spielt oder Musik abspielt, zahlt dafür Vergütungen an die Verwertungsgesellschaft. Reserviert wird selten, an Wochenenden lohnt es trotzdem.

Für den Ausschank von Alkohol braucht der Betrieb eine gaststättenrechtliche Erlaubnis, vorausgesetzt werden Zuverlässigkeit und eine Unterrichtung bei der Industrie- und Handelskammer. Schankanlagen müssen regelmäßig gereinigt werden, sonst leidet das Fassbier als Erstes. Das Rauchen regeln die Nichtraucherschutzgesetze der Länder, die Ausnahmen für kleine Einraumbetriebe fallen sehr unterschiedlich aus.

Typische Leistungen

Das ist das gängige Leistungsspektrum. Fragen Sie bei ungewöhnlichen Aufgaben direkt nach, statt sie beim ersten Termin vorauszusetzen.

  • Livemusik und Veranstaltungen
  • Cocktails und Longdrinks
  • Reservierung für Gruppen
  • Sportübertragungen

Vor der Beauftragung klären

Fragen Sie bei Bars und Kneipen nach, was passiert, wenn sich während der Arbeit herausstellt, dass mehr zu tun ist als gedacht. Die Antwort auf diese Frage sagt mehr über einen Betrieb als jede Referenzliste.

Der Weg von der Anfrage zur Abnahme
SchrittWorauf es ankommt
AuftragSchriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum
NachträgeVorab festlegen, ab welcher Abweichung Rücksprache gehalten wird
RechnungPflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben
AusführungÄnderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich
UnterlagenGrundriss, Fotos oder Maße bereitlegen, das spart eine Rückfragerunde

Was das kostet

Angebote für Bars und Kneipen unterscheiden sich oft weniger im Preis als in dem, was nicht drinsteht. Prüfen Sie zuerst, welche Vorarbeiten jeweils enthalten sind.

Betriebe in der Nähe

Zuständigkeiten und Gebührenordnungen unterscheiden sich in Schleswig-Holstein teils von Nachbarbundesländern. Für Flensburg gilt das Landesrecht von Schleswig-Holstein.

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Häufige Fragen

Darf mich ein Betrieb abweisen?

Ja, aufgrund des Hausrechts, solange die Ablehnung nicht an Merkmale wie Herkunft, Geschlecht oder Religion anknüpft, denn das wäre eine unzulässige Benachteiligung. Übliche Gründe sind Überfüllung, erkennbare Betrunkenheit, fehlender Altersnachweis oder ein früheres Hausverbot. Eine Begründung muss an der Tür nicht gegeben werden.

Wie viel muss im Glas sein?

Die ausgeschenkte Menge muss der Angabe auf der Karte entsprechen, dafür tragen Gläser einen Eichstrich. Schaum zählt nicht zur Füllmenge. Wenn deutlich zu wenig im Glas ist, sprechen Sie es an, nachschenken ist an jeder Theke selbstverständlich und kostet den Betrieb kaum etwas.

Muss eine Bar Kartenzahlung anbieten?

Nein, eine Pflicht dazu gibt es nicht. Viele Betriebe setzen Mindestbeträge, weil pro Transaktion Gebühren anfallen. Das muss allerdings vorher erkennbar sein, spätestens beim Bestellen und nicht erst beim Zahlen. Ein Hinweis am Eingang oder auf der Karte ist üblich.

Wie erkenne ich, ob ein Angebot vollständig ist?

Ein vollständiges Angebot benennt die Leistung, die Menge oder Fläche, das Material und den Zeitraum. Fehlt eine dieser Angaben, ist der Betrag später verhandelbar, und zwar nicht zu Ihren Gunsten.

Wie kommt ein Betrieb in diese Liste?

Über das Eintragsformular oder über OpenStreetMap. Der Eintrag ist kostenlos, jede Einreichung wird vor der Veröffentlichung gesichtet.

Was ist der Unterschied zwischen Angebot und Kostenvoranschlag?

Ein angenommenes Angebot ist verbindlich, der Kostenvoranschlag ist eine fachmännische Schätzung. Welches von beidem vorliegt, steht meist im Dokument selbst. Fragen Sie nach, wenn es nicht dasteht.

Passende Erklärungen

wo-wer-was.de ist ein unabhängiges Verzeichnis und kein amtliches Portal. Verbindliche Auskünfte erteilt der jeweilige Betrieb oder die zuständige Stelle. Stand der Daten: 09/2026.