Tierpensionen und Tierbetreuung in Flörsheim am Main
Für Flörsheim am Main fehlt zu Tierpensionen und Tierbetreuung bisher ein Eintrag. Wer hier ansässig ist, kann seinen Betrieb kostenlos eintragen lassen.
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- 21.751Einwohner
- HessenBundesland
- 65439, 65479Postleitzahl
Tierpensionen und Tierbetreuung in Flörsheim am Main: Diese Übersicht führt die Betriebe, die im Stadtgebiet und im näheren Umfeld gelistet sind, und beschreibt, welche Leistungen dahinterstehen.
Flörsheim am Main hat einen Kern eigener Betriebe, ergänzt durch Anbieter aus dem Umland. Für Tierpensionen und Tierbetreuung lohnt der Blick auf die Nachbarorte.
Flörsheim am Main liegt im Landkreis Main-Taunus-Kreis in Hessen. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Bei 21.751 Einwohnern umfasst das Stadtgebiet die Postleitzahlen 65439, 65479. Insgesamt führt das Verzeichnis 95 Einträge für Flörsheim am Main über alle Branchen hinweg. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Rüsselsheim am Main, rund 2.2 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Flörsheim am Main in der Regel mit an.
Die Einträge im Überblick
In Flörsheim am Main ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Das Hundehaus Kelsterbach, rund 8.8 km
- Tierpension Bender Trebur, rund 9.8 km
- Katzenpension Kelsterbach Kelsterbach, rund 9.9 km
- Hundepension Frankfurt Flughafen Mörfelden-Walldorf, rund 11.3 km
- Lauras Pfotenhaus Bad Soden am Taunus, rund 13 km
- Tierpension Hutter Mörfelden-Walldorf, rund 13.8 km
- Hundekindergarten Pfotenvilla Mainz, rund 14.2 km
- Hundehort Wiesbaden Wiesbaden, rund 16.2 km
Ihr Betrieb gehört in diese Liste? Der Grundeintrag kostet nichts. Optional lässt sich ein Eintrag hervorheben und um ein Bild ergänzen. Betrieb eintragen
Was Sie wissen sollten
Für Hunde gilt auch in der Pension die Tierschutz-Hundeverordnung. Sie verlangt ausreichend Auslauf im Freien, mehrmals täglich Umgang mit einer Betreuungsperson und in der Regel Kontakt zu Artgenossen, angebunden gehalten werden dürfen Hunde grundsätzlich nicht. Pensionen arbeiten deshalb entweder mit Gruppenhaltung und Auslaufflächen oder mit Einzelzimmern und festen Auslaufzeiten. Welches Konzept zu Ihrem Hund passt, hängt von seiner Verträglichkeit ab.
Neben der Pension gibt es die Betreuung ohne Ortswechsel: Tiersitter, die zu festen Zeiten ins Haus kommen, füttern, Katzenklos reinigen und nach dem Rechten sehen, und Gassiservices, die Hunde abholen und ausführen, einzeln oder in kleinen Gruppen. Weil solche Anbieter kein Ladenlokal haben, tauchen sie in Karten und klassischen Verzeichnissen kaum auf. Sie finden sich eher über Empfehlungen, Aushänge beim Tierarzt oder über Einträge, die sie selbst anlegen.
Typische Leistungen
Typischerweise wird Folgendes angeboten. Wer mehrere dieser Punkte zugleich braucht, sollte das gleich in der Anfrage nennen.
- Urlaubsbetreuung für Hunde und Katzen
- Kennenlerntag vor dem ersten Aufenthalt
- Betreuung von Kleintieren
- Gassiservice
Was vor der Vergabe geklärt sein sollte
Für Tierpensionen und Tierbetreuung gilt: Ein schriftliches Angebot mit klaren Positionen ist die Grundlage jeder späteren Reklamation. Mündliche Zusagen lassen sich im Streitfall kaum belegen.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
| Terminfenster | Konkreten Ausführungszeitraum vereinbaren, nicht nur den Startzeitpunkt |
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
| Unterlagen | Grundriss, Fotos oder Maße bereitlegen, das spart eine Rückfragerunde |
Was das kostet
Der günstigste Betrieb für Tierpensionen und Tierbetreuung ist nicht automatisch der teuerste Fehler, aber ein Angebot, das deutlich unter den anderen liegt, verdient eine Rückfrage statt einer Unterschrift.
Nachbarorte
Flörsheim am Main liegt in Landkreis Main-Taunus-Kreis. Viele Betriebe arbeiten über die Stadtgrenze hinaus, weshalb Nachbarorte für die Suche relevant bleiben.
Weitere Einträge am Ort
Die wiederkehrenden Fragen
Wer haftet, wenn in der Pension etwas passiert?
Richtet das Tier bei Dritten einen Schaden an, haftet nach § 834 BGB auch, wer die Aufsicht vertraglich übernommen hat, also die Pension, sofern sie nicht nachweist, dass sie die nötige Sorgfalt eingehalten hat. Daneben bleibt die Haftung des Halters bestehen. Für Krankheiten und Verletzungen des Tieres selbst entscheidet der Vertrag, lesen Sie die Regelung dazu vor der Buchung.
Brauchen Tierpension und Tiersitter eine Erlaubnis?
Eine Pension oder Hundetagesstätte ja: Wer gewerbsmäßig fremde Tiere bei sich hält, braucht eine Erlaubnis nach § 11 des Tierschutzgesetzes und darf erst nach deren Erteilung beginnen. Bei Tiersittern und Gassiservices, die Tiere nur besuchen oder ausführen, beurteilen die Veterinärämter das unterschiedlich, viele verlangen die Erlaubnis ebenfalls. Seriöse Anbieter zeigen Ihnen den Bescheid oder erklären, warum sie keinen brauchen.
Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Was gehört in eine gute Anfrage?
Ort und Objekt, die Aufgabe in ein bis zwei Sätzen, der gewünschte Zeitrahmen und wie Sie erreichbar sind. Fotos helfen fast immer und ersparen eine Rückfragerunde.
Wie kommt ein Betrieb in diese Liste?
Über das Eintragsformular oder über OpenStreetMap. Der Eintrag ist kostenlos, jede Einreichung wird vor der Veröffentlichung gesichtet.
Begriffe dazu
Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. wo-wer-was.de ist unabhängig und mit keinem der gelisteten Betriebe verbunden.
