Bars und Kneipen in Forchheim (Landkreis Emmendingen)
Für Bars und Kneipen gibt es in Forchheim (Landkreis Emmendingen) noch keinen Eintrag. Über das Formular lässt sich der erste kostenlos nachtragen.
- 0Einträge
- 1.456Einwohner
- Baden-WürttembergBundesland
- 79362Postleitzahl
Wer Ausgehen, Cocktails, Sport schauen in Forchheim (Landkreis Emmendingen) beauftragen will, steht vor der Frage, wen er anfragt und woran er die Antworten misst. Diese Seite hilft bei beidem.
Mit rund 1.456 Einwohnern hat Forchheim (Landkreis Emmendingen) bei Bars und Kneipen selten eigene Anbieter in größerer Zahl. Der Blick in die Umgebung gehört dazu.
Verwaltungstechnisch gehört Forchheim (Landkreis Emmendingen) zum Landkreis Emmendingen (Baden-Württemberg). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. Der Ort hat 1.456 Einwohner und die Postleitzahl 79362. Insgesamt führt das Verzeichnis 7 Einträge für Forchheim (Landkreis Emmendingen) über alle Branchen hinweg. Mit 21.4 Kilometern Entfernung ist Freiburg im Breisgau der nächste größere Ort, was die Auswahl in Forchheim (Landkreis Emmendingen) praktisch erweitert.
Betriebe im Verzeichnis
In Forchheim (Landkreis Emmendingen) ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- RED - lounge & bar Endingen am Kaiserstuhl, rund 1.7 km
- Die Kleine Kneipe Endingen am Kaiserstuhl, rund 2.4 km
- Gasthaus zum Löwen Endingen am Kaiserstuhl, rund 2.4 km
- Schwarzbrenner Endingen am Kaiserstuhl, rund 2.5 km
- Chillout Lounge Wyhl am Kaiserstuhl, rund 3.5 km
- Gasthaus Schluckspecht Riegel am Kaiserstuhl, rund 3.6 km
- Copacabana Malterdingen, rund 5.2 km
- Gasthaus zum Rössle Bahlingen am Kaiserstuhl, rund 5.3 km
Dieses Verzeichnis lebt von Ergänzungen. Wenn Sie einen Betrieb in Forchheim (Landkreis Emmendingen) kennen, der hier fehlt, tragen Sie ihn ein. Betrieb eintragen
Das Besondere an dieser Branche
Schankbetriebe unterliegen dem Jugendschutzgesetz: Bier, Wein und Sekt dürfen an Jugendliche ab sechzehn abgegeben werden, Spirituosen und alles daraus Gemischte erst ab achtzehn. Deshalb wird an der Theke nach dem Ausweis gefragt, nicht aus Misstrauen, sondern weil der Betrieb haftet. Sperrzeiten und Lärmauflagen für den Außenbereich regeln Kommunen und Länder unterschiedlich.
Für den Ausschank von Alkohol braucht der Betrieb eine gaststättenrechtliche Erlaubnis, vorausgesetzt werden Zuverlässigkeit und eine Unterrichtung bei der Industrie- und Handelskammer. Schankanlagen müssen regelmäßig gereinigt werden, sonst leidet das Fassbier als Erstes. Das Rauchen regeln die Nichtraucherschutzgesetze der Länder, die Ausnahmen für kleine Einraumbetriebe fallen sehr unterschiedlich aus.
Womit diese Betriebe beauftragt werden
Typischerweise wird Folgendes angeboten. Wer mehrere dieser Punkte zugleich braucht, sollte das gleich in der Anfrage nennen.
- Cocktails und Longdrinks
- Reservierung für Gruppen
- Sportübertragungen
- Raucherbereich oder Außenplätze
Woran Sie Angebote messen
Bei Bars und Kneipen ist die Zahl der beteiligten Gewerke entscheidend. Wer selbst koordiniert, spart die Aufschläge, trägt dafür aber das Terminrisiko zwischen den Beteiligten.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Material | Klären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet |
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
| Gewährleistung | Fristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen |
| Erreichbarkeit | Feste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht |
Zur Preisfrage
Was Bars und Kneipen kostet, entscheidet sich an drei Größen: Umfang, Zustand vor Ort und wie voll die Auftragsbücher gerade sind. Nur die erste können Sie selbst beeinflussen.
Betriebe in der Nähe
In Baden-Württemberg sind einige Genehmigungs- und Meldewege landesspezifisch geregelt. Für Vorhaben in Forchheim (Landkreis Emmendingen) ist die zuständige Stelle vor Ort maßgeblich.
Weitere Einträge am Ort
Die wiederkehrenden Fragen
Muss eine Bar Kartenzahlung anbieten?
Nein, eine Pflicht dazu gibt es nicht. Viele Betriebe setzen Mindestbeträge, weil pro Transaktion Gebühren anfallen. Das muss allerdings vorher erkennbar sein, spätestens beim Bestellen und nicht erst beim Zahlen. Ein Hinweis am Eingang oder auf der Karte ist üblich.
Wie viel muss im Glas sein?
Die ausgeschenkte Menge muss der Angabe auf der Karte entsprechen, dafür tragen Gläser einen Eichstrich. Schaum zählt nicht zur Füllmenge. Wenn deutlich zu wenig im Glas ist, sprechen Sie es an, nachschenken ist an jeder Theke selbstverständlich und kostet den Betrieb kaum etwas.
Warum gibt es nur eine Biersorte vom Fass?
Weil die meisten Betriebe einen Bezugsvertrag mit einer Brauerei haben, die dafür Schankanlage, Möbel oder ein Darlehen stellt. Im Gegenzug wird eine bestimmte Menge abgenommen. Flaschenbier anderer Marken ist davon oft ausgenommen, deshalb steht auf der Karte manchmal mehr als am Zapfhahn.
Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Muss ich eine Anzahlung leisten?
Bei größeren Aufträgen ist eine Abschlagszahlung üblich, vor allem wenn Material vorfinanziert wird. Ungewöhnlich ist eine Vorkasse über den vollen Betrag, besonders bei einem Betrieb, mit dem Sie noch nie gearbeitet haben.
Darf ich einen Teil der Rechnung zurückbehalten?
Bei berechtigten Mängeln ja, in angemessener Höhe. Als Faustregel gilt ein Vielfaches der voraussichtlichen Beseitigungskosten. Ein pauschaler Abzug ohne benannten Mangel ist dagegen selbst eine Vertragsverletzung.
Hintergrund und Begriffe
Die Einträge wurden aus offenen Daten und geprüften Einreichungen zusammengestellt (Stand 09/2026). Sie ersetzen keine verbindliche Auskunft des Betriebs.
